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Gebühren trotz Scheidung

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Gebühren trotz Scheidung

Mein Fall: Ich habe mich 2007 von meinem Mann getrennt und bin umgezogen Tv, Radio und sonstige Geräte habe ich nicht mitgenommen. Die GEZ Anmeldung lief auf meinem Namen. Nun ist mein Ex-Mann auch umgezogen in einen bestehenden Haushalt. Ich bekam dann an meine neue Adresse eine GEZ Rechnung mit dem Hinweis das der Betrag abgebucht wird (vom Konto meiner Ex-Schwiegermutter). Diese hat wohl der Abbuchnung widersprochen, denn ich erhielt nun eine Mahnung. Kann mir jemand behilflich sein wie ich da rauskomme ohne Nachzahlung?

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von engelchen6207 am 12.07.2012 14:42
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Beiträge zum Thema "Gebühren".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Gebühren trotz Scheidung
Sie hätten die GEZ unverzüglich davon in Kenntnis setzen
sollen dass Sie die ehel. Wohnung verlassen haben unter
zurücklassen der Geräte.
Holen Sie das unverzüglich nach, denn bis dahin sind Sie
gebührenpflichtig.
( per Einschreiben mit Rückschein)
Die GEZ ist unerbittlich.

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von xxsirodxx am 13.07.2012 12:39
Status: Unsterblich (1642 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Gebühren trotz Scheidung
quote:
Kann mir jemand behilflich sein wie ich da rauskomme ohne Nachzahlung?

Wie schon von xxsirodxx geschrieben, sofort per Einschreiben Einwurf bei der GEZ kündigen.
Die Kosten die nach der widersprochenen Abbuchung angefallen sind, werden Sie aber zahlen müssen, da Sie der angemeldete Rundfunkteilnehmer sind.

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von Scappler am 13.07.2012 15:13
Status: Philosoph (625 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Gebühren trotz Scheidung
Ab 2013 zahlt die TE allerdings auch, wenn sie keine Geräte hat...

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von muemmel am 13.07.2012 15:27
Status: Tao (10852 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)


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