Gebühren für Rücklastschrift

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Torbiel
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren für Rücklastschrift

Hallo!

Ich habe vor einiger Zeit bei LTU mit EC Karte eingekauft. Die Lastschrift wurde jetzt mangels Deckung von meiner Bank zurückgewiesen (bitte klärt mich jetzt nicht auf, man müsse da Acht geben - danke). Die LTU verlangt jetzt 20,00 EUR Gebühren, sind diese noch zu vertreten?
Vielen Dank!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thesaurus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)

Soweit ich weiß, dürfen Banken keine Rücklastschriftgebühren erheben und somit diese auch nicht weiter berechnet werden. Anders sieht es vermutlich aus, wenn es sich um Bearbeitungsgebühren handelt.
Ich würde einfach mal prohylaktisch Beschwerde einlegen.

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@torbiel

schau in die agbs von ltu.
es ist dort geregelt, wie z.b. bei arcor, 12 euronen bei nichtdeckung des kontos..

@thesaurus

wo steht das? danke!

sunbee

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#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

@thesaurus

die kontoführende bank des kontoinhabers, das nicht gedeckt war, darf keine gebühr verlangen.

sehr wohl darf hier ltu natürlich kosten die durch die rücklastschrift entstanden sind in rechnung stellen.

über die zu vertretende höhe kann man natürlich geteiltet meinung sein. ich würde es hier aber nicht unbedingt darauf ankommmen lassen. das kann am ende dann relativ teuer werden.

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#4
 Von 
Thesaurus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)

@sunbee:

http://www.mdr.de/ratgeber/aktuelle-urteile/1891327.html

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@thesaurus

danke sehr!

sunbee

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das Urteil ist aber nicht vollständig.
Zwar darf die Bank von ihrem Kunden keine Gebühr verlangen, wohl aber vom Abbucher (LTU), der diese natürlich als Schadensersatz wieder von seinem Kunden einfordern kann.
Kombiniert mit dem Aufwand für die manuelle Bearbeitung können durchaus einige Euros zusammenkommen.
Allerdings dürften 20 etwas hochgegriffen sein.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Überweis doch die obligatorischen 6 € unter Angabe der Rechnungsnummer .
Dann dürfte der Käse gegessen sein.
Glaube kaum das wg der 14 € ein Anwalt an Deinem Wohnort geschickt wird !
Gruß
thehellion

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#8
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

die reinen von der Bank berechneten Rücklastkosten betragen meist übrigens 4-5 Euro. Der Rest ist Handling und Abschreckung.

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#9
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

N`abend

Bezgl. Bankgebühren ist es wirklich so, das die Bank dem KTO -Inhaber keine RLS-Gebühren weiter geben darf.

Daher gibt die Bank die Gebühren an den ab, der die Lastschrift durchführt.

Dieser wiederrum gibt dann die Gebühren an den Kunden weiter. Manche Firmen nehmen den tatsächlichen Betrag. andere schlagen ein oder zwei Euro drauf und andere ziehen ihre Kunden komplett übern Tisch. Dann ist man schon mal mit bis zu 30 euro dabei.

Die großen Firmen, wie o.g. oder Aral, sind es meistens die die hohen Beträge aufschlagen, man muss ja schließlich den Vrwaltungsaufwand im Konzernen bezahlen können ;)

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wobei es schon einigen Aufwand darstellen kann.
Wenn ein Kunde mit einer ungedeckten Karte zahlt, muss man:

1. Den Beleg heraussuchen, bzw. anfordern
2. Die Bank herausfinden (übers Internet zugegeben recht einfach möglich)
3. Die zuständige Stelle der Bank ausfindig machen
4. Die Adresse anfordern (das lassen sich einige Banken teuer bezahlen; ca. 10-15 Euro können dort anfallen!!)
5. Den Kunden anschreiben
6. Die Zahlung überwachen
7. Gegebenenfalls nochmals mahnen oder rechtliche Schritte einleiten.

Natürlich könnte man auch vermuten, dass jeder zahlende Kunde das Ausfallrisiko ausgleicht...

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#11
 Von 
magnetkopf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab ein RIESENPROBLEM,
es geht dabei auch um Rücklastschriften, bei Hansenet zwar sind diese nicht teuer (lediglich 3,95€) aber die geben mir nur 5tage frist und jedesmal ist die frist schon abgelaufen bis das Geld da ist. Ich habe also schon 3mal das Konto ausgeglichen jedoch schreibt die Rechnungsstelle immer bereits die nächste rechnung nun wollte ich fragen ob 5Tage überhaupt gesetzlich in Ordnung sind, oder gilt nicht 5Tage nach Erhalt oder sowas? Weil ich habe einen Nachsendeauftrag und der braucht leider genau 5tage!

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#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@magnetkopf

alice oder eben hansenet erstellt monatliche rechnungen...
wie geht es, dass du 5 tages rechnungen erhältst?
konto nicht gedeckt, mitteilung über die 3,95 extra und dass in 5 tagen erneut abgebucht wird. so läuft es. wenn du es nicht schaffst innerhalb dieser 5 tage dein konto auszugleichen, so dass die abbuchen können, kommt die androhung der sperre wenn du nicht innerhalb weiterer 5 tage zahlst.
es ist nicht schuld des anbieters, wenn du umgezogen bist, wobei sich die frage stellt, wie du einen anschluß haben kannst an der neuen adresse, die rechnungen aber angeblich an die alte adresse bekommst...hinweis an dich: schau mal online in dein kundendepot. dort sind die rechnungen zu finden!



sunbee

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#13
 Von 
magnetkopf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe gekündigt :)
sprich ich sollte eine final abschlussrechnung bekommen aber das funktioniert einfach nicht bei denen :(
Das Konto war eigentlich schon mehrmals auf 0€ ausgeglichen aber die checken das einfach nicht aus!

-- Editiert von magnetkopf am 07.01.2006 18:00:10

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#14
 Von 
mamasxaver
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich würde gern wissen, ob es von Alice gerechtfertigt ist, wenn in 6 Monaten 2 Rücklastschriften waren, den Internetanschluss zu Kündigen und die Leitung zu kappen. Obwohl die Überweisung raus und Täglich bei Alice eingehen kann.

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#15
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

was sagen denn die AGBs von Alice bezüglich Kündigungen bei Rücklastschriften?
Wollte die AGBs googlen, gibt aber bei unterschiedlichen Verträgen unterschiedliche AGBs.

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