Einer meiner Mitbewerber bekam die Stelle als Wach- und Sicherheitmitarbeiter, da er um 20 Jahre jünger war und sein Meniskusproblem verschwieg. Nach der dritten Schicht wurde er gekündigt, da er nicht Treppen steigen konnte (oder dies vorgab), und sechs Wochen späte bekam ich den Job. Kann ich meiner Mitbewerber auf Schadenersatz verklagen, da er durch seine unwahren Angaben mir zunächst vorgezogen wurde und ich dadurch einen vierwöchigen Arbeitsausfall hatte?
-- Editiert von elub am 27.12.2006 12:24:21
Gegen Mitbewerber Schadenersatz-Anspruch?
27. Dezember 2006
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Frage vom 27. Dezember 2006 | 12:22
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 20x hilfreich)
Gegen Mitbewerber Schadenersatz-Anspruch?
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2006 | 12:58
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Kannst du, wird aber ganz sicher keinen Erfolg haben und nur Kopfschütteln hervor rufen. Ein Bewerber ist keineswegs gezwungen, jedes Leiden anzugeben, zumal man mit Meniscusproblemen auch einen Wachdienst ausüben kann.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 27. Dezember 2006 | 13:49
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. in welchem rechtsverhältnis, denkst du, hat dein mitbewerber denn zu dir gestanden - oder du zu ihm -, dass du auf die idee kommst, er könnte in irgendeiner weise schadensersatzpflichtig sein ?
zwei
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