>Gegenseite schätzt Hauswert um 250 T€ zu hoch
Hallo,
in einem anderen Thread schreibst du, ein vom Gericht bestimmter Gutachter würde den Wert ermitteln.
Geht es um ein Haus oder um beide?
quote:
Wie kann ich mich gegen solche "Fehleinschätzungen" wehren?
Außer dies der Anwaltskammer mitzuteilen.
Überhaupt nicht.
Was soll das bringen? Die Anwaltskammer interessiert das sicher nicht, solche Übertreibungen kommen oft vor.
quote:
Die Klägerin bekommt PKH, die Vermutung liegt nahe, dass hier auf Staatskosten ein nettes Sümmchen verdient werden will
Seit wann wird an PKH verdient?
Den Streitwert bestimmt das Gericht, nicht die Gegenseite.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
von Loddar am 09.02.2010 11:32
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