Hallo,
ich habe vor gut zwei Monaten einen gebrauchten Skoda Octavia BJ 07/2013 mit 82000 km gekauft. Nach nur 2 Monaten und einer Fahrleistung von ~4000 km ist gestern der rechte Xenonscheinwerfer erst sporadisch und dann ganz ausgefallen.
Heute war ich bei einer Vertragswerkstatt gewesen (nicht das gleiche Autohaus, da dieses rund 600 km entfernt ist) um de Fehler auslesen lassen. Dieses Vorgehen hatte ich vorher mit dem Verkaufsberater abgesprochen.
Fehler war eindeutig der Xenonbrenner. Ich sollte vom Verkäufer des Autos bei der Gebrauchtwagengarantie erfragen, ob dieser inbegriffen ist. Leider nein.
Als ich ihm das mitteilte, meinte der Verkäufer er müsse besprechen, was möglich ist. Heute Abend kam dann die ernüchternde Antwort, das Autohaus will keinen Cent zahlen.
Am Telefon sagte mir der Verkäufer, das der Xenonbrenner ein Verschleissteil ist und doch alles okay war bei der Übergabe.
Im Internet habe ich verschiedene Aussagen gefunden. Manche beschreiben den Brenner als Verschleissteil, andere nicht. Weiterhin liegt die Beweislast ja derzeit beim Verkäufer...
Wie sollte ich weiter vorgehen.
Das Auto wurde nun auch in der Zwischenzeit repariert, da wir darauf angewiesen sind.
-- Editier von beppo1986 am 03.01.2017 18:15
Gebrauchtwagenkauf - nach zwei Monaten Xenonbrenner defekt
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
In meinen Augen ist das ein klarer Fall von altersbedingtem Verschleiß, bei dem die Gewährleistung nicht greift. Darüber hinaus wurde der Fehler ja schon beseitigt, daher könnte der Verkäufer selbst im Falle eines Mangels nun die Erstattung ablehnen.
Also: Sache abhaken und lieber schon mal das Geld für die andere Seite beiseite legen, denn der kommt bestimmt auch bald.
Natürlich kannst du alternativ noch mal die Garantiebedingungen studieren, aber ich glaube nicht dass dies entgegen der Aussage des Händlers dort abgedeckt ist
-- Editiert von fm89 am 03.01.2017 18:19
Hallo fm89,
vielen Dank für deine Antwort, auch wenn Sie nicht so ausfällt wie erhofft.
Bei der Garantieversicherung hatte der Serviceberater aus dem Autohaus, bei welchem die Reparatur durchgeführt wird, schon angerufen. Die lehnen eine Garantie ab.
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ZitatIn meinen Augen ist das ein klarer Fall von altersbedingtem Verschleiß, :
Eben deshalb sind Leuchtmittel grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wenn allerdings die Elektronik/Hochspannungstrafo defekt wäre, sieht es anders aus.
ZitatIn meinen Augen ist das ein klarer Fall von altersbedingtem Verschleiß, bei dem die Gewährleistung nicht greift. :
ZitatEben deshalb sind Leuchtmittel grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. :
Fehlinformation. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun..
Zitat:ZitatIn meinen Augen ist das ein klarer Fall von altersbedingtem Verschleiß, bei dem die Gewährleistung nicht greift. :ZitatEben deshalb sind Leuchtmittel grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. :
Fehlinformation. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun..
Nun bin ich verwirrt, kannst du es vielleicht ein wenig weiter ausführen. Vielen Dank.
Einen pauschalen Ausschluss für bestimmte "Verschleißteile" gibt es schichtweg nicht. Es muss vielmehr geprüft werden, ob es sich um normale, altersbedingte Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen handelt oder nicht. Bei einem Gebrauchtwagen mit dieser Laufleistung: klares ja. Es sei denn, der Verkäufer hätte etwas anderes zugesichert, z.B. dass die Brenner gerade getauscht wurden. Oder anderes Gegenbeispiel: Ein Jahreswagen mit 5.000km, bei dem wäre das eben auch nicht normal und erwartbar.
