Hallo,
ich habe vor einer Woche beim Händler ein 11 Jahre altes Auto gekauft. Als ich beim Händler vom Hof fuhr, fiel mir auf, dass die Heckscheibenheizung defekt ist. Diese war bei der Probefahrt (zwei Tage zuvor) noch in Ordnung gewesen.
Nun steht aber im Kaufvertrag, dass der Händler das Auto ohne Garantie verkauft. Ist das überhaupt rechtmäßig? Oder gibt es eine Regelung, die den Händler zur kostenlosen Reparatur verpflichtet?
Außerdem habe ich ein Übergabeprotokoll unterschrieben, in dem u.a. vermerkt ist, dass die Heizung funktioniert. Da ich bei der Probefahrt keine gegenteilige Erfahrung gemacht hatte, habe ich das Protokoll so unterschrieben.
Gebrauchtwagenkauf ohne Garantie?
17. Januar 2003
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Frage vom 17. Januar 2003 | 14:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf ohne Garantie?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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