Gebühren RA / Mahnbescheid Amtsgericht

24. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bavrian85
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren RA / Mahnbescheid Amtsgericht

Schönen Guten Tag!

Ich bin mir nicht sicher ob ich in diesem Unterforum richtig bin, falls nicht bitte einfach verschieben. Vielen Dank fürs Lesen vorab!

Zu meinem Problem / Fragen:

Im Zeitraum zwischen dem 12.02.13 und dem 04.04.13 erhielt ich eine Vorladung von der Polizei in der ich zu einer gegen mich laufenden Anzeige befragt werden sollte. Ich habe dies nicht wahrgenommen und sofort einen Anwalt mit dem Vertreten meiner Interessen befragt. Im Erstgespräch mit selbigem meinte er dass er mein Mandat übernimmt zum Preis von 1800€. Mir kam es zu dem Zeitpunkt natürlich sehr hoch vor, ich war allerdings etwas verzweifelt und verwirrt zu dem Zeitpunkt auf Grund der Anzeige so dass ich nicht sofort aufgestanden und mir einen anderen gesucht habe. Ich habe mich auf Ratenzahlung zu 3x 600€.

Der Anwalt hat dann nach dem Erstgespräch einen Brief an die Polizei geschickt und um Akteneinsicht gebeten, diese wurde ihm verwehrt da die Ermittlungen nicht abgeschlossen waren. Wenige Tage später wurde das Verfahren gegen mich ohne Zutun des Anwalts eingestellt, da es eine komplette Falschaussage des Anschuldiger war.

Ich habe darauf hin (um den 15.04.13 rum) eine Rate von 600€ überwiesen und bei dem Anwalt angerufen und mich dort "beschwert" dass ich weitere 1200€ für ein Erstgespräch und einen Brief (mehr hat er ja nicht getan) viel zu hoch finde und nicht gewillt bin mehr zu bezahlen. Am Telefon war die Sekretärin, sie meinte sie gibt es dem Anwalt weiter. Seit dem Zeitpunkt habe ich nichts mehr von der Sache gehört. Es fand keine weitere Kontaktaufnahme, Zahlungsaufforderung oder Mahnung seitens des Anwalts statt. Ich dachte das Thema sei damit erledigt.

Jetzt am 23.02.16 erhalte ich vom Amtsgericht einen Mahnbescheid darüber, über 1200€ mit zusätzlich 200€ Mahn- und Verfahrenskosten. Ich habe zwei Wochen mich dazu zu äußern.

Meine Fragen:

- Wie seht ihr die Kosten? sie sind meines Erachtens für ein Gespräch über 30 Minuten und einen Brief doch deutlich zu hoch?
- habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Widerspruch? Wie begründen?
- ich habe nie eine Mahnung erhalten, ist es rechtens nun sofort mit 200€ Mahnkosten aufzuschlagen wenn vorher nie ein Hinweis erfolgt ist? kann ich zumindest die Mahnkosten anfechten?


Ich bin außerdem rechtsschutzversichert und habe dort auch angerufen. Mein Schutz greift ab dem 01.04.13, am Telefon meinten sie "auch für den Fall". Mir wurde ein Mediator empfohlen, welcher an dem Fall auch dran is und zeitnah bei dem Anwalt nachfragt und sich seine Version anhört.

Allerdings habe ich der Versicherung damals den Fall nicht mitgeteilt, dass ich ne Anzeige laufen hatte und zu diesem Anwalt gegangen bin.

- Gibt es trotzdem eine Chance dass die Versicherung die Kosten übernimmt? Welche Grundlagen habe ich da?
- Findet ihr einen Mediator in dem Fall die bessere Wahl oder soll ich versuchen mir lieber einen Anwalt über die Versicherung zu holen?


Vielen herzlichen Dank für alle Antworten, schönen Tag!

Was denn, so teuer?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Der RA hat Ihnen vorher die Höhe mitgeteilt. Sie haben das Angebot angenommen.

Also werden Sie zahlen müssen!

Zitat:
Ich bin außerdem rechtsschutzversichert und habe dort auch angerufen. Mein Schutz greift ab dem 01.04.13, am Telefon meinten sie "auch für den Fall".


Sehe ich nicht so!

An Ihrer Stelle würde ich den Sachverhalt nochmals vollständig schriftlich der RSV mitteilen und deren schriftliche Deckungszusage anfordern.

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#2
 Von 
Bavrian85
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Wie siehst du es mit den Mahnkosten? Hätte mich der Anwalt in den 3 Jahren mal kontaktiert hätten wir sicherlich eine Lösung gefunden. Aber nun sofort zum Amtsgericht und 200€ Mahnkosten, ohne nur einmal Kontakt aufzunehmen? Siehst du wenigstens hier eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Müssen nicht erst 3 Mahnungen erfolgen bevor so etwas eingeleitet werden kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Sie haben doch sicherlich eine Rechnung vom RA erhalten!?

Mit Zahlungsfrist?

Zitat:
Müssen nicht erst 3 Mahnungen erfolgen bevor so etwas eingeleitet werden kann?


Nein.

Es kann ohne weitere Vorankündigung ein MB beantragt werden, wenn Sie sich in Verzug befinden.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Zitat:
- Wie seht ihr die Kosten? sie sind meines Erachtens für ein Gespräch über 30 Minuten und einen Brief doch deutlich zu hoch?

