Gebühren für Lastschriftrückgabe

31. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
heidilive
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)
Gebühren für Lastschriftrückgabe

Hallo Ihr Lieben
Einige Banken, darunter auch die Sparkasse verlangen für die Benachrichtigung das eine Lastschrift nicht eingelöst wurde Gebühren in Höhe von 4,- Euro , da dies aber nach BGH XI ZR 197/00 für unzulässig erklärt wurde, habe ich diese Gebühren schriftlich zurück verlangt. Als Antwort erhielt ich: \"Es ist die Pflicht der Sparkasse darüber zu informieren und das die Gebühren gerechtfertigt sind\"

Die Sparkasse verweist auf § 670 BGB wonach Ihr die Möglichkeit gegeben ist den Ersatz der entstehenden Aufwendungen für die Benachrichtigung der Lastschriftrückgabe vom Kunden, also von mir, zurück zu verlangen.
Und nun ???
Ist das Urteil BGH XI ZR 197/00 denn dann hinfällig ??
Und ganz wichtig: Wie bekomme ich nun die Gebühren zurück ??
Danke für alle kompetenten Antworten !!
Sabrina

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Das BGH-Urteil bezieht sich darauf, daß dem Zahlungspflichtigen bei einer Lastschrift-Rückgabe oder einem Widerruf keine Gebühren entstehen dürfen.

Die Durchführung der Lastschrift für den Auftraggeber (Gläubiger der Forderung) ist eine Dienstleistung, für die bei einer Rückbuchung der Lastschrift angemessene Gebühren nach Preisliste oder Vereinbarung erhoben werden können.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heidilive
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Erst einmal: Vielen Dank, Wolfgang, für die schnelle Antwort !!! Ich werde nun aber mal genauer: z.B. mein Handyanbieter bekommt die Bankverbindung von mir und zieht die monatlichen Kosten von meinem Konto per Lastschrift ein. Das geht dann lange gut bis das Konto einmal nicht gedeckt ist. Meine Bank widerspricht nun der Lastschrift. Und nun entstehen die Gebühren (ca 5,-Euro), welche an meinen Handybetreiber weiter gegeben werden. GLEICHZEITIG aber werden auch mir Gebühren (4,- Euro) für die Benachrichtigung über die Rückgabe der Lastschrift in Rechnung gestellt. Das ist doch aber doppelt gemoppelt ??

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Die 4 Euro dürfen nicht erhoben werden.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heidilive
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe !!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snake
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo !

Ich hätt da auch mal eine Frage dazu. Darf eine Bank eine Lastschrift einlösen, wenn im Vorfeld klar ist, das das Konto zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend gedeckt ist, um dann im Anschluß folgendes zu verlangen:

Zinsen/Kosten SCHADENSERSATZ W/LASTSCHRIF TRUeCKGABE MANGELS DECKUNG UeBER EUR 24,19

Mein Konto wurde im Anschluß mit 6,14 € als Schadensersatz belastet, obwohl dies doch auch nicht gehen dürfte, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist.
Ist das so rechtens ? Kann man sich dagegen wehren ?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo zusammen,

@ heidilive und snake

empfehle euch erstmal folgendes Buch zum Umgang mit Banken:
Knauer-Verlag (www.knaur.de)
Autor: Hans Georg Möntmann
Titel :Die Bank als Räuber

Zur Sparkasse:
Die 4 Euro als Lehrgeld verbuchen,wenn richtiges Geld auf dem Konto ist( z.B durch Erbschaft,Lotto o.Ä)cash am Schalter auszahlen lassen und dann kündigen.(Wirst Dich wundern,wie freundlich die auf einmal alle sind:)

Natürlich kann man sich wehren!Am besten dadurch,daß Du jedem in deinem Bekanntenkreis davon abrätst,ein Sparkassenkonto zu führen.
BGH-Urteile haben Banken noch nie großartig interessiert,erst wenn unzufriedene Kunden reihenweise davonlaufen,wirds halt schmerzhaft und dann ändert sich was.

