Gegnerische KFZVersicherung will Schaden an Kreditgeber zahlen

13. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bael
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegnerische KFZVersicherung will Schaden an Kreditgeber zahlen

Hallo alle zusammen,

ich bin heute bei der Recherche nach meinem Problem auf dieses Forum gestoßen und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt, da ich im Netz noch nichts entsprechendes gefunden habe.

Vor nicht allzu langer Zeit hatte ich einen Unfall, bei dem jemand das Heck meines Fahrzeuges streifte und einen reinen Lackschaden verursachte.
Ich schickte der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag meiner Werkstatt. Daraufhin wollte die Versicherung noch Fotos haben welche ich ebenfalls einschickte. Nun bekam ich gestern von der Versicherung ein Schreiben in dem sinngemäß stand:
"Wir sind bereit den Schaden zu regulieren.
Da ihr Auto geleast oder finanziert ist brauchen wir vom Kreditgeber die Angabe an wen die Zahlung zu leisten ist."

Auf gut Deutsch, die Versicherung will nicht mir das Geld auszahlen, sondern meinem Kreditgeber bzw. an den, den mein Kreditgeber bestimmt. (Das Auto habe ich letztes Jahr über eine Finanzierung gekauft)

Jetzt meine Frage: Dürfen die das so? natürlich möchte ich das Geld direkt haben, da ich selber entscheiden will wann ich die Reperatur vornehmen lasse. Dies ist natürlich nicht möglich wenn die das Geld an den Kreditgeber zahlen.

MfG und Vielen Dank im Voraus

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der Kreditgeber muss zustimmen, dass die Zahlung an Dich geleistet wird. So eine Zustimmung wirst Du Dir von Deinem Kreditgeber holen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

überprüfen Sie mal Ihre Unterlagen aus dem Kreditvertrag. In aller Regel ist diese Abwicklung als Bestandteil festgeschrieben. Beantragen Sie eine Freigabe zur Regulierung. Genehmigungen werden äußerst selten versagt, wenn alles im *grünen Bereich*!!
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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