Gebührenbescheid im Studium nur an natürliche Pers

30. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)
Gebührenbescheid im Studium nur an natürliche Pers

Ein an einer Hochschule immatrikulierter Student möchte einen Gebührenbescheid auf die Anschrift seines Arbeitgebers bekommen.

Die Hochschule argumentiert das nur eine natürliche Person einen Gebührenbescheid bekommen kann, da sie (die Person) als Zahlungspflichtiger (aufgrund der Immatrikulation) wäre.

Gibts hierzu eine Rechtsnorm?

-----------------
" "

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

die Hochschule schickt an den Schuldner oder dessen Bevollmächtigten/ Vertreter warum soll sie auch woanders hinschicken?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

Weil der Studierende die Gebühren von seinem Arbeitgeber erstattet haben will und dieser einer Erstattung nur zustimmt, wenn der Gebührenbescheid auf die Anschrift des Arbeitgebers ausgestellt ist.



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Das ist dann ja eher das Problem des Studenten und seines Chefs. Warum der eine so komische Regelung aufstellt, entzieht sich gerade meinem Verständnis.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Müsste die Zuwendung nicht eigentlich auch versteuert werden? Diese Frage stellt sich mir gerade.

-----------------
"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

Genau das ist der Hintergrund.

Wenn der AG dem Studierenden dieses Geld erstattet ist es in voller Höhe sozialabgabenpflichtig.

Bekommt der AG den Gebührenbescheid kann er ihn in voller Höhe als Betriebsausgabe verbuchen.

Deshalb meine Frage nach einer Rechtsnorm die feststellt an wen ein Gebührenbescheid zu richten ist.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

bezahl den Bescheid und Stelle deinem AG eine Rechnung über, was weiss ich deine Anwesenheit, die kann er dann bei den Betriebsausgaben wegdrücken und du hast auch kein Minus gemacht.

Für mich hört sich das an wie Sohn bekommt Gebührenbescheid, selbständiger Elternteil soll den über Betriebskosten abrechnen ;)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

warum bezahlst du nicht die Gebühren und stellst deinem AG eine Rechnung für irgendwas.

Für mich hört sich das ehrer an wie: Sohn bekommt Gebührenbescheid und selbständiges Elternteil soll diesen über Betriebskosten wegdrücken ;)



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich bin diejenige die den Gebührenbescheid ausstellen soll ;)

Und dem ist da auch nicht so. Der AG - ein großes Unternehmen - hat da auch kein Problem mit die Sachen sozialversicherungspflichtig zu versteuern. Es ist der Student der da keinen Verlust machen will.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Das ist kein Rechts- sondern ein Formulierungsproblem. Selbstverständlich kann nur der Student der zur Zahlung der Studiengebühren verpflichtete sein. Dies muss sich auch so aus dem Bescheid ergeben. Insoweit hat also die Hochschule Recht.

Für die Berücksichtigung als Betriebsausgabe kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber der aus dem Gebührenbescheid Verpflichtete ist, sondern auf die Regelung, die zwischen Student und Arbeitgeber besteht und aufgrund derer der Arbeitgeber die Studiengebühr übernimmt.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Völlig richtig.

Das hat IMO auch wenig mit der Rolle des AG als juristische Person zu tun. Welchen Rechtsanspruch sollte denn der Hans haben, daß die Uni Hans' Gebührendbescheid stattdessen an den Franz schicken soll?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.140 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen