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Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?

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>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?

quote:
Selbst wenn sich nur ein Wort in der Satzung ändert (egal in welchem §§), muss eine notarielle Satzungsänderung durchgeführt werden!

Das habe ich auch so in Erinnerung.


von Boudicca am 07.07.2009 19:47
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>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
@ cruncc,

also, da ihr meint ich schreib einfach so, was mir so einfällte.

Wir haben eine GMBH, da hat sich der Bereich erweitert und Anteile der Firma wurden an einen NEUEN Gesellschafter verkauft.

Selbst dafür wurde lediglich ein Zusatz geschrieben mit Eintrag ins Handelsregister. Und das ganze hat 2 Wochen gedauert und 81 Euro gekostet.

Selbst bei einer ltd. läuft das so, mit dem Unterschied, dass da eine Änderung im englischen HRB reicht und im Deutschen nicht noch zusätzlich eingetragen werden muß.


So war es bei uns und das geb ich weiter.

hamstergirl9


von hamstergirl9 am 08.07.2009 16:08
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>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
--- editiert vom Admin


von guest123-2367 am 08.07.2009 17:40
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>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
@hamstergirl

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__53.html

http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__54.html

Eine Satzungänderung muss notariell beurkundet werden.

Was du unter einer "Bereichserweiterung" einer GmbH verstehst?
Diesen Begriff gibt es nicht.


von cruncc1 am 08.07.2009 20:41
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>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
--Was du unter einer "Bereichserweiterung" einer GmbH verstehst?
Diesen Begriff gibt es nicht.--

Im Allgemeinen und im Besonderen steht dies im § 2 des Gesellschaftsvertrages, nämlich: Gegenstand des Unternehmens.......




von meri am 08.07.2009 21:05
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>Gegenstand der Gesellschaft erweitern/ändern (GmbH)?
Hallo,

ich möchte diesen Thread noch einmal mit Leben versehen und überlege aktuell:

Eine GmbH hat als Gegenstand im Handelsregister eingetragen: Handel mit waren aller Art (ausgenommen erlaubnispflichtige Waren)

Bisher war es Handel mit Gastroniomiegeräten. Jetzt kommt der Unternehmenr auf die Idee, selbst mit einem Gastronomiekonzept zu starten - allerdings OHNE die konzessionspflichtigen Alk-Getränke - also zum Beispiel einen Pommes-Imbiss.

Auch das ist meiner Meinung nach Handel mit Waren aller Art und bedarf keiner Änderung im Gegenstand.

Wie seht Ihr das? Meinungen oder bessere Kenntnis?

Gruß
JayC


von JayC am 24.03.2010 15:05
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