Gefahrenübergang bei Postversand

2. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Liebig
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 43x hilfreich)
Gefahrenübergang bei Postversand

Hallo,
ich habe einen Artikel bei e-Bay ersteigert und auch den geforderten Betrag (inkl. Versandkosten) überwiesen. Der Verkäufer hatte in der letzten e-Mail erwähnt, dass der Artikel als Päckchen verschickt wird (also unversichert).
Wer trägt in diesem Falle die "Gefahr" bei Verlust des Päckchens? Ich als Käufer oder der Verkäufer?

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüssen,
Alexander Liebig

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Die Gefahr tragen immer Sie als Käufer - egal ob versichert oder unversichert verschickt. Bei versicherten Paketen lässt sich allerdings der tatsächliche Versand und der weitere Verbleib der der Sendung bei der Post nachverfolgen. Und bei Schäden am Paket hat der Käufer einen eigenen Anspruch gegen die Post.

Gruß
MCNeubert

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