Gruß
Relax





-- Editiert von Relax01 am 12.09.2004 18:19:32

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

hallo snake,

es ist IMMER so, dass lastschriften zuerst belastet werden. wenn das konto nicht gedeckt ist, werden sie am nächsten oder übernächsten tag zurückgegeben.

gruss hans-jürgen
***

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

....IMMER so?

das denke ich nicht.Den Sachbearbeiter bisserl pflegen,der kann auch 5 gerade sein lassen (ist auch nur ein Mensch).
Zauberwort Kommunikation,wenns halt dann gar nicht klappt,..siehe oben:)


Gruß
Relax

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo relax,

nein, es ist IMMER so. Das geht technisch nicht anders. Man unterscheidet zwischen Vordisposition und Nachdisposition.

Vordisposition heisst : bevor eine Verfügung zugelassen wird (Überweisung, Barzahlung) wird geprüft, ob die Unterschrift in Ordnung ist und die Kohle ausreicht. Erst, wenn das in Ordnung ist, wird gebucht.

Nachdisposition heisst : Es wird erstmal auf dem Konto verbucht und am nächsten oder übernächsten Tag entschieden, ob eine Rückgabe erfolgt. Lastschriften bekommt die Bank tagsüber elektronisch herein, genauso z.B. wie Überweisungen. Das wird IMMER erst auf dem Konto gebucht. Das bedeutet noch nicht, dass die Lastschrift eingelöst ist, hierzu gibt es meistens einen Vermerk auf der Rückseite des Auszuges.

Es ist aber richtig, dass die Bank natürlich auch "fünfe gerade sein" lassen kann. Wenn man mit denen spricht, ist es besser, als wenn man sich taub stellt. Wenn eine Lastschrift eigelöst wird, muss die Bank nichts machen, denn gebucht isset ja schon.

Gruss Hans-Jürgen
***

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

@Hans Jürgen,

genau das meinte ich damit:fünfe grade sein lassen.
(mit der rein technischen Abwicklung hast ja recht)ABER:

Ist schon ein Unterschied,ob der Sachbearbeiter Lisa Lächel heißt,dem Kunden tel.Bescheid gibt.Dann kann man auch reagieren und für Deckung sorgen.
Wenn Hans Sturschädel am Platz ist,wirds halt kommentarlos zurückgeschickt.:)

Gruß
Relax

-- Editiert von Relax01 am 14.09.2004 15:13:44

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
tinawittko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

hi
vielleicht kann mir jemand eine antwort geben ich habe im lastschriftverfahren eingekauft in einem laden konnte nicht eingelöst werden nun hab ich eine anzeige con der firma bekommen wegen betrug????????????????ist das normal?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Meathor
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Bevor ich ein neues Thema eröffne:

Meine Bank hat mir laut Auszug:

AUFWENDU­NGSERSAT­Z WEGEN LASTSCHR­IFT-­RUECKGAB­E

in höhe von 10 EUR berrechnet...

nach Anruf berufen Sie sich auf die AGB und das Sie das jetzt wieder dürften.

Stimmt nun deren aussage, und muss ich solch hohe gebühren jetzt Tollerieren?

mfg

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da wäre es doch gut zu wissen was in den AGB der Bank zu dem Thema steht ...




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Meathor
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Um erhlich zu sein finde ich in den AGB selber keine stelle die dieses beschreib:

https://www.sparkasse-werra-meissner.de//pdf/vertragsbedingungen/AGB.pdf

http://domino.s-web.de/internet/agb.nsf/eindeutigername/IF_182_104_000_Allgemeine_Geschaeftsbedingungen/$File/IF_182_104_000_Allgemeine_Geschaeftsbedingungen.pdf

(falls der link verboten sein sollte, bitte löschen)

In sachen preise und leistungen nur dieses:

https://www.sparkasse-werra-meissner.de/pdf/preise_leistungen/preisaushang.pdf

http://domino.s-web.de/internet/agb.nsf/eindeutigername/IF_114_246_000_Bedingungen_fuer_Zahlungen_mittels_Lastschrift_im_Einzugsermaechtigungs-_und_Abbuchungsauftragsverfahren/$File/IF_114_246_000_Bedingungen_fuer_Zahlungen_mittels_Lastschrift_im_Einzugsermaechtigungs-_und_Abbuchungsauftragsverfahren.pdf

Dort habe ich nichts finden können was dem entsprechen würde...

