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Gebühren Gerichtsvollzieher

Hallo,
ich habe bei einem GV in Berlin zwei Forderungen, zu denen Ratenzahlungen vereinbart wurden. Die wären im Juni zu ende. Diese beiden Forderungen wollte ich jetzt abschließen, da ich etwas mehr Geld zur Verfügung habe. Aufgrund meiner Schuldentabelle, die ich mir angelegt habe, müssten noch ca. 200 Euro offen sein. Beim Gläubiger jedoch sagte man mir, es seinen 100 Euro mehr! Die haben von meiner Rate von 50 Euro nur 23 erhalten, d.h. 27 Euro hat der GV bei jeder Rate einbehalten. Wie kann das sein? Er erhält doch nur maximal 3,60 Gebühren pro Ratenzahlung und ich fahre jedesmal selber hin oder überweise.
Wieviel darf ein GV nehmen an Gebühren? Kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?


von tobimajo am 21.02.2008 11:13
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