Gebuchtes/Angezahltes Ferienhaus nicht verfügbar.

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
BobDee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Gebuchtes/Angezahltes Ferienhaus nicht verfügbar.

Hallo, ich habe folgende Problemstellung:

- Buchung einer Finca bei ATRAVEO in Deutschland am 25.11.13. (Nach vorherigem Kontakt mit der Hotline und ausdrücklicher Bestätigung der Verfügbarkeit)
- Objekt war im Angebot, aber Preis nicht unrealistisch niedrig.
- Bestätigung der Buchung (Mit Verweis auf AGB des Anbieter Poplidays) und Bezahlung der Anzahlung am 27.11.13
- Buchung von 4 Flügen und Mietwagen durch mich am 01.12.13
- Am 27.12.13 ,Mitteilung durch Atraveo, dass der Anbieter die Finca aus dem Programm genommen hat also nicht mehr verfügbar ist.
- Alternativangebot für uns nicht akzeptabel.

Fragen:
- Ich gehe davon aus, dass ich min. Schadenersatz für die gebuchten Leistungen wie Mietwagen/Flüge bekomme, korrekt?
- In die Betrachtung der Preises für die Alternative, sollte der Anbieter auch den drohenden Schadenersatz mit einrechnen, also auch teuere Objekte anbieten?
- Gibt es weitere Dinge, die ich beachten sollte?
Danke im Voraus.

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-- Editiert BobDee am 02.01.2014 13:45

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Firma Atraveo ist im rechtlichen Sinne kein Reiseveranstalter, sondern vermittelt nur Ferienwohnungen. Den Vertrag den Sie geschlossen haben, haben Sie also mit der Firma Poplidays geschlossen, der hier wohl als Reiseveranstalter auftritt, sofern ich das Ihren Ausfuehrungen richtig entnommen habe.

Sofern Poplidays nach franzoesischem Recht ueberhaupt haftbar ist, muessten Sie Ihre Ansprueche in Frankreich geltend machen. Ausgang ungewiss, denn auch hier waere zunaechst zu pruefen, ob EU-Recht anzuwenden ist, oder franzoesisches Mietrecht.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#2
 Von 
BobDee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort bernardoselva.

Das würde aber bedeuten, dass ich schnellstmöglich eine Reisevermittlung für französische Reiseveranstalter aufmache, die Anzahlung kassiere, nach einigen Wochen den Vertrag kündige und dann nicht mal Schadenersatz für entstandene Flugkosten/Aufwendungen bezahle. Hört sich nach einem sicheren Geschäftsmodell und nach einem Zinsfreien Leben an ;-)...Ich behaupte einfach mal, dass das nicht sein kann. Vllt. kann sich Atraveo noch hinter den § Verstecken, aber Polidays nicht. Ich werde das Thema, zur Not, auch bis zum höchsten Gericht (Franz oder EU) auskämpfen. Es kann doch nicht sein, dass solche § spielerein ungestraft möglich wären.

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)


quote:
Das würde aber bedeuten, dass ich schnellstmöglich eine Reisevermittlung für französische Reiseveranstalter aufmache, die Anzahlung kassiere, nach einigen Wochen den Vertrag kündige und dann nicht mal Schadenersatz für entstandene Flugkosten/Aufwendungen bezahle.


Das Zauberwort heisst EU Binnenmarkt.
Dass Poplidays der Vertragspartner sei, wurde doch bei der Buchung erwaehnt.

quote:
Ich werde das Thema, zur Not, auch bis zum höchsten Gericht (Franz oder EU) auskämpfen. Es kann doch nicht sein, dass solche § spielerein ungestraft möglich wären.



Halte uns bitte auf dem Laufenden!

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#4
 Von 
BobDee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Was hat der EU-Binnenmarkt damit zu tun? Es geht doch hier um einen Vertrag, den zwei Parteien schliessen und eine Partei dann bricht. Wenn dadurch der anderen Partei, einer Privatperson, Kosten entstehen müssen diese ersetzt werden.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Das würde aber bedeuten, dass ich schnellstmöglich eine Reisevermittlung für französische Reiseveranstalter aufmache, die Anzahlung kassiere, nach einigen Wochen den Vertrag kündige und dann nicht mal Schadenersatz für entstandene Flugkosten/Aufwendungen bezahle.....

Nun mal schoen die Pferdchen im Dorf lassen.

Geht man in ein klassisches Reisebuero wuerde man Angebote von am Markt etablierten und namhaften deutschen Reiseveranstaltern vorgelegt bekommen und auch buchen koennen und man waere vor allen Dingen rechtlich auf der ganz sicheren Seite!

