Gebührenverordnung

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457382-95
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Gebührenverordnung

Hallo. Ich bin selbstständig, arbeite im Bauservice. nutze mein heimisches Wohnzimmer als Büro und zahle für diese Wohnung den "normalen" GEZ-Gebürensatz.
Nun soll ich für die Firma auch noch knapp 6 Euro für ein Fahrzeug bezahlen, dass fast ausschließlich privat genutz wird und auch nicht als Firmenfahrzeug angemeldet ist.
Bis jetzt habe ich wiedersprochen und nichts bezahlt.
Kann jemand helfen?
Danke

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb457382-95):
Kann jemand helfen?

Wobei genau? §5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) zu lesen?





-- Editiert von Harry van Sell am 11.01.2017 19:47

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb457382-95
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Lesen kann ich wohl! Genau definiert ist es leider nicht!
Eigentlich war ich auch auf der Suche nach einer Antwort und nicht nach einer Frage!

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Du fragst, ob jemand helfen kann.

Da fragt sich hier jeder: wobei?

Beim Zahlen? Nö, ich hab kein Geld für dich übrig.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb457382-95
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Muß ich die Gebühren zahlen !

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb457382-95):
Genau definiert ist es leider nicht!

Was ist nicht genau definiert?



Zitat (von fb457382-95):
Muß ich die Gebühren zahlen !

Dein Fahrzeug erfüllt die Kriterien nach §5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Also lautet die Antwort JA.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb457382-95
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Aber das erste Fahrzeug ist doch frei. Oder habe ich das auch falsch verstanden?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb457382-95):
Aber das erste Fahrzeug ist doch frei

Nur wenn man für eine Betriebsstäte zahlt. Was Du aber der Schilderung nach ja nicht machst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
fb457382-95
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja das stimmt. Das Fahrzeug ist aber kein Firmenfahrzeug, sondern ein Privatfahrzeug und wird auch nur privat genutzt. Auch das habe ich der GEZ mündlich und schriftlich erklärt.
Ich wurde gefragt, ob ich mit dem Schlitten zur Arbeit fahre.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb457382-95):
Nun soll ich für die Firma auch noch knapp 6 Euro für ein Fahrzeug bezahlen, dass fast ausschließlich privat genutz wird

Zitat (von fb457382-95):
Das Fahrzeug ist aber kein Firmenfahrzeug, sondern ein Privatfahrzeug und wird auch nur privat genutzt.

Und bei welcher der beiden Äußerungen hat man jetzt gelogen?



Zitat (von fb457382-95):
Ich wurde gefragt, ob ich mit dem Schlitten zur Arbeit fahre.

Bei dem Schneefall der letzen Jahre wäre das auch eher eher unglaubwürdig.
Genauso unglubwürdig wie das man zur Arbeit auf einem rosa Einhorn reitet oder das Auto nur privat nutzt.

Ansonsten wäre man beweisbelastet für die Behauptung das man das Auto nicht für die Erwerbstätigkeit nutzt. Da scheint es bis jetzt ja nichts zu geben.
Da bietet es sich z.B. an, das man ein entsprechendes Fahrtenbuch führt.
Eventuell mal schriftlich anfragen, wie man den Beweis führen soll, was die anerkennen würden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb457382-95
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Traurig genug, dass man auch noch die Beweislast trägt. Ich fahre mit den Autos der Firma, in der ich früher gearbeitet habe und die ich irgendwann auch ganz übernehmen werde.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb457382-95):
Traurig genug, dass man auch noch die Beweislast trägt.

Tja, es war jahrzehntelang andersherum. Das hat man 2013 abgeschafft.



Zitat (von fb457382-95):
Ich fahre mit den Autos der Firma, in der ich früher gearbeitet habe und die ich irgendwann auch ganz übernehmen werde.

Prima, dann wird es doch entsprechend vertragliche Vereinbarungen geben? Was spricht dagegen diese dem Widerspruch nachzureichen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb457382-95
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein. Gibt es nicht! Außer der GEZ-Mafia, hat sich nie einer daran gestört.
Ich arbeitete in der Firma fast 15 Jahre und mein Ex-Chef hört irgendwann ganz auf.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Das sind 24 EUR im Jahr, als Betriebsausgabe absetzbar.

Willst du dir dafür Streß antun? Zahlen und das Fernsehprogramm ausgiebig nutzen.

Auf ARTE laufen nachts manchmal moderne Theaterstücke. Da war mal eins, wo einer im Bärenfell verkleidet einen Eisklotz hinter sich herzieht und dabei auf italienisch singt. Wo gibt's das schon für so wenig Geld?

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb457382-95
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Kleiner Nachtrag! Ich brauch die 70 Euro pro Jahr nicht zahlen!
Danke@ all

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb457382-95):
Kleiner Nachtrag! Ich brauch die 70 Euro pro Jahr nicht zahlen!

Wäre ja schön, wenn man das "warum" noch mitteilen würde.



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