Gefängnisstrafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
coolmela
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefängnisstrafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

Sehr geehrte Forums Mitglieder

Meine Freundin wurde in einen Berufungsverfahren am 18-12-2014 zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung Verurteilt.

Das Problem ist das meine Kinder und ich mit in ihrer Wohnung Wohnen, natürlich Legal . Nur da der Mietvertrag auf sie läuft und das Jobcenter ihre Miete Zahlt, werden die Zahlungen wohl eingestellt. Somit auch die Miete. Damit ich nicht mit meinen Kindern auf der Strasse Sitze muss ich Reagieren und Bräuchte das Urteil Schriftlich. Sie sagt sie wartet noch auf das Urteil. Kann das nach so langer zeit sein, oder kommt da kein neues, da dass Urteil vom Amtsgericht beim Landgericht ja nur Bestätigt wurde.
So das sie evtl. nur noch einen Termin zum Haftantritt bekommt ?

Habe echt Angst das ich mit meinen Kindern dann von heute auf Morgen auf der Strasse sitze wenn Urplötzlich die Polizei vor der Tür steht. Den sie hat leider das Problem , Post nicht lesen und wenn sie sie Liest nicht zu Reagieren

Ich Zweifle nähmlich langsam das noch kein Termin zum Haftantritt kam, immerhin ist die Verhandlung jetzt fast 3 Wochen her

Wer kennt sich aus ?
Wie Lange dauert das bis das Bestätigte Urteil kommt ?
Wie lange dauert es in der Regel bis zum Haftantritt ?

Den ich müsste beim Jobcenter Angeben was sache ist, und wir evtl eine Notunterkunft ect. Benötigen. Klar wir sind eh auf Wohnungssuche seid 3 Monaten, nur Momentan mehr als schwer.

Wäre lieb wenn sich jemand auskennt, und was ich machen könnte um nicht am Hafttag auf der Strasse zu sitzen

LG Manuela

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Habe echt Angst das ich mit meinen Kindern dann von heute auf Morgen auf der Strasse sitze wenn Urplötzlich die Polizei vor der Tür steht. Auf der Straße sitzt man, wenn man die Miete nicht zahlt - dies aber erst nach längerer Zeit. Zuvor kommt die Kündigung, die Räumungsklage etc.
um nicht am Hafttag auf der Strasse zu sitzen Werden Sie ja auch nicht.
Wie lange dauert es in der Regel bis zum Haftantritt ? Ein paar Wochen oder auch ein paar Monate - ich halte es durchaus für möglich, daß noch nichts da ist.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Falls ich mich recht erinnere, muss der Steuerzahler 6 Monate lang für die Mietzahlungen der Knackis aufkommen.....der Sozialarbeiter in der Villa Gitterblick ist bei der Antragstellung behilflich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Falls ich mich recht erinnere, muss der Steuerzahler 6 Monate lang für die Mietzahlungen der Knackis aufkommen


Wenn ich mich recht entsinne ist das inzwischen nicht mehr so. Im übrigen, durfte dann die FS 6 Monate nicht übersteigen. Da hier aber eine FS von 6 Monaten ohne Bewährung ausgeurteilt wurde, scheint es eine Vorstrafen zu geben, da stehen bestimmt noch Bewährungswiederrufe an.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
coolmela
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ja es gibt Vorstrafen. Sie wurde schon das 4.mal erwischt. Und sie saß schon mal 6 Monate damals als Ersatzfreiheitsstrafe da sie nicht zählte.

Was sind Bewährungswiderufe?
Laut letzte Verhandlung vorm Landgericht hieß es die Strafe kann nur höher Ausfallen wenn sie Einspruch einlegt. Sie ist nach den Urteil vorm Amtsgericht schon in Berufung gegangen. Was ich nicht Verstehe. Was gibt es zu Widerrufen ( Einspruch ein zu legen bei Fahren ohne Führerschein? )

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Zahl doch einfach die Miete für die Zeit, in der die Lady einsitzt, und gut ist. Wo ist das Problem?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
coolmela
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirwerden

Das da Miete weiter gezahlt wird für jemand der ins Gefängnis musst wusste ich nicht.

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Sag mal, kapierst Du es einfach nicht? Du bist jetzt in der Pflicht. Die ALG II Behörde wird darlehensweise eventuell den Mietanteil der Kriminellen tragen. Der liegt bei 15 qm. So, wieso kannst Du das nicht aufbringen? So ein Darlehen kann nämlich auch abgelehnt werden. Wovon lebst Du, wovon leben die Kinder?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
coolmela
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Was kapiere ich nicht ?
Ich lebe von EU Rente Kindergeld und aufstockend Sozialhilfe

LG



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

So, wieso kannst Du das nicht aufbringen? Liebe Kollegin: Sowas liegt meist an mangelndem Geld.
@ TE: Wenn Ihre Beziehung dermaßen zerrüttet ist, daß Sie so gar kein Vertrauen mehr zu Ihrer Partnerin haben, sollten Sie ausziehen. Auch das ist ohne Geld nicht so einfach, aber Sie sollten es dennoch probieren.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
coolmela
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Es ist nicht meine Lebenspartnerin ☺ bin nicht Lesbisch.
Sondern meine Freundin
und ja wir suchen seid 3 Monaten eine Behinderten Gerechten Wohnung. Wie der WohnungsMarkt aussieht weiß jeder sehr schlecht.
und dann noch eine Rollstuhl gerechte Wohnung noch schlechter die mindestens 3 Zimmer hat und Bezahlbar ist

LG

-----------------
""

-- Editiert coolmela am 06.01.2015 19:12

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

weniger ein strafrechtliches als ein soziales Problem. Aber trotzdem: Da ohnehin ein Teil der Wohnung von dem Job-Center getragen wird, wäre zu klären, wie sich die Zahlungssituation durch die Inhaftierung ändert. Könnte ja sein, wenn die Wohnung klein ist, dass sogar die ganze Miete getragen wird. Könnte sein, dass die Miete für den Anteil der Freundin darlehensweise getragen wird.

Alles eine Frage der Ausgestaltung des Mietvertrages sowie der finanziellen Lage. Und hellseherische Fähigkeiten haben wir hier nun mal nicht.

Ach ja, ob jemand lesbisch ist, oder seinen Kanari liebt, das geht mir am Poppes vorbei. Wirklich. Nur, ob wir eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft haben, das ist schon wichtig.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
coolmela
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Zählt als WG
es wird kein Einkommen des anderen Anerkannt

Danke für eure Antworten
Thema wurde geklärt werde dann zum Jobcenter gehen
und mich erkundigen. In wie weit ihr Anteil der Miete getragen wird um das keine Kündigung zu Stande kommt

Lieben Dank allen Schreiber

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.811 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen