Gegenseitige versuchte Tötung

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lawy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegenseitige versuchte Tötung

Bayern. Ein Mann hat meinen Freund mit einem messer, nicht schwer, aber lebensgefährlich verletzt. Danach hat der Mann meinen Freund mit dem messer gejagt. Mein Freund hat ihm das Messer entrissen und ebenfalls zugestochen. Er war betrunken. Hatte Panik und ist zuerst abgehauen und dann ins Krankenhaus. Jetzt sitzen beide in u Haft und gegen beide wird wegen versuchter Tötung ermittelt . Keiner von beiden musste im Krankenhaus bleiben. Was droht meinem Freund?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Falls es als Notwehr durchgeht, nichts. Dazu müsste man aber die genauen Umstände kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

"nicht schwer, aber lebensgefährlich"... Interessante Ansichtsweise.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Der Beschreibung nach war es Notwehr. Dagegen spricht, dass das "Opfer" in U-Haft ist. Im Verurteilungsfalle droht eine mehrjährige Haftstrafe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Dagegen spricht, dass das "Opfer" in U-Haft ist.

Vermutlich sind die Ermittler noch nicht davon überzeugt, das das Opfer auch das Opfer ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Dagegen spricht, dass das "Opfer" in U-Haft ist.

Vermutlich sind die Ermittler noch nicht davon überzeugt, das das Opfer auch das Opfer ist.


Eben...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lawy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zeugen haben ausgesagt, dass er sich nur gewährt hat. Der Anwalt hat gesagt, dass das aber in Deutschland nicht mehr als Notwehr gilt. Er hätte weglaufen oder liegenbleiben sollen, statt dem mann das messer wegzunehmen und ihn ausser gefecht zu setzen. Wie gesagt, er war betrunken und guckt auch zu viel fern. da ein Spielplatz in der Nähe ist und er nicht wusste was der Mann als nächstes macht, hat er so gehandelt. Und mit "lebensgefährlich aber nicht schwer" meine ich, dass beide hätten tot sein können, aber nicht im Krankenhaus bleiben mussten. Niemanden ist was passiert. Mein Freund haette den Kerl einfach machen lassen sollen. Am besten noch ein handyvideo machen. Für einen Amoklauf zahlen Fernsehsender bestimmt gutes geld. Die polizei kam erst 10 Minuten nach der Tat. In 10 Minuten kann viel passieren.

-- Editiert von Lawy am 07.10.2017 23:29

-- Editiert von Lawy am 07.10.2017 23:30

-- Editiert von Lawy am 07.10.2017 23:33

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Von uns war niemand dabei und hat den Vorfall gesehen. Daher können wir von hier aus nicht beurteilen, ob es Notwehr war oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen