Meine finanziellen Mittel sind momentan nicht ausreichend um einen Anwalt zu kontaktieren, daher hoffe ich hier irgendwie Hilfe zu finden,.. Ich will einfach nur wissen ob jemand schon aus dem Gefängnis entlassen wurde bzw wann er entlassen wird,.. Die Ungewissheit ob er schon wieder auf freiem Fuss ist, raubt mir tagelang den Schlaf,.. Bitte, kann mir jemand weiterhelfen?
Wenn Sie wissen, in welcher Justizvollzugsanstalt dieser jemand einsitzt kann man ihnen genauer weiterhelfen, auch ohne Anwalt. Weiter wären wichtig zu wissen, ob es sich um einen offenen, oder geschlossenen Strafvollzug handelt.
----------------- "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Bertholt Brecht"
Ich habe nicht wirklich viele Informationen darüber. Ich weiss nur in welchem Gefängnis er in U-Haft war. Ich habe natürlich das Urteil, mit Namen etc., aber über den Haftaufenthalt selbst weiss ich nicht viel...Könnten Sie mir sagen an wen ich mich wenden könnte? Ich bin von Österreich. Würde nur gerne wissen, ob es Stellen gibt, wo ich Hilfe bekomme. So kostengünstig wie nur möglich..Er sollte eigentlich noch bis 2014 einsitzen, aber ich habe schon des öfteren von vorzeitigen Entlassungen gehört, und will nicht mit der Ungewissheit leben, ob er mir morgen schon über den Weg laufen könnte. Mich macht der Gedanke fertig....
Man wird aus Datenschutzgründen keine Auskunft erhalten - Weder ob die Person entlassen wurde, den Zeitpunkt der Entlassung od. in welcher JVA er einsitzt.Man kann nur bei der JVA anfragen ob Person X bei ihnen einsitzt... Sollte man darauf die Antwort bekommen das man aus Datenschutzgründen nicht darauf antworten kann, so ist anzunehmen das die Person dort einsitzt.
Sprich, ich werde also nicht drum herumkommen, einen Anwalt zu beauftragen,.. hab ich Chance über einen Anwalt zu den Infos zu kommen, oder wird das auch nicht funktionieren?
quote:Ich habe natürlich das Urteil, mit Namen etc.
Wenn Sie selbst betroffen sind, und davon gehe ich jetzt einmal aus. Könnten Sie sich an den Anwalt wenden, welcher an dem Prozess beteiligt gewesen ist. Nur sehe ich ein Problem darin, mit welcher Begründung der Anwalt vorgehen soll. Natürlich kann ein Anwalt ihnen diese Information beschaffen, wenn gleich mit unlauteren Mitteln.Es ist nun mal so, dass verurteilte Straftäter ein Recht auf Datenschutz besitzen. Auch wenn Opfer nicht sehr erfreut darüber sind.
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