Hallo,
folgende Situtation:
Vom Konto der Person A wurden regelmäßig (monatlich )Lastschriften durch die Fa X mit unterschiedlich hohen Beträgen durchgeführt. Vor 6 Monaten wurde das Vertragsverhältnis zwischen Person A und Firma X beendet. Es wurden keine weiteren Abbuchungen durch Fa. X mehr vorgenommen.
In der letzten Woche erfolgt jeodoch eine Lastschrift der Fa. X vom Konto des A. Es stellt sich heraus das diese unberechtigt war. In Übereinkunft mit Fa. x läßt Person A die Lastschrift zurückbuchen.
Die Bank erhebt m für die Buchung der fehlerhaften Lastschrift und für die Rückbuchung am Ende der Abrechnungperiode die "normalen" Gebühren für die Buchungsposten.
Frage: Muß die Bank der Person A diese Kosten erstatten oder müßte Fa. X für diese Kosten aufkommen?
Gruß
-- Editiert am 15.07.2011 09:51
Gebühren Lastschrift/Rücklastschrift
15. Juli 2011
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Frage vom 15. Juli 2011 | 09:47
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 4x hilfreich)
Gebühren Lastschrift/Rücklastschrift
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#1
Antwort vom 16. Juli 2011 | 00:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
Warum hat Firma X denn die Rückzahlung des Betrages trotz Aufforderung verweigert?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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