Ist die Erstellung eines Bescheids einer Kfz-Zulassung an den Erziehungsberechtigten eines Minderjährigen rechtmäßig, obwohl der Erziehungsberechtigte ja gar nicht der Halter des benannten Fahrzeugs ist? Im Bescheid ist explizit aufgeführt, dass der FahrzeugHALTER als veranlassender Teil die Kosten des Verfahrens zu tragen hat - Gebührenbescheid ist logischerweise gleich mit beigefügt (aber ebenfalls wie der eigentliche Bescheid auf den Elternteil ausgestellt).
-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Gebührenbescheid an Eltern?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Vielleicht hilft das weiter - Auszug aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr (GebOSt):
§ 4 Kostenschuldner
(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet
1. wer die Amtshandlung, Prüfung und Untersuchung veranlaßt oder zu wessen Gunsten sie
vorgenommen wird,
2. wer die Kosten durch eine vor der zuständigen Behörde abgegebene oder ihr
mitgeteilte Erklärung übernommen hat,
3. wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
Nun bräuchte ich eigentlich nur noch die Antwort, ob Eltern kraft irgendeines mir nicht bekannten Gesetzes für die Kostenschulden ihrer minderjährigen Kinder haften.
-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten