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Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.

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Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.

Hallo, habe letzten Sommer mitten in der Nacht nach einem Stadtfest ein Gegenstand im Gebüsch gefunden, diesen habe ich dann nicht zum Fundbüro gebracht sondern nach etwa einen Monat im Internet verkauft.
Nun muss ich mich der Polizei verantworten und wollte wissen was auf mich zukomen kann. Der Gegenstand ging für knappe 1000€ weg.

Hoffe auf Tipps, Infos und Hilfe.
Ich bereue es und möchte die Sache auc so schnell wie möglich hinter mich bringen. Danke im Vorraus, iregndwie fühl ich mich schon schuldig....

:/


von r0n am 26.03.2009 16:08
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 53 weitere Beiträge zum Thema "gefunden".


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>Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.
Unterschlagung, §246 StGB.


von CvD am 26.03.2009 18:07
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 100 User(n) bewertet)

>Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.
Wie hoch ist die Geldstrafe, 3 Jahre Freiheitsstrafe hören sich ja sehr beängstigend an, manche Leute bringen andere um und die werden frei gesprochen ^^

Man ey.. das das mal sone Konsequenzen haben kann, damit habe ich doch gar nicht gerechnet...


von r0n am 26.03.2009 18:25
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.
Es kommt auf Ihre Vorstrafen an. Wenn Sie keine haben, dürfte es auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit sollten Sie nicht unbedingt rechnen, denn wenn die Sache noch 1000 € gebracht hat, ist der Schaden zu hoch.


von wastl am 26.03.2009 19:24
Status: Tao (8174 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 94 User(n) bewertet)

>Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.
Vorstrafen habe ich nicht, wie gesagt ich hab dummerweise echt nicht damit gerechnet das dies so läuft... Danke für die Antworten.

Ich hoffe blos das das nich allzu teuer wird alles, was schätzt ihr so.
Den Betrag des Wertes wird mind auf mich zukommen, das ich dann dem "Verlierer der Sache" schulde. Dazu Strafkosten.... ?!




von r0n am 26.03.2009 19:33
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.
und noch eine Frage, habe ich dann eine Vorstrafe wenn die Sache durch ist ?


von r0n am 26.03.2009 19:37
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.
Der Verlierer der Sache mag gegen Sie einen Anspruch haben, aber das hat mit dem Strafverfahren nichts zu tun.

Vorbestraft wären Sie bei einer Geldstrafe über 90 Tagessätze bzw. über 3 Mo. Freiheitsstrafe. Eine Strafe in der Höhe ist aber unwahrscheinlich.


von wastl am 26.03.2009 19:40
Status: Tao (8174 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 94 User(n) bewertet)

>Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.
Vielleicht haben Sie den Gegenstand ja gar nicht gefunden, sondern bei einem Trödelmarkt redlich erworben und in anschließend wegen nichtgefallen bei eBay veräussert.


von Steffi Klein am 29.03.2009 14:21
Status: Legende (398 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.
--- editiert vom Admin


von guest123-2223 am 30.03.2009 08:20
Status: Unsterblich (3638 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 226 User(n) bewertet)

>Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.
Wäre aber ne nette Ausrede.

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 30.03.2009 09:40
Status: Tao (6471 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 296 User(n) bewertet)

>Gegenstand gefunden und im Auktionshaus verkauft.
--- editiert vom Admin


von guest123-2205 am 30.03.2009 09:45
Status: Unsterblich (849 Beiträge)
Userwertung:  2,1  von 5 (von 96 User(n) bewertet)


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