>Gefälschter Mietvertrag
Wenn ich eine Sache, über die eigentlich der Mieter bereits verfügt, ihm vermiete, erfülle ich unter Umständen die Bedingungen von § 263 STGB.
Denn ich verschaffe mir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil indem ich das Vermögen des Mieters dadurch beschädige, daß er durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Anders gesagt: Wieso sollte der Mieter denn Miete zahle für etwas, das er sowieso schon hat? Da muss der Alteigentümer ihn doch grausig getäuscht haben!
Wenn man dem Alteigentümer die Aussicht gibt, ihn wegen Vedacht auf Betrug der Staatsanwaltschaft zu melden (beachte: Nur Verdacht, man sollte nichts unterstellen), könnte er auskunftsfreudiger werden.
Oder zahlt der Mieter etwas laut Vertrag keine Miete? Dann ist das auch kein Mietvertrag. Es wäre interessant, ob dier Mieter die Mietzahlungen denn nachweisen kann. Auf der anderen Seite: wenn die Versteigerung im Zuge eines Insolvenzverfahrens erfolgt: informiert doch mal den Insolvenzverwalter über den Mietvertrag und die monatlichen Mieteinnahmen: Hat der Alteigentümer die auch brav angegeben? Auch da könnten Schwierigkeiten für den Alteigentümer kommen, wenn er den Vertrag nicht bestreitet.
Also: redet noch mal mit dem Alteigentümer und macht ihm klar, dass es für ihm große Probleme geben könnte, wenn er dabei bleibt, durch Schweigen keine haben zu wollen. Am Ende muss doch sowieso festgestellt werden, ob der Vertrag gültig ist.
von quiddje am 12.07.2011 08:17
Status: Unsterblich (1157 Beiträge)
Userwertung:
2,8
(von 66 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden