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Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch

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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch

Guten morgen,

bei einem Falsch ermittelten Streitwert kann man als Rechtsmittel die Erinnerung ans Gericht schreiben, um den Streitwert zu korrigieren.

Ein anderes Rechtsmittel ist m.W. nicht möglich.



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von DeinHase am 10.03.2010 10:01
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
Wie gehe ich da am besten vor bei dieser Erinnerung ?gegen den Kostenansatz?

§66 GKG
Soweit das Gericht die Beschwerde für zulässig und begründet hält, hat es ihr abzuhelfen; im Übrigen ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Beschwerdegericht ist das nächsthöhere Gericht.

Heisst das, man muss diese Erinnerung an in meinem Fall Amtsgericht sowie dem Landesgericht schicken?

Der Streiwert würde in meinem Fall durch die Gutachten um 85.000 Euro sinken.

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von Muldentaler am 10.03.2010 10:44
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
Hallo,

quote:
Erinnerung gegen den Kostenansatz

Das Gericht, von dem die Kosten angesetzt worden sind (vergleiche zum "Kostenansatz" § 19 GKG), entscheidet über Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz (§ 66 GKG, § 14 KostO). Diese Erinnerung ist an keine Frist gebunden.



Also musst das an das Gericht, welches den Streitwert und den Kostenansatz festgesetzt hat.

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von DeinHase am 10.03.2010 11:13
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