Hallo,
da ich eine Abmahnung nicht bezahlt habe, sondern nur die UE abgegeben habe bekam ich vor einigen Tagen eine Mahnung mit dem Hinweis, dass wenn ich nicht bezahle das ganze vors Landgericht geht - wo Anwaltzwang besteht.
Ist das wirklich so, dass durch die Kosten einer nicht bezahlten Abmahnung es direkt vors LG geht?
Es gab doch mal so ein Urteil vom OLG Düsseldorf, das ergab, dass 120€ Abmahngebühren okay sind, oder nicht?!
Danke!
Gebühreneinklagung vor LG
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ob das ganze beim LG landet dürfte davon abhängen, wie hoch die Kosten sein sollen, die eingeklagt werden. Diese müssten 5.000,00 € übersteigen. Allerdings müssten die RAe dafür schon einen Streitwert von über 500.000,00 € zugrunde gelegt haben. Das halte ich für eher unwahrscheinlich.
Daher vermute ich mal, dass die RAe entweder hier nur bewusst Druck ausüben wollen, damit sie doch noch ihre Kosten bekommen, oder aber neben der Zahlung der Kosten verlangen sie doch noch irgendwas anderes, was du übersehen oder überlesen hast.
Guten Tag,
Rechnung beläuft sich auf 1500€, die Streitwerte der 2 Abmahnungen jedoch je 20.000€.
Ist dies also wirklich unter keinen Umständen für das Landgericht "geeignet"?
Vielen Dank!
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--- editiert vom Admin
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