Hallo,
gestern wollte ich ein altes Sparbuch auflösen und das Guthaben auszahlen lassen. Das Buch lag ewig bei uns im Schrank, zwischenzeitlich waren wir umgezogen, haben eine andere Bank und ich wollte aufräumen.
Erstaunt war ich, als mir die Bankangestellte erzählte, dass mein Guthaben um € 15,00 gekürzt wird, weil ich das Buch noch nicht auf eine Sparkarte umgestellt habe. Sie erklärte, alle Sparer wären im Juni 2004 angeschrieben worden (haben wir durch unseren Umzug nicht bekommen) und ab Juli 2004 wären pro Monat € 0,50 für das Führen des Buches fällig (übrigens SEB-Bank).
Weiß jemand, ob das zulässig ist?
Ich habe gestern auch alte Bücher bei der Dresdner Bank und der Vereins- und Westbank aufgelöst (gesammelte Werke), alles ohne Gebühren.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gebühren auf Sparbuch
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Den Eingang des Schreibens müsste die SEB-Bank nachweisen, ich meine, die Forderung ist nicht berechtigt.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Das mit dem Schreiben habe ich auch gesagt, aber da kam gleich der Hinweis auf die AGB´s, wo drin stehen soll, dass man bei einem Umzug die neue Adresse angeben muss. Das hatten wir natürlich damals vergessen, weil die Sparbücher irgendwo untergegraben und verschollen waren.
-- Editiert von ThomG am 23.08.2006 15:48:23
-- Editiert von ThomG am 23.08.2006 15:48:44
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Dann dürfte die Sparkasse im Recht sein, auch wenn es aber sehr unkulant ist.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Nicht sonderlich Kundenfreundlich...
Allerdings - hättest du der Bank deine Adresse mitgeteilt, dann hättest du auch das Schreiben bekommen.
Sicherlich wäre deine Bank kulant gewesen, wenn du gesagt hättest, dass du nie ein solches Schreiben (richtige Adresse) bekommen hast. Hast du allerdings von deinem Umzug erzählt...
hmmm...
Es ließe sich meines Erachtens darüber diskutieren, ob die Bank überhaupt zur Gebührenerhebung berechtigt ist. Die AGB? Müsste dies mit den 50 Ct. dann nicht schon in den AGB bei VErtragsschluß geschrieben worden sein?
Gab´s da nicht mal eine Ausnahme bei BAnk-AGBs?
WEiss nimmer...
... sonst jemand ein Einfall?
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