Hallo. Ich bin selbstständig, arbeite im Bauservice. nutze mein heimisches Wohnzimmer als Büro und zahle für diese Wohnung den "normalen" GEZ-Gebürensatz.
Nun soll ich für die Firma auch noch knapp 6 Euro für ein Fahrzeug bezahlen, dass fast ausschließlich privat genutz wird und auch nicht als Firmenfahrzeug angemeldet ist.
Bis jetzt habe ich wiedersprochen und nichts bezahlt.
Kann jemand helfen?
Danke
Gebührenverordnung
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
ZitatKann jemand helfen? :
Wobei genau? §5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) zu lesen?
-- Editiert von Harry van Sell am 11.01.2017 19:47
Lesen kann ich wohl! Genau definiert ist es leider nicht!
Eigentlich war ich auch auf der Suche nach einer Antwort und nicht nach einer Frage!
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Du fragst, ob jemand helfen kann.
Da fragt sich hier jeder: wobei?
Beim Zahlen? Nö, ich hab kein Geld für dich übrig.
Muß ich die Gebühren zahlen !
ZitatGenau definiert ist es leider nicht! :
Was ist nicht genau definiert?
ZitatMuß ich die Gebühren zahlen ! :
Dein Fahrzeug erfüllt die Kriterien nach §5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Also lautet die Antwort JA.
Aber das erste Fahrzeug ist doch frei. Oder habe ich das auch falsch verstanden?
ZitatAber das erste Fahrzeug ist doch frei :
Nur wenn man für eine Betriebsstäte zahlt. Was Du aber der Schilderung nach ja nicht machst.
Ja das stimmt. Das Fahrzeug ist aber kein Firmenfahrzeug, sondern ein Privatfahrzeug und wird auch nur privat genutzt. Auch das habe ich der GEZ mündlich und schriftlich erklärt.
Ich wurde gefragt, ob ich mit dem Schlitten zur Arbeit fahre.
ZitatNun soll ich für die Firma auch noch knapp 6 Euro für ein Fahrzeug bezahlen, dass fast ausschließlich privat genutz wird :
ZitatDas Fahrzeug ist aber kein Firmenfahrzeug, sondern ein Privatfahrzeug und wird auch nur privat genutzt. :
Und bei welcher der beiden Äußerungen hat man jetzt gelogen?
ZitatIch wurde gefragt, ob ich mit dem Schlitten zur Arbeit fahre. :
Bei dem Schneefall der letzen Jahre wäre das auch eher eher unglaubwürdig.
Genauso unglubwürdig wie das man zur Arbeit auf einem rosa Einhorn reitet oder das Auto nur privat nutzt.
Ansonsten wäre man beweisbelastet für die Behauptung das man das Auto nicht für die Erwerbstätigkeit nutzt. Da scheint es bis jetzt ja nichts zu geben.
Da bietet es sich z.B. an, das man ein entsprechendes Fahrtenbuch führt.
Eventuell mal schriftlich anfragen, wie man den Beweis führen soll, was die anerkennen würden.
Traurig genug, dass man auch noch die Beweislast trägt. Ich fahre mit den Autos der Firma, in der ich früher gearbeitet habe und die ich irgendwann auch ganz übernehmen werde.
ZitatTraurig genug, dass man auch noch die Beweislast trägt. :
Tja, es war jahrzehntelang andersherum. Das hat man 2013 abgeschafft.
ZitatIch fahre mit den Autos der Firma, in der ich früher gearbeitet habe und die ich irgendwann auch ganz übernehmen werde. :
Prima, dann wird es doch entsprechend vertragliche Vereinbarungen geben? Was spricht dagegen diese dem Widerspruch nachzureichen.
Nein. Gibt es nicht! Außer der GEZ-Mafia, hat sich nie einer daran gestört.
Ich arbeitete in der Firma fast 15 Jahre und mein Ex-Chef hört irgendwann ganz auf.
Das sind 24 EUR im Jahr, als Betriebsausgabe absetzbar.
Willst du dir dafür Streß antun? Zahlen und das Fernsehprogramm ausgiebig nutzen.
Auf ARTE laufen nachts manchmal moderne Theaterstücke. Da war mal eins, wo einer im Bärenfell verkleidet einen Eisklotz hinter sich herzieht und dabei auf italienisch singt. Wo gibt's das schon für so wenig Geld?
Kleiner Nachtrag! Ich brauch die 70 Euro pro Jahr nicht zahlen!
Danke@ all
ZitatKleiner Nachtrag! Ich brauch die 70 Euro pro Jahr nicht zahlen! :
Wäre ja schön, wenn man das "warum" noch mitteilen würde.
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