Die gesetzlichen Gebühren wären ca. 650€ (wenn der Anwalt die Einstellung erreicht hat) bzw. sogar nur ca. 460€, wenn das Verfahren ohne Zutun des Anwalts eingestellt wurde.
Das Problem bei Ihnen ist, dass Sie sich mit dem Anwalt auf 1800€ geeinigt haben. Das ist zwar happig - aber Sie waren damit einverstanden. Damit ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Zitat:
- habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Widerspruch? Wie begründen?

Gegen die fehlenden 1200€ werden Sie nicht realistisch ankommen, wenn Sie damals mit den insgesamt 1800€ einverstanden waren.

Zitat:
- ich habe nie eine Mahnung erhalten, ist es rechtens nun sofort mit 200€ Mahnkosten aufzuschlagen wenn vorher nie ein Hinweis erfolgt ist? kann ich zumindest die Mahnkosten anfechten?

Die Mahnkosten sind berechtigt, wenn Verzug vorliegt. Verzug liegt vor, wenn der Betrag vorher angemahnt wurde (1 Mahnung reicht) oder in der Rechnung ein fester Zahlungstermin genannt war. Bei festen Zahlungsterminen tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Sie hatten damals Ratenzahlung vereinbart. Wenn es für die Raten feste Termine gab, dann liegt jetzt Verzug vor.

Zitat:
- Gibt es trotzdem eine Chance dass die Versicherung die Kosten übernimmt? Welche Grundlagen habe ich da?

Kommt drauf an, welche Kosten übernommen werden sollen:
- Die noch fehlenden 1200€: Keine realistische Chance. Strafrecht ist ohnehin entweder gar nicht oder nur sehr eingeschränkt mitversichert.
- Die Kosten zur Abwehr des Mahnbescheids: Wenn Sie den Anwalt nach dem 1.4.13 beauftragt haben, könnte ein Streit um die Anwaltsrechnung versichert sein.

Ich würde deshalb auch versuchen, möglichst schnell eine Deckungszusage der Versicherung einzuholen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Ich frage mich nur, wie einem die Versicherung hier helfen soll?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat:
Die gesetzlichen Gebühren wären ca. 650€ (wenn der Anwalt die Einstellung erreicht hat) bzw. sogar nur ca. 460€, wenn das Verfahren ohne Zutun des Anwalts eingestellt wurde.


Wenn das die gesetzlichen Gebühren sind, muss dann nicht eine Vergütungsvereinbarung, die hiervon abweicht, schriftlich abgeschlossen werden? Zumindest bei zivilrechtilchen Mandaten bin ich mir ziemlich sicher, dass eine Vergütungsvereinbarung nur wirksam ist, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurde. Wenn das im Strafrecht genauso ist und hier keine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wurde, müsste der Fragesteller nur die gesetzlichen Gebühren zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bavrian85
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

ich habe keine direkte Rechnung mit Zahlungsziel erhalten, lediglich einen Brief in dem steht:

Zu Ihrer Kenntnissnahme:

- Bitte Schweigepflichtsentbindung schriftlich unterschrieben zurücksenden
- Mit der Bitte um Überweisung von 1800€

Auf diesem Brief ist kein Zahlungsziel vorhanden. Ich habe mich daraufhin telefonisch auf 3x 600€ geeinigt und wie beschrieben die erste Rate bezahlt.

Ich werde einen Einspruch mit allen Informationen hier verfassen, insbesondere den gesetzlichen Gebühren und dann seh ich ja was dabei rauskommt.

Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte hier nichts tricksen, finde nur wie gesagt die 1800€ für einen Brief und ein Gespräch einfach extrem überteuert, und vor allem die Mahngebühren - man hätte mich ja mal anschreiben oder mahnen können und nicht sofort alles dem Amtsgericht übergeben nach Jahren....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bavrian85
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage hätte ich noch:

Wenn ich Widerspruch gegen den Mahnbescheid des Amtsgerichtes einlege und dieser abgewiesen wird, habe ich dann noch mehr Kosten zu befürchten? Oder ist der schlimmste Fall dann dass ich eben alles zahlen muss? Birgt der Einspruch Risiken?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wird Widerspruch erhoben, geht die Angelegenheit in ein "normales" Streitverfahren über. Für dieses entstehen weitere (höhere) Gebühren. Wenn Sie verlieren, müssen Sie diese höheren und weiteren Gebühren tragen. Es kann also tatsächlich noch teurer werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
und vor allem die Mahngebühren - man hätte mich ja mal anschreiben oder mahnen können und nicht sofort alles dem Amtsgericht übergeben nach Jahren....


Naja, nach eigener Aussage hast Du gesagt, dass Du "nicht gewillt bin mehr zu bezahlen". Was soll er da noch mahnen?

Zitat:
Wenn ich Widerspruch gegen den Mahnbescheid des Amtsgerichtes einlege und dieser abgewiesen wird, habe ich dann noch mehr Kosten zu befürchten?


Off the top of my head: Im Zweifel kommen eine 0,3-Gebühr sowie eine 1,2-Gebühr des Rechtsanwalts und zwei Gerichtsgebühren drauf, also ca. € 370. Kann aber auch ein bisschen mehr werden je nachdem wie clever/verärgert der Anwalt ist oder etwas weniger, wenn Sie auf eine Verteidigung verzichten und ein Versäumnisurteil ergeht.

-- Editiert von Ebenezer am 25.02.2016 11:24

-- Editiert von Ebenezer am 25.02.2016 11:24

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