>Gefälschter Fahrschein Urkundenfäschung
Tja, das ist schwierig.
Du kannst die Sache so schildern, wie sie war (halt dann mit dem Freund), aber ob man Dir das glaubt?!
oder
Du gibst die Tat einfach zu, zeigst Reue und bittest um eine milde Strafe.
<hr>
Ich an Deiner Stelle würde ein "Zwischending" von beidem machen.
Ich würde schreiben, daß Du die Karte zwar nicht gefälscht hast, aber halt nach Ende der Gültigkeit damit erwischt wurdest, und Dir somit klar ist, daß Du verantwortlich bist. Dann würde ich noch um Verfahrenseinstellung nach § 153, oder
§ 153a StPO bitten, oder falls man das nicht will, um eine milde Strafe.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 01.09.2003 15:49
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