Folgende Situation:
- Beantragung Insolvenzverfahren
ist erfolgt.
- 3 Monate lang wird über die BA Insolvenzgeld anstelle des Gehalts gezahlt
- Anfang des 4.Monats soll das Insolvenzverfahrten eröffnet werden.
- Mitarbeiter sind nicht gekündigt!!!! Sie würden unter Beachtung der Kündigungsfristen auch noch im 4.Monat beschäftigt sein.
- Gerüchte besagen, dass Masseunzulänglichkeit angezeigt werden wird.
Bloß: Wo kommen die Gehälter für den 4.Monat her?
Kann der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung überhaupt noch einfordern? Müsste er nicht zggf. einen Nachweis erbringen, dass er im 4.Monat Gehälter zahlen kann?
Welche Verhaltensoptionen haben die Mitarbeiter???
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Gehälter nach Insolvenzgeld u Eröffnung Insolv.
7. Mai 2012
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Frage vom 7. Mai 2012 | 12:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehälter nach Insolvenzgeld u Eröffnung Insolv.
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