Ich habe erfolgreich ein Haus aus der Zwangsversteigerung erworben und den Kauf normal abgewickelt. Heute erhielt ich die Kostenrechnung für die Grundbuchumschreibung ( Bundesland Niedersachsen ):
1. Für die Eintragungsgebühr wurde als Wert des Gegenstandes das ursprüngliche Wertgutachten ( 100.100€ ) und nicht der tatsächliche Zuschlagwert ( 38.500€ ) zugrunde gelegt!!
2. Mir wurde die Löschung der Abteilung III des Grundbuches in Rechnung gestellt - vorher hieß es, daß ich das Objekt mit gelöschtem Grundbuch übernehme!?
Hat das so seine Richtigkeit?
Gebühren für Grundbuchumtragung nach Zwangsversteigerung
27. Juni 2015
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Frage vom 27. Juni 2015 | 09:46
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren für Grundbuchumtragung nach Zwangsversteigerung
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#1
Antwort vom 29. Juni 2015 | 21:55
Von
Status: Lehrling (1593 Beiträge, 976x hilfreich)
1. Maßgebend ist der Verkehrswert des Grundstücks, das ist der durch das Wertgutachten bzw. durch Beschluss nach § 74a ZVG
festgesetzte Wert. Zu 1: Richtig.
2. Weiß ich nicht. So ein richtiger Haftungsgrund fällt mir nicht ein, aber ich kenne das Verfahren zwischen Zwangsversteigerungsgericht und Grundbuchamt nicht so gut. Falls kein anderer User hier schlauer ist, würde ich da nochmal nachfragen, aufgrund welcher Vorschrift Du für die Löschungskosten haften sollst.
#2
Antwort vom 1. Juli 2015 | 09:02
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Zitat:
2. Mir wurde die Löschung der Abteilung III des Grundbuches in Rechnung gestellt - vorher hieß es, daß ich das Objekt mit gelöschtem Grundbuch übernehme!?
Du hast es ja mit "gelöschtem Grundbuch" übernommen. Aber das bedeutet ja nicht automatisch dass diese Löschung Kosten-/Gebührenfrei sei. Soweit ich weis wird schon immer darauf hingewiesen das Kosten anfallen (Grundbuchkosten, Grunderwerbssteuer, etc...)
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