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Gebührenbescheid Kitagebühren

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Gebührenbescheid Kitagebühren

Hallo, es liegt ein Gebührenbescheid für Kitagebühren 2012 vor, wo die monatlichen Beträge bis Dezember 2012 aufgeführt sind.

Nun erhalten alle Eltern einen Änderungsantrag zum 01.05.2012mit einer Erhöhung der Gebühren, den die Eltern ausfüllen und schnellstmöglich abgeben sollen.

Soll hier die Gültigkeit des Gebührenbescheids umgangen werden, da ja jedes Elernteil die Betreuungsform mit den erhöhten Gebühren selbst wählt?

Ist der ursprüngliche Gebührenbescheid überhaupt uneingeschränkt gültig und kann die Erhöhung nicht erst zum 01.01.2013 durchgesetzt werden!?

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von racer-r6 am 24.04.2012 17:58
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Beiträge zum Thema "Gebührenbescheid".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Gebührenbescheid Kitagebühren
Ob und wie geändert werden kann, das dürfte sich nach der Satzung richten.

wirdwerden

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von wirdwerden am 25.04.2012 11:41
Status: Tao (11128 Beiträge)
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