Gehalt nicht nach Vertrag

26. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.10.2016 23:06:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Gehalt nicht nach Vertrag

Hallo Zusammen

Habe 2009 meinen Vertrag unterschrieben, worin lautet: " der Mitarbeiter erhält ein Gehalt von Tarif plus 10%" Habe allerdings ab diesem Zeitpunkt schon mehr Gehalt erhalten als vertraglich vereinbart. 2011 hat sich der Tarif erhöht, wonach ich seitdem eigentlich mehr Geld erhalten sollte als ich momentan bekomme. Allerdings ist der Betrieb nicht tariflich gebunden. Mein Arbeitgeber sagt, da der Vertrag 2009 gemacht wurde wäre er nicht an die Erhöhung gebunden. Nun meine Fragen: 1. Kann der Arbeitgeber das zuviel gezahlte Gehalt von 2009 bis 2011 zurückfordern? und 2. Ist es rechtens dass die Tariferhöhung 2011 nicht auch auf mich zutrifft.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
" der Mitarbeiter erhält ein Gehalt von Tarif plus 10%" Habe allerdings ab diesem Zeitpunkt schon mehr Gehalt erhalten als vertraglich vereinbart.


Und dem AG dies mal mitgeteilt oder nur heimlich, still und leise gefreut?
"Tarif plus 10%" ist die wörtliche Klausel im AV?


quote:
Allerdings ist der Betrieb nicht tariflich gebunden. Mein Arbeitgeber sagt, da der Vertrag 2009 gemacht wurde wäre er nicht an die Erhöhung gebunden.


Was steht im AV zur Anwendung eines Tarifvertrages?

quote:
1. Kann der Arbeitgeber das zuviel gezahlte Gehalt von 2009 bis 2011 zurückfordern?


Gibt es Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, sofern einer angewendet wird?
Ansprüche aus 2009 sind darüber hinaus nach 3 Jahren (also nach dem 31.12.2012) verjährt.

quote:
2. Ist es rechtens dass die Tariferhöhung 2011 nicht auch auf mich zutrifft.


Kommt drauf an, wie die Anwendung einses entsprechenden Tarifvertrages arbeitsvertraglich vereinbart wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.10.2016 23:06:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
heimlich, still und leise gefreut?

ehrlich gesagt erst jetzt bemerkt und gerechnet.

Tarif plus 10% ist die wörtliche Klausel also keine konkrete Angabe von soundsoviel EUR.

quote:
Was steht im AV zur Anwendung eines Tarifvertrages?

Ansonsten steht nichts in Bezug zum Tarifvertrag.






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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Und woher kennt man dann den Tariflohn, wenn gar nicht klar ist, welcher Tarif überhaupt gelten soll? In Tarifverträgen gibt es zudem ja in der Regel verschiedenste Einstufungen. Sehr mehrkwürdige Regelung.

Und zu Ausschlussfristen steht nichts im AV? Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag kommt ebenfalls nicht zur Anwendung?
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Tarifvertraege/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Ist Dein derzeitiges Gehalt denn mindestens aktueller Tarif plus 10%?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2016 23:06:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag kommt hier nicht zum tragen.
Der Tarif wurde bestimmt zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft. (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker und ADEXA - Apothekengewerkschaft). Wenn ich es richtig verstanden habe, wenn nicht AG und AN jeweils Mitglied sind kommt der Tarif nicht zum tragen.
Wenn sich aber doch mein Vertrag nach diesem Tarif richtet müsste er doch auch für mich zum tragen kommen, oder.

Bekomme momentan nicht das Gehalt nach aktuellem Tarif plus 10% da sich der Vertrag ja angeblich nach Tarif von 2009 bezieht.

Danke mal für die guten Infos und Hinterfragungen

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
" der Mitarbeiter erhält ein Gehalt von Tarif plus 10%"


Die Einbeziehung eines Tarifvertrags in einen Arbeitsvertrag lässt einen Arbeitnehmer zurecht vermuten, hier würde ein tarifliches Gehalt plus X gezahlt. Dann kann sich der Arbeitgeber m.E. nicht später darauf berufen, er habe den TV nur zufällig erwähnt.
Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu der Frage zu kontakten, könnte sich lohnen.


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