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Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch

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Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch

Im Rahmen des Zugewinns schätzte die Klagepartei eine mir gehörige Immobilie auf knapp 400.000 Euro. Der Kaufpreis betrug 70.000, investiert wurden bis zum Bewertungsstichtag (etwa 1 Jahr nach Kauf) ca. 65.000 Euro, die Lage ist dörflich und laut Aussagen eine Immobilienexperten betrug der Verkehrswert zum Stichtag etwa 125.000 Euro. Die Gegenpartei hat bislang für jedes vorhandene Konto centgenaue Angaben verlangt, bei diesem Objekt jedoch nach eigenem Gutdünken in Bezug auf Grösse der Räume und Investition praktisch aus dem Hut einen Wert von 400.000 Euro geschätzt. Die Klägerin bekommt PKH, die Vermutung liegt nahe, dass hier auf Staatskosten ein nettes Sümmchen verdient werden will. Wie kann ich mich gegen solche "Fehleinschätzungen" wehren? Außer dies der Anwaltskammer mitzuteilen.

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von Muldentaler am 09.02.2010 10:38
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
Hallo,

in einem anderen Thread schreibst du, ein vom Gericht bestimmter Gutachter würde den Wert ermitteln.

Geht es um ein Haus oder um beide?

quote:
Wie kann ich mich gegen solche "Fehleinschätzungen" wehren?
Außer dies der Anwaltskammer mitzuteilen.

Überhaupt nicht.
Was soll das bringen? Die Anwaltskammer interessiert das sicher nicht, solche Übertreibungen kommen oft vor.

quote:
Die Klägerin bekommt PKH, die Vermutung liegt nahe, dass hier auf Staatskosten ein nettes Sümmchen verdient werden will

Seit wann wird an PKH verdient?
Den Streitwert bestimmt das Gericht, nicht die Gegenseite.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""


von Loddar am 09.02.2010 11:32
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
Der Gutachter wird das auch noch ermitteln, nur mehr wie 125.000 Euro wird wohl nicht rauskommen, wenn überhaupt.
Das Gericht (Die Richterin wörtlich:"...ich habe keine Ahnung von Immobilien und dessen Werten" hat den Streitwert eurogenau von der Gegenseite übernommen, einzig die Indexierung verringerte ihn um etwa 3000 Euro.
Solche Übertreibungen müssen doch irgendeine Grenze haben, der nächste sagt, das Haus ist 1 Million wert. Diese Anwältin hat sich zuvor in keinster Weise über das Gebäude informiert, obwohl sämtliche Daten und Investitionen hier fein säuberlich sortiert abgefragt hätten werden können.

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von Muldentaler am 09.02.2010 12:24
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
achso, es geht hierbei um ein Haus (Bauernhof), zum Stichtag 2 ruinöse Gebäude und ein teilsaniertes, aber noch nicht bewohnbares, Wohngebäude. Dörfliche Lage, Nordsachsen.

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von Muldentaler am 09.02.2010 12:26
Status: Junior (73 Beiträge)
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
Hi,

gegnerische Anwälte neigen dazu, zugunsten ihrer Mandantschaft munter die Tatsachen zu verdrehen. Nicht nur in Bereichen, in denen es um greifbare Werte geht, sondern auch im zwischenmenschlichen sind sich manche für nichts zu schade. Nimm es nicht persönlich...

Es ist Aufgabe deines Anwalts, den offenbar haltlosen Einschätzungen entgegen zu treten. Es ist nervig, weil man sich für aus der Luft gegriffenen Behauptungen rechtfertigen muss, aber es ist so.

Grüße


von mikkian am 09.02.2010 12:34
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
--- editiert vom Admin


von guest-12316.02.2010 16:20:07 am 15.02.2010 14:49
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
Hi,

quote:
Die Klägerin bekommt PKH, die Vermutung liegt nahe, dass hier auf Staatskosten ein nettes Sümmchen verdient werden will.

Und von diesem *netten Sümmchen* wird die PKH wieder zurückbezahlt werden müssen. Die wird Bedürftigen nur gewährt, solange sie bedürftig sind.

Grüßle

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von Loddar am 15.02.2010 15:04
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
Nun liegen die Gutachten zu beiden Häusern vor, das eine hat die Gegenpartei um 20.000 Euro zu hoch angesetzt, das Andere um atemberaubende 255.000 Euro. Gibt es eine Möglichkeit, den mit honorartreibenden Fantasieergüssen der gegnerischen Anwältin entstandenen Streitwert anzufechten?

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von Muldentaler am 09.03.2010 15:52
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
Ein freundliches Hallo erstmal !!!

quote:
Gibt es eine Möglichkeit, den mit honorartreibenden Fantasieergüssen der gegnerischen Anwältin entstandenen Streitwert anzufechten

Warum sollte der bisherige Streitwert aufrecht erhalten werden, wenn das Gutachten vorliegt?
Jetzt gehts nur noch um den Zugewinn-Ausgleich aufgrund dieses Gutachtens.

Grüßle

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von Loddar am 09.03.2010 17:46
Status: Tao (5689 Beiträge)
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
Hi Mudenthaler,

sind es jetzt wirklich Gutachten von Sachverständigen, die die Gegenseite eingeholt hat oder die Einschätzungen der gegnerischen Anwältin??

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"Viele Grüße mikkian"


von mikkian am 10.03.2010 09:48
Status: Unsterblich (4062 Beiträge)
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>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
Hi Mikki,

Das:

quote:
im Zuge des Zugewinnausgleichs werden unter anderem 2 Immobilien durch einen Sachverständigen (vom Gericht bestellt) begutachtet.

steht in einem anderen Thread vom TE.

Grüßle

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von Loddar am 10.03.2010 09:57
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