Gebühren wegen mangels Deckung / Rücklastschrift

30. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
streuner1976
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)
Gebühren wegen mangels Deckung / Rücklastschrift

Hallo zusammen,

mich würde mal folgendes interesieren...

Ich habe zwei Premiumgeschäftskonten bei der Commerzbank.
Das eine läuft auf Einzelperson und das andere wurde kürzlich eröffnet wegen GbR Eröffnung. Das GbR Konto soll ab 01.12. offiziell verwendet werden da ich ja alle Lastschriften umändern bzw. die Firmen anschreiben muss.
Also das eine Konto ist voll, dass andere nur für die Kontogebühre gedeckt.

1. Jetzt hat eine Firma bereits versucht, vom neuem Konto eine Lastschrift durchzuführen, welche natürlich mangels Deckung zurück gegangen ist. Hier wurden mir von der Bank 1,90 Euro für diese Rücklastschrift berechnet. Ist dieses rechtens?

2. Einmal habe ich eine Überweisung durchgeführt. Habe mich gewundert warum ich meine Ware nicht erhalte und festgestellt, dass ich die Überweisung versehentlich (vergessen das Konto umzustellen) vom Gbr Konto ausgeführt habe. Auch hier wurden mir 1,90 Euro berechnet, obwohl hier kein Guthaben vorhanden war bzw. dieses doch hätte angezeigt werden müssen.

Meine Frage ist jetzt, ob die Commerzbank bei Punkt eins und zwei diese Gebühren erheben darf. Ich habe nämlich mal gelesen, dass dies nicht rechtens ist. Allerdings handelt es sich hier um Geschäftskonten und da sind die Erfindungen in sachen Geld und Gebühren ja grenzenlos

Würde mich über ein Antwort freuen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Wie werden diese Gebühren denn in den vertraglichen Vereinbarung begründet?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Ist dieses rechtens?

Im Regelfall ja, da deine Bank per Gesetz aufgefordert ist, dich gesondert zu informieren (bzw. den Geschäftsführer). Ob nun die 1,90€ in der Höhe OK sind oder übertrieben, sei dahin gestellt. Da es aber eine GbR ist, zieht der übliche Verbraucherschutz nicht und sofern die 1,90€ in der Preisliste stehen, dürfte man wenig dagegen sagen können.

quote:
Ich habe nämlich mal gelesen, dass dies nicht rechtens ist.

Nicht mehr aktuell (Stichwort SEPA) und zudem bist du kein Verbraucher.

Ob du ggf. vom Schadensverursacher die 1,90€ zurückfordern könntest, steht auf einem anderen Blatt. Würde man auch davon abhängig machen, wie wichtig diese Vertragsbeziehung ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

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