Sind den durch neue EU regelungen die Urteile des BGH:

quote:<hr size=1 noshade>Für den Zahlungspflichtigen sind Lastschriftretouren kostenlos.
Rückgaben wegen Widerspruch sowieso, Gebühren für Rückgaben mangels
Deckung dürfen von der Bank laut BGH-Urteil ebenfalls nicht mehr
belastet werden (BGH 21.10.97 XI ZR 5/97 ).
Auch daraufhin von manchen Banken erdachte "Benachrichtigungsentgelte" etc.
wurden vom BGH für unzulässig erklärt (BGH XI ZR 197/00 vom 13.2.2001),
was einige Banken aber scheinbar nicht davon abhält, es trotzdem mit Entgelten
oder angeblich pauschaliertem Schadenersatz zu versuchen.
Ein solcher Fall wurde vom BGH am 8.3.2005 ebenfalls als
unzulässig zurückgewiesen (BGH XI ZR 154/04 ). <hr size=1 noshade>

quelle: lexetius.com

Unwirksam geworden?

-----------------
""

-- Editiert am 23.11.2009 21:41

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Meathor
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Mal das Preis-Leistungsverzeichniss besorgt, was im Übrigen nicht ausliegt sondern erst auf nachfrage ausgedruckt wurde!

quote:<hr size=1 noshade>Unterrichtung über die gerechtfertigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift
- bei Postversand

10,00 <hr size=1 noshade>


Das wurde doch vom BGH AZ: XI ZR 197/00 vom 13.2.2001 für Unzulässig erklärt soweit ich weis.

Ist das laut den neusten EU bestimmungen nun Hinfällig?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Die Bankgebühren von Zahlungsempfänger wegen geplatzten Lastschrift muß aber der Zahlungspflichtiger ersetzen.
Die belastete Kosten handeln sich vielleicht um diese. Im Allgemeinen ca. €.6,-
(Frühe waren 2x ca.DM5.-, jetzt nur noch 1x €.6,-)


-----------------
"28c7h49T"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Meathor
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Bankgebühren von Zahlungsempfänger wegen geplatzten Lastschrift muß aber der Zahlungspflichtiger ersetzen.
Die belastete Kosten handeln sich vielleicht um diese. Im Allgemeinen ca. €.6,-
(Frühe waren 2x ca.DM5.-, jetzt nur noch 1x €.6,-)
<hr size=1 noshade>


Schon klar das der Zahlungempfänger (Gläubiger) sich die gebühren von mir (Schuldner) wiederholt, das war auch nicht meine Frage!

quote:<hr size=1 noshade>
Zitat:
Unterrichtung über die gerechtfertigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift
- bei Postversand

10,00

Das wurde doch vom BGH AZ: XI ZR 197/00 vom 13.2.2001 für Unzulässig erklärt soweit ich weis.

Ist das laut den neusten EU bestimmungen nun Hinfällig? <hr size=1 noshade>


Also noch unbeantwortet.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das wurde doch vom BGH AZ: XI ZR 197/00 vom 13.2.2001 für Unzulässig erklärt <hr size=1 noshade>

Eine Änderung oder das Hinfälligwerden ist unbekannt.

Die von Bank zitierte § 670 BGB ist in XI ZR 197/00 BGH eingeschlossen.

Die Mitteilung von Bank über die Kontounterdeckung ist keine Aufwendung zum Zwecke der Ausführung des Auftrages. Der "Auftrag" wurde nicht von dem Kontoinhaber erteilt.
Die Lastschriftsabweisung wird in Bank eigenen Interesse und Aufgabe vorgenommen.

Meines Erachtens ist solche Mitteilung auch nicht erforderlich, da der Kontoinhaber die Lastschriftabweisung anhand Kontoauszüge ohnehin auch selbst feststellen kann, oft sogar schon viel früher, bevor die Mitteilung von Bank per Post ankommt. Sowieso ist es Aufgabe des Kontoinhabers Überblick über seine Zahlungsverpflichtungen und für ausreichendes Guthaben zu sorgen.



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"28c7h49T"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Meathor
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort..

In diesem Falle wurde ein Betrag abgewiesen der 3 Cent über den Lag was zur Verfügung stand. Somit wurde eine Überziehung um 3 Cent verweigert, aber eine Überziehung von ca 8 Euro durch die Aufwandsentschädigung zugelassen.

mfg

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