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Gefälligkeitsjobs: Chirac muss sich vor Gericht verantworten - 1/1
AFP vom 30.10.2009   |   1200 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Gefälligkeitsjobs: Chirac muss sich vor Gericht verantworten

Erstes Verfahren gegen Ex-Präsidenten in Frankreich

Der frühere Staatschef Jacques Chirac muss sich vor Gericht verantworten - eine Premiere in Frankreich. Chirac wurde wegen mutmaßlicher Scheinverträge für Parteifreunde in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister angeklagt, teilte sein Büro mit. Die sozialistische Opposition lobte die Entscheidung einer "unabhängigen" Justiz.

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Die zuständige Richterin Xavière Simeoni beschloss ein Strafverfahren wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder und Vertrauensmissbrauch gegen Chirac. Der Altpräsident werde mit neun weiteren Angeklagten in einem Verfahren auftreten, in dem es um 21 mutmaßliche Scheinarbeitsverhältnisse im Pariser Rathaus gehe, erklärte sein Büro. Im Laufe der Ermittlungen habe die Justiz 481 Arbeitsverträge geprüft. Dass nun nur über 21 Verträge verhandelt werde, schließe "ein System" zu seiner Zeit als Bürgermeister von 1977 bis 1995 aus. Chirac sehe dem Prozess "gelassen" entgegen und werde die Vorwürfe entkräften. Der 76 Jahre alte frühere Präsident selbst ist einem Vertrauten zufolge in Marokko in Herbstferien.

Die oppositionelle Sozialistische Partei (PS) bedauerte, dass es erst nach so langer Zeit zu einem Verfahren komme. Es handele sich um einen "schweren Fall", in dem sich auch viele Vertraute des früheren Präsidenten verantworten müssten, sagte Parteisprecher Benoît Hamon. Im Übrigen sei es für Frankreichs Ansehen im Ausland "nicht sehr gut", wenn sich ein ehemaliger Staatschef wegen Scheinarbeitsverhältnissen vor einem Gericht verantworten müsse.




Die Staatsanwaltschaft Paris hatte im September eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Sie könnte nun binnen fünf Tagen Einspruch gegen die Entscheidung der Untersuchungsrichterin einlegen; dann müsste das Berufungsgericht entscheiden, ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt oder nicht. Die Ermittlungsbehörden hatten ein halbes Jahr nach Chiracs Ausscheiden aus dem Präsidentenamt im Mai 2007 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Als Staatschef war er vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt gewesen.

Der Altpräsident bestritt zu Beginn der Ermittlungen, dass es sich um rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse gehandelt habe. Er habe die Posten "gewünscht und genehmigt", schrieb Chirac in "Le Monde", und auch der Stadtrat habe sie genehmigt. Er habe "niemals" Mittel der Stadt für andere Zwecke eingesetzt, als den Bewohnern der Hauptstadt zu dienen.

30. Oktober 2009 - 13.27 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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