Gebühr für Verfallenlassen eines Rückfluges?

12. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
guabitas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gebühr für Verfallenlassen eines Rückfluges?

Liebes Juristenteam

Ich arbeite auf dem Reisebüro und hatte Kunden einen Flug nach Südamerika mit KLM verkauft. Der Rückflug ging von Lima via Amsterdam nach Zürich.

Die Kunden haben mich angefragt ob sie nachträglich einen Stopp in Amsterdam einplanen könnten. Ich habe sie über die Umbuchungsbestimmungen und Kosten informiert. Dies war ihnen zu teuer. Sie fragten mich, ob sie auch einfach in Amsterdam aussteigen könnten um danach mit dem Zug oder auf sonst einem Weg in die Schweiz zu fahren. Ich habe ihnen gesagt, dass es grundsätzlich möglich ist, den letzten Coupon einer Reise verfallen zu lassen, sie sollten beim Check-in sagen, dass sie in Amsterdam aussteigen wollen.

Nun haben mich die Kunden informiert, dass sie in Lima bis Zürich durchgecheckt wurden, mit der Bemerkung sie sollten in Amsterdam zum Schalter von KLM gehen und das Gepäck holen. In Amsterdam am KLM Schalter wurden sie genötigt EUR 275.- pro Person zu bezahlen um ihr Gepäck zu bekommen. Natürlich fordert der Kunde das Geld nun von mir - also vom Reisebüro zurück weil ich ihm eine "Fehlauskunft" gegeben hätte.

In den Beförderungsbestimmungen der KLM steht zwar unter

3.4.d) Falls der Passagier nicht all seine Coupons verwendet und die Reise vorzeitig abbricht, wird dem Passagier für die Herausgabe seines Aufgabegepäcks eine Pauschalgebühr in Rechnung gestellt.

Aber ist diese Klausel überhaupt legal? Ich denke wenn der Kunde einfach den Amsterdam Flughafen verlassen hätte ohne sein Gepäck, wäre er somit ein "No Show" gewesen auf der Strecke Amsterdam-Zürich, die Airline hätte sein Gepäck wieder ausgeladen und dieses wäre im "Lost & Found" gelandet, wo er es dann wohl ein paar Tage später kostenlos hätte abholen können.
Die Airline kann ja nicht ein Gepäck zurückbehalten und nicht mehr herausgeben, das wäre ja Diebstahl!?

Oder sehe ich da etwas falsch? Wie soll ich vorgehen? (werde natürlich von KLM das Geld zurück fordern, aber was kann ich für Argumente anbringen gegen diese üble Klausel???)

Besten Dank im Voraus für die Hilfe!!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich habe ihnen gesagt, dass es grundsätzlich möglich ist, den letzten Coupon einer Reise verfallen zu lassen, sie sollten beim Check-in sagen, dass sie in Amsterdam aussteigen wollen.


Das war ein schwerer Fehler.
Fluggesellschaften wehren sich gegen dieses "Hidden City Ticketing".
Wenn ein Fluggast das letzte Segment seines Fluges verfallen lassen möchte, dann geht das eigentlich nur - ohne Probleme - wenn der Fluggast kein Gepäck eincheckt.
Da der Fluggast Gepäck eingecheckt hat, besitzt die Fluggesellschaft nunmehr ein wirksames Druckmittel, um den Differenzbetrag erfolgreich zu betreiben.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guabitas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für das Feedback. Ich weiss nicht mehr was ich ihm wortwörtlich gesagt hatte, aber ich hatte ihn auf jedenfall auch ans Check-In verwiesen, also dass er dies beim Check-in klären muss ob er nur bis AMS eingecheckt werden kann...
Aber es ist das erste Mal wo ich höre, dass man für die Rückgabe des Aufgabegepäcks im Nachhinein noch zahlen muss um es rauszukriegen (und ich arbeite mittlerweile auch seit 6 Jahren in der Reisebranche)
Ich denke nicht dass das legal ist, aber kenne mich damit auch zu wenig aus...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Was am Telefon besprochen wurde, lässt sich hinter schwer beweisen.
Das ist gut für den Betroffenen, denn die Fluggäste müssen beweisen, dass sie ein kostenfreies früher Aussteigen zugesichert haben.

Legal oder nicht: darüber kann man streiten. Nur das wird das Problem der Fluggäste sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

in den ABB der KLM ist ohne Zweifel festgeschrieben, dass fuer den Fall, dass der Reisende nicht alle Flugcoupons nutzt, fuer die Aushaendigung des Gepaecks eine Gebuehr verlangt wird. Haben die ABB dem Kunden vorgelegen?

Nun koennte man darueber streiten ob Euro 275,00 angemessen sind, aber ein gewisser Aufwand fuer das Ausladen des Gepaecks ist schon gegeben.

Solange Sie dem Kunden nichts schriftliches ausgehaendigt haben, dass eine Beendigung der Reise in AMS ohne Kosten erfolgen kann, werden Sie kein Problem haben. Vielleicht koennen Sie bei der KLM etwas aus Kulanz erreichen, aber ich denke mir, die werden auf stur schalten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wobei ich mich frage, wie sehr man als Reisebüro pennen muss, um diese Thematik nicht zu kennen.

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