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Gegenstandswert ,Beschwerdeverfahren

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Gegenstandswert ,Beschwerdeverfahren

Hallo
Habe heute ein Schreiben vom Amtsgericht bekmmen und da steht folgendes :
Die Kostenentscheidung beruht auf §84 FamFG.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3000€ festgesetzt (§30KostO).

Was heißt das ? Was muß ich zahlen ?

Gruß Jonny


von Jonny70 am 03.09.2010 13:51
Status: Senior (117 Beiträge)
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>Gegenstandswert ,Beschwerdeverfahren
quote:
Was muß ich zahlen ?

Das sollte da doch auch genau drin stehen.

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von DoctorWho am 05.09.2010 11:41
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
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>Gegenstandswert ,Beschwerdeverfahren
Sie haben anscheinend Bescheid bekommen über eine verlorene Beschwerde. Das Gericht wird basierend auf dem angegebenen Geegenstandswert seine Gerichtskosten noch in einerm Kostenansatz bekannt geben, die Gegenseite wird wegen der Erstattung ihrer Auslagen einen Kostenfestsetzungsbescheid beantragen. wenn Sie beides in der Hand haben, wissen Sie auch, was zu zahlen sein wird. Also abwarten.

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von micha60 am 06.09.2010 13:04
Status: Philosoph (622 Beiträge)
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>Gegenstandswert ,Beschwerdeverfahren
Bei den 3000,00 € handelt es sich bloß um den Streitwert, nach dem sich dann die Gebühren richten. In Familiensachen ist der Streitwert von 3000,00 € der gesetzliche Regelfall.

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von DownByLaw am 16.09.2010 19:44
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>Gegenstandswert ,Beschwerdeverfahren
--- editiert vom Admin


von guest-12317.09.2010 19:09:52 am 17.09.2010 07:54
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