Gebühren bei Rücktritt?

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
go324115-62
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren bei Rücktritt?

Hallo 123Recht

Ich habe mal eine frage, ein bekannte von mir fragte mich nach meiner Meinung.

Folgendes, mein Bekannter hat über ein Portal eine Kostenlose Anfrage für ein Ersatzteil gemacht. Hat dann via E-mail mit einem Autoverwerter geschrieben der sich auf seine Suche gemeldet hat, und nach einer Kontonummer gefragt. Der Autoverwerter schrieb per Mail seine Kontonummer und die bitte dies zu bestätigen, was mein Bekannter nicht gemacht hat, da er vom Rücktritts/Wiederrufsrecht gebraucht gemacht hat ein paar Tage Später. Hat also weder den Kauf/Bestellung oder sonst bestätigt oder ihm geschrieben er würde es kaufen, es wurde ledig nach eine Kontonummer gefragt

Nun schrieb ihm der Autoverwerte eine E-Mail er müßte 20% entschädigung bezahlen wegen Ausbau etc, dies wären laut seinen AGB so festgestellt.

Mein bekannte schrieb ihm drauf das er weder die AGB gelesen hat noch irgendwo lesen konnte und Bestätigen konnte. Der Autoverwerter besteht aber drauf das er die gebühren bezahlt, sein Anwalt hätte ihm gesagt er wäre im Recht. Schließlich hätte er nach AGB fragen können.

Im Angebot vom Autoverwerter steht ledig:
Verbindlichkeit: Zwischenverkauf vorbehalten,freibleibend

Ich bin der Meinung das er die gebühren nicht zahlen muss aufgrund fehlender AGB wo er hätte dies nachlesen können.

Wie sieht hier die Rechtslage nun aus?

-- Editiert go324115-62 am 02.01.2012 18:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
da er vom Rücktritts/Wiederrufsrecht gebraucht gemacht

Wo wurde dies denn mit dem Händler vereinbart?



quote:
und nach einer Kontonummer gefragt.

Und warum fragt er nach einer Kontonummer, wenn er angeblich keinen Vertrag hat? Wohltätige Spende?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
go324115-62
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es erfolgte ein E-Mail Verlauf über ein Anfrage-Portal was unverbindlich Angebot an Autoverwerter schickt. Das ganze findet ausschließlich per E-Mail statt.

Ein Vertrag kommt zustande wenn man nach einer Kontonummer fragt? Das wäre mir Neu, der Grund sei doch dahin gestellt. Der Händler schrieb ihm ja noch das er es Bestätigen soll was mein bekannter aber nicht gemacht.

Es geht hier aber Ledig um diese Gebühren von 20% die in den AGB des Hädnler stehen sollen, diese AGBS hat mein Bekannter aber nie zu gesicht bekommen, noch irgendwo die möglichkeit gehabt diese zu Lesen, weder in den E-Mails noch über einen externen Link. Das selbe gilt auch für wiederrufrecht was nicht zu finden ist oder zu erlesen ist.

Der Händler hat den Wiederruf angenommen, besteht aber auf 20% Gebühren.

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