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Geerbtes Vermögen wird im Hartz-IV-Bezug zum Einkommen

AFP VOM 25.1.2012 | Nachrichten - Allgemein | 2066 Aufrufe
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Hartz IV, Erbe, Vermögen

Bundessozialgericht: Erbe auf Sozialleistung anzurechnen

Ein von Hartz-IV-Empfängern geerbtes Vermögen gilt rechtlich als Einkommen. Es ist daher auf die laufenden Hartz-IV-Leistungen anzurechnen, bekräftigte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az.: B 14 AS 101/11 R)

Das Gericht wies damit die Klage einer Familie aus Bielefeld ab. Die Mutter hatte zusammen mit zwei weiteren Personen eine Eigentumswohnung geerbt und erhielt aus deren Verkauf schließlich 23.550 Euro. Entsprechend der bisherigen Rechtsprechung rechnete das Jobcenter dies als Einkommen an und setzte die Hartz-IV-Zahlungen aus.

Mit einem neuen Argument wollte die Mutter die bisherige Rechtsprechung kippen und wenigstens einen Teil des Geldes als Vermögen anerkannt bekommen. Schließlich habe sie nach allgemeinem Verständnis ein "Vermögen" geerbt. Das Jobcenter dürfe dies nicht einfach zu Einkommen umwidmen.

Das BSG zeigte sich davon wenig beeindruckt und hielt am sogenannten Zuflussprinzip fest. Demnach können Gelder nur dann als Vermögen gelten, wenn sie noch vor Beginn des Hartz-IV-Bezugs eingehen. Danach gilt alles als Einkommen. Dabei gilt bei einem Erbe bereits der Tag des "Erbfalls".

Hintergrund des Streits sind die Freibeträge, die das Gesetz Hartz-IV-Empfängern insbesondere für angespartes Vermögen für die Altersvorsorge gewährt. Neben einem Grundfreibetrag zwischen 3100 und 10.050 Euro sind dies insgesamt 900 Euro pro Lebensjahr.

(AFP-Kontakt: CvD Bundesländer, inland.deu@afp.com, 030 - 308 76 -231)

25.01.2012 - 17:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011



Leserkommentare
von Maxi Mouse am 26.01.2012 18:15:16# 1
[....bekräftigte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az.: B 14 AS 101/11 R)... Tatbestand: Die Klägerin begehrt von dem Beklagten aufgrund eines Antrags vom 23.01.2005 die Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme bzw. die Ausstellung eines Bildungsgutscheines.....] WAS SOLL DENN DER QUATSCH???? Dieses angeführte Urteil Az.: B 14 AS 101/11 R hat NICHTS mit dem Artikel zu tun!!!!!!! Hören Sie bitte auf, die Menschen SO zu verunsichern!!!!!!! Die Menschen, die von diesem sogenannten Hartz IV-Gesetz eh schon "gebeutelt" sind, auch noch SO ...... Wenn Fehler von der Redaktion, bitte ich ÖFFENTLICH um Entschuldigung!!!!!!! Und außerdem das RICHTIGE Aktenzeichen zum angeführten Problem! Danke!
    
von tommsch am 12.02.2012 00:21:16# 2
Ja aber was bedeutet das jetzt? Konnte die Frau den Freibetrag behalten? Oder muss sie das gesamte Erbe verzehren?
    
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