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Gefälschter Mietvertrag

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Gefälschter Mietvertrag

Wir haben ein Haus ersteigert und mussten somit einen bestehenden Mietvertrag übernehmen.
Haben aber mittlerweile festgestellt, dass das die Unterschrift des Vermieters (Alteigentümer) nicht der Unterschrift des Alteigentümers entspricht. (Unterschriftfälschung). Somit besteht kein gültiger Mietvertrag. Wie bekommen wir die Person aus der Wohnung?

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von ko22761 am 11.07.2011 21:20
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Gefälschter Mietvertrag
quote:
Haben aber mittlerweile festgestellt,

Wie ?



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von dem User forever known as Mortinghale am 11.07.2011 21:32
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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>Gefälschter Mietvertrag
Der Mietvertrag wurde zwischen Nießbraucher und ehem. Eigentümer geschlossen. Zwischen beiden besteht ein enges verwandtschaftl. Verhältnis. Nießbrauch erlosch mit Zuschlag. Der ehemalige Nießbraucher präsentierte uns auf Nachfrage den Mietvertrag zwischen ihm und dem Alteigentümer. Durch anderen Schriftwechsel haben wir die Unterschrift des ehemaligen Eigentümers. Diese Unterschrift entspricht in keine Weise der Unterschrift auf dem Mietvertrag. Alteigentümer möchte mit der Sache nichts zu tun haben und verweist auf ehemaligen Nießbraucher. Wir sagen, der Mietvertrag ist nicht gültig. Er blockiert die Wohnung unberechtigt. Wie bekommen wir ihn raus. Räumungsklage funktioniert mit dieser Argumentation nicht!

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von ko22761 am 11.07.2011 21:45
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Gefälschter Mietvertrag
quote:
Alteigentümer möchte mit der Sache nichts zu tun haben

Wenn er vor Gericht geladen wird, sind seine Wünsche eher von minderem Interesse.
Dort könnte man auch ein graphologisches Gutachten einholen lassen.



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von dem User forever known as Mortinghale am 11.07.2011 21:58
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
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>Gefälschter Mietvertrag
quote:
Räumungsklage funktioniert mit dieser Argumentation nicht!



Wieso nicht? Siehe § 985 BGB.

Nur um sicher zu gehen solltet ihr ferner "rein vorsorglich" nach § 57a ZVG kündigen. Das geht aber grundsätzlich nur zum erst möglichen Termin.

Für die Räumung braucht ihr auf jeden Fall einen Titel, wenn der Nutzer nicht freiwillig räumt.

Wenn er den MV tatsächlich gefälscht hat, wäre ihm das dringend anzuraten.

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von flawless am 11.07.2011 22:04
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Gefälschter Mietvertrag
Hallo flawless,

wir haben nach § 57a ZVG gekündigt - rechtzeitig - Schreiben in den Briefkasten geworfen, mit Unterschrift vom Zeugen (Mieter war nicht da). Nun hat der Mieter geantwortet - Kündigung nicht rechtzeitig zugegangen, da er im Urlaub war, und uns auf die "besondere Härte" hingewiesen, Widersprochen hat er der Kündigung vorsorglich auch - also so einfach zieht unser "Mieter" nicht aus. Da wir das mit der Unterschrift festgestellt haben möchten wir einen anderen Weg einschlagen...

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von ko22761 am 11.07.2011 22:16
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Gefälschter Mietvertrag
quote:
Da wir das mit der Unterschrift festgestellt haben möchten wir einen anderen Weg einschlagen...

Es ist rechtlich völlig unproblematisch zweigleisig zu fahren.

Also einmal Herausgabe aus dem Eigentum mangels MV, hilfsweise Herausgabe aus dem gekündigten MV zu fordern und ggf. einzuklagen. Das ist i.d.F. sogar unumgänglich.

Da wäre wohl die Einschaltung eines RA ratsam.

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von flawless am 11.07.2011 22:25
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Gefälschter Mietvertrag
Danke flawless,

wir werden wohl einen RA einschalten!

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von ko22761 am 11.07.2011 22:30
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Gefälschter Mietvertrag
quote:
wir werden wohl einen RA einschalten!


Das wird nicht billig.

Fragt doch vorher euren "Mieter", ob man das mit der ominösen Unterschrift tatsächlich aufrühren soll.

Vielleicht findet sich dann eine "juristenfreie" Lösung.

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von flawless am 11.07.2011 22:38
Status: Tao (6248 Beiträge)
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>Gefälschter Mietvertrag
quote:
Fragt doch vorher euren "Mieter", ob man das mit der ominösen Unterschrift tatsächlich aufrühren soll.

Aber nur, wenn das
quote:
Der ehemalige Nießbraucher präsentierte uns auf Nachfrage den Mietvertrag zwischen ihm und dem Alteigentümer.

bedeutet, daß Ihr jetzt eine Ablichtung dieses Vertrages habt.



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von dem User forever known as Mortinghale am 11.07.2011 22:56
Status: Unsterblich (2547 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 56 User(n) bewertet)
 
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>Gefälschter Mietvertrag
Wenn ich eine Sache, über die eigentlich der Mieter bereits verfügt, ihm vermiete, erfülle ich unter Umständen die Bedingungen von § 263 STGB.
Denn ich verschaffe mir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil indem ich das Vermögen des Mieters dadurch beschädige, daß er durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Anders gesagt: Wieso sollte der Mieter denn Miete zahle für etwas, das er sowieso schon hat? Da muss der Alteigentümer ihn doch grausig getäuscht haben!
Wenn man dem Alteigentümer die Aussicht gibt, ihn wegen Vedacht auf Betrug der Staatsanwaltschaft zu melden (beachte: Nur Verdacht, man sollte nichts unterstellen), könnte er auskunftsfreudiger werden.

Oder zahlt der Mieter etwas laut Vertrag keine Miete? Dann ist das auch kein Mietvertrag. Es wäre interessant, ob dier Mieter die Mietzahlungen denn nachweisen kann. Auf der anderen Seite: wenn die Versteigerung im Zuge eines Insolvenzverfahrens erfolgt: informiert doch mal den Insolvenzverwalter über den Mietvertrag und die monatlichen Mieteinnahmen: Hat der Alteigentümer die auch brav angegeben? Auch da könnten Schwierigkeiten für den Alteigentümer kommen, wenn er den Vertrag nicht bestreitet.

Also: redet noch mal mit dem Alteigentümer und macht ihm klar, dass es für ihm große Probleme geben könnte, wenn er dabei bleibt, durch Schweigen keine haben zu wollen. Am Ende muss doch sowieso festgestellt werden, ob der Vertrag gültig ist.



von quiddje am 12.07.2011 08:17
Status: Unsterblich (1157 Beiträge)
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