Hallo Miteinander,
ich bin Student und meine Bank befreit mich von den Kontoführungsgebühren, zumindest laut AGB.
Seit mehreren Jahren zahle ich Kontoführungsgebühren, obwohl ich alle Voraussetzungen erfülle, von diesen Gebühren befreit zu werden.
Diesen Umstand hatte ich bereits über die letzten Jahre mehrfach telefonisch bei meiner Bank reklamiert, ohne Erfolg.
Ich wurde jedes Mal mit der Aussage, für die Befreiung der Kontoführungsentgelte ist ein regelmäßiger Gehaltseingang erforderlich, abgewimmelt.
Vor ein paar Wochen hat sich endlich eine Bearbeiterin der Bank meinem Anliegen angenommen und mir wurde in einem Schreiben mitgeteilt, dass eine Erstattung rückwirkend nicht möglich sei.
Ab sofort bin ich Befreit von den Kontoführungsgebühren.
Kann mir bitte jemand helfen? Habe ich rechtlichen Anspruch auf eine Rückzahlung der Kontoführungsgebühren?
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Gebühren Girokonto, trotz Befreiung für Studenten
Böse Bank?
Böse Bank?
Du hast keinen Beweis dafür, die letzten Jahre reklamiert zu haben. Das ist der Nachteil bei telefonischen Reklamationen. Wenn man mit einer telefonischen Reklamation nicht weiterkommt, versucht man es mittels Einschreiben, druckt sich die Sendungsverfolgung aus. So hat man einen Nachweis über die Reklamation.
Wenn die Bank sich nun hinstellt, dass du jetzt vor Kurzem überhaupt erstmals reklamiert hast, hast du halt ein Problem. man kann argumentieren, dass du es jahrelang geduldet hast und die Bank gar nichts davon wusste, dass du Student bist. Du bist zwar im Recht, wirst aber vermutlich kein Recht bekommen, weil du deine Reklamation nicht beweisen kannst.
Hast du vielleicht direkt bei Vertragsabschluss Nachweise abgegeben, dass du Student bist? Ist es darüber vielleicht beweisbar, dass die Bank etwas verkehrt gemacht hat? Oder hast du von Anfang an einen Studententarif gehabt?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 25.04.2014 08:18
quote:Nein, denn du hast es stillschweigend akzeotiert. Warum nicht die Bank wechseln?
Habe ich rechtlichen Anspruch auf eine Rückzahlung der Kontoführungsgebühren?
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Er hat es ja gerade nicht stillschweigend akzeptiert, aber er kann seine Reklamationen womöglich nicht beweisen. Das kommt zwar im Ergebnis aufs selbe raus, aber wenn er die Reklamationen irgendwie beweisen könnte oder wenn die Bank sogar zugibt, deswegen schon jahrelang Kontakt mit ihm gehabt zu haben, wenn es eine interne Notiz gibt dazu (die auch offen gelegt werden würde), sieht die Sachlage womöglich anders aus.
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quote:
für die Befreiung der Kontoführungsentgelte ist ein regelmäßiger Gehaltseingang erforderlich
Ist das so in den vertraglichen Vereinbarungen geregelt?
Wie hoch war die Erfüllungsquote der Bedingung?
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