Da man heute jedoch "erwachsen" sein will umgeht man Reisebueros, denn die koennten ja evtl. Geld an meiner Buchung verdienen - also bucht man im Internet. "Erwachsen" sein heisst jedoch nicht nur, dass man buchen kann, sondern auch, dass man sich ueber die Folgen im Klaren sein sollte, wenn mal etwas passiert mit meiner Buchung. Und da ist es immer wichtig zu wissen, wo hat denn mein Vertragspartner seinen Sitz!

Stellen Sie sich vor, man haette Sie nicht informiert, dass das Haus nicht mehr zur Verfuegung steht - Sie waeren angereist und...... keine Reiseleitung, nichts ausser einen franzoesischen Vertragspartner. Anschliessend ueber Monate Rechtsanwaelte beschaeftigen um sein Geld zurueck zu bekommen. Das sind dann besonders unangenehme Folgen, die den Urlaub regelrecht versauen koennen.

Es ist nicht unserioes, dass ein deutsches Unternehmen Vermietern die Moeglichkeit gibt, auf seiner Plattform ihre Fewos / Bungalows zu bewerben und zu vermarkten. Das deutsche Unternehmen muss den Verbraucher allerdings darauf hinweisen, dass nicht er Vertragspartner ist, sondern der Vermieter, oder wie hier ein franzoesisches Unternehmen. Das scheint bei Atraveo auch korrekt zu laufen.

Diese Art Vermarktung bei Fewos / Bungalows ist weit verbreitet, also nicht unueblich und absolut nicht unserioes.

Ich habe auch nicht behauptet, dass Sie keine Rechte haben, dass duerfen Sie nicht unterstellen. Tatsache ist, wuerde Ihr Vertragspartner in Deutschland sitzen, dieser Ihnen Schaeden die im Zusammenhang mit der Absage entstehen wuerden, zu erstatten haette.

Hier aber duerfte franzoesisches Recht gelten und da scheint sich niemand so richtig auszukennen. Wahrscheinlich ist es aehnlich wie in Deutschland, aber da braeuchten Sie zur letztendlichen Sicherheit einen Anwalt, der franzoesisches Recht und die Sprache beherrscht, denn leider haben wir in Europa keine gemeinsame Amtssprache. Probleme - die man beim buchen nicht beachtet und die erst auftauchen, wenn das Kind in den Brunnen geplumpst ist.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#6
 Von 
BobDee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Da man heute jedoch "erwachsen" sein will umgeht man Reisebueros, denn die koennten ja evtl. Geld an meiner Buchung verdienen - also bucht man im Internet. "Erwachsen" sein heisst jedoch nicht nur, dass man buchen kann, sondern auch, dass man sich ueber die Folgen im Klaren sein sollte, wenn mal etwas passiert mit meiner Buchung. Und da ist es immer wichtig zu wissen, wo hat denn mein Vertragspartner seinen Sitz!


Ich buche dort, wo ich die grösste Auswahl und die besten Vergleichsangebote habe, also im Internet. In Ausnahmefällen, wenn wir eine komplizierte Rundreise inkl. Safari wie jetzt im Feb. machen, lasse ich das Spezialisten vor Ort organisieren. Da ich aber, wie Sie korrekt bemerken, "Erwachsen" bin, werde ich das Thema auch entsprechend behandeln und mir einen Anwalt für Franz. Recht suchen. Meine Frage an diese Community diente nur der Verifikation bzw. um neue Ideen zu bekommen. Ich merke aber, dass Sie bei Ihren Reisen immer ein Reisebüro involvieren und auf den Sitz der Gesellschaft mit der Sie einen Vertrag schliessen, achten. Ich finde das Bewundernswert, nur ist mir dieses nicht immer möglich. Bisher bin ich aber immer zu meinem Recht gekommen, ich gedenke auch dieses mal nicht kampflos vom Feld zu gehen ;-)

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#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
ich gedenke auch dieses mal nicht kampflos vom Feld zu gehen ;-)


Dann lassen sie es uns wissen, wen Sie in Frankreich die Klage eingereicht haben. Taten statt Worte!

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#8
 Von 
BobDee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hatte vor Jahren einen Autounfall in Paris, auch hier war es zwar langwierig das Geld zu erhalten, aber es hat funktioniert. Eine Erfahrung, auf die ich gerne verzichtet hätte, aber gewonnen. Sofern der gerichtliche Termin nötig wird, werde ich berichten. Bisher bin ich aber an einer gütlichen Einigung interessiert und es sieht ganz gut aus.

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