Gefährl. Körperverletzung - zahlt die Rechtschutzv
Guten Abend
Ich habe eine Frage die mir auf dem Magen liegt, und zwar geht es um meinen Mann.
Er hatte vor einigen Monaten einen üblen Streit mit unserem Nachbarn, der mit einer Anzeige gegen meinen Mann wg gefährl. Körperverl. und gegen den Nachbarn wg Hausfiedensbruch endete. Das ganze ging dann vor Gericht. Ich mache es kurz: Meinem Mann konnte nichts wirkliches vorgeworfen werden und das Gericht entschied das Ganze fallen zu lassen, also ich weiß nicht wie man das nennt, auf jeden Fall wurde er nicht verurteilt und die Sache ist damit anscheinend erledigt.
Nun meine Frage : Zahlt die Rechtschutzversicherung dann die Anwalskosten? Ich verstehe diese Formulierungen im Versicherungsschein nicht. Ich würde denken da er nicht verurteilt wurde, er also unschuldig ist und also auch nicht vorsätzlich gehandelt hat müßte die Versicherung doch eigentlich zahlen, oder?
Ich weiß, ich kann auch bis morgen warten, aber da mein Mann u ich getrennt leben hat er mir heute abend am telefon erzählt das er die Rechnung vom Anwalt bekommen habe ... na ja, das ist ganz schön viel Geld... und nun liegt mir das schon ziemlich auf dem Magen.
Ich wäre sehr dankbar für rasche Antworten damit ich dann hoffentlich gut Schlafen kann,
liebe Grüße, die Pyritsonne
von Pyritsonne am 27.06.2011 20:02
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>Gefährl. Körperverletzung - zahlt die Rechtschutzv
Oh je,
aber er hat niemanden gefährlich verletzt! Das kann doch echt nicht wahr sein! Dann wäre es ja besser gewesen wenn es zu einem Prozess gekommen wäre! Wenn dann die Kosten nicht bei uns geblieben wären. Aber so...
Nun hat unser netter Nachbar ja doch noch seine "Rache". Zwar bekommt er kein Geld, aber zahlen müssen wir trotzdem.
Da frag ich mich wozu man Rechtschutzversichert ist wenn man dann doch allein gelassen wird, zumal man sich nichts hat zuschulden kommen lassen.
Aber trotzden vielen lieben Dank für die Antwort und liebe Grüße
von Pyritsonne am 27.06.2011 22:44
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>Gefährl. Körperverletzung - zahlt die Rechtschutzv
quote:
Dann wäre es ja besser gewesen wenn es zu einem Prozess gekommen wäre!
Siew schreiben doch, dass die Sache vor Gericht war. Somit gab es ja einen Prozess...
Oder wurde bereits im Vorfeld durch die Staatsanwaltschaft eingestellt?
Kostenmäßig ändert es aber ohnehin nichts.
Die Rechtschutzversicherung tritt in Fällen des §
153 oder
§ 153a StPO (ich vermute mal, dass nach einer der beiden Normen eingestellt wurde) bei einem Vorsatzdelikt allenfalls dann ein, wenn sog. "erweiterter Strafrechtschutz" abgeschlossen wurde (aber auch da bin ich nicht sicher). Vom "normalen" Strafrechtschutz ist das keinesfalls(!) umfasst.
Außerdem hätten Sie die Versicherung ja bereits vor der Einschaltung des Anwalts informieren müssen, bzw. spätestens der Anwalt hätte es tun müssen. Hat er aber wohl nicht, da -für ihn- klar war, dass keine Deckung besteht. Oder wußte der Anwalt nichts von der Versicherung?
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 27.06.2011 23:53
von !!Streetworker!! am 27.06.2011 23:51
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