Gebühreneinklagung vor LG

13. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)
Gebühreneinklagung vor LG

Hallo,
da ich eine Abmahnung nicht bezahlt habe, sondern nur die UE abgegeben habe bekam ich vor einigen Tagen eine Mahnung mit dem Hinweis, dass wenn ich nicht bezahle das ganze vors Landgericht geht - wo Anwaltzwang besteht.

Ist das wirklich so, dass durch die Kosten einer nicht bezahlten Abmahnung es direkt vors LG geht?

Es gab doch mal so ein Urteil vom OLG Düsseldorf, das ergab, dass 120€ Abmahngebühren okay sind, oder nicht?!

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ob das ganze beim LG landet dürfte davon abhängen, wie hoch die Kosten sein sollen, die eingeklagt werden. Diese müssten 5.000,00 € übersteigen. Allerdings müssten die RAe dafür schon einen Streitwert von über 500.000,00 € zugrunde gelegt haben. Das halte ich für eher unwahrscheinlich.

Daher vermute ich mal, dass die RAe entweder hier nur bewusst Druck ausüben wollen, damit sie doch noch ihre Kosten bekommen, oder aber neben der Zahlung der Kosten verlangen sie doch noch irgendwas anderes, was du übersehen oder überlesen hast.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)

Guten Tag,
Rechnung beläuft sich auf 1500€, die Streitwerte der 2 Abmahnungen jedoch je 20.000€.

Ist dies also wirklich unter keinen Umständen für das Landgericht "geeignet"?

Vielen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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