ZitatEben deshalb sind Leuchtmittel grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. :
Nein, entgegen eines hartnäckigen Gerüchtes sind Leuchtmittel grundsätzlich von der Gewährleistung eingeschlossen. Genau wie das Brot vom Bäcker oder die Wurst vom Metzger.
Unsinn! Auch für Leuchtmittel kann ein gewerblicher VK, gegenüber einem privaten K, die Gewährleistung nicht ausschliessen! Aber egal, ich sehe hier keinen übermäßigen Verschleiss und somit keinen Sachmangel der zu gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen führen würde.ZitatEben deshalb sind Leuchtmittel grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. :
Hier wird immer von Reparatur geredet. Es geht hier um den Austausch eines HID Brenners. Der Brenner kostet, als Markenware von z.B. Osram, gerade mal 50€. No-Name Produkte mit E(e) Kennzeichnung 20€. Der Austausch ist genauso einfach wie der Wechsel einer Glühbirne. Ich tue mir sehr schwer hier überhaupt von einer Reparatur zu reden. 82.000km und 3(4) Jahre ist für mich im normalen Rahmen.
Zitat:Unsinn! Auch für Leuchtmittel kann ein gewerblicher VK, gegenüber einem privaten K, die Gewährleistung nicht ausschliessen! Aber egal, ich sehe hier keinen übermäßigen Verschleiss und somit keinen Sachmangel der zu gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen führen würde.ZitatEben deshalb sind Leuchtmittel grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. :
Hier wird immer von Reparatur geredet. Es geht hier um den Austausch eines HID Brenners. Der Brenner kostet, als Markenware von z.B. Osram, gerade mal 50€. No-Name Produkte mit E(e) Kennzeichnung 20€. Der Austausch ist genauso einfach wie der Wechsel einer Glühbirne. Ich tue mir sehr schwer hier überhaupt von einer Reparatur zu reden. 82.000km und 3(4) Jahre ist für mich im normalen Rahmen.
Die Kosten für einen Brenner sind in einer Vertragswerkstatt um ein Vielfaches höher und das war der Wunsch des Autoverkäufers, das Fehlersuche und Reparatur in einer Vertragswerkstatt stattfindet.
Na ja sei es drum, wieder etwas gelernt. Vielen Dank allen
Kann dir doch egal sein was der Verkäufer sich wünscht. Es ist dein Auto
ZitatKann dir doch egal sein was der Verkäufer sich wünscht. Es ist dein Auto :
Hast du vollkommen recht, aber da ging ich auch noch von einer Übernahme der Kosten aus. Daher habe ich seinen "Anweisungen" Folge geleistet. Im Nachhinein dumm gelaufen
ZitatHeute war ich bei einer Vertragswerkstatt gewesen (nicht das gleiche Autohaus, da dieses rund 600 km entfernt ist) um de Fehler auslesen lassen. Dieses Vorgehen hatte ich vorher mit dem Verkaufsberater abgesprochen. :
Wenn das berechnet wurde, müsste der Verkäufer diese Kosten übernehmen.
Aber auch nur diese.
Hallo,
Also das würde ich jetzt so pauschal nicht sagen. So ein Austausch kann jeh nach Fahrzeug schon eine Weile dauern. Jeh nach Fahrzeug kommt man kaum an die Brenner dran. Da kann der Wechsel schonmal teurer werden, wenn z.B die Scheinwerfer dazu ausgebaut werden müssen.Zitat:Der Austausch ist genauso einfach wie der Wechsel einer Glühbirne.
Eine Frage an den TE, hat man dir in der Werkstatt nur einen Brenner ausgewechse´lt und nicht gleich beide?
Die erste Regel in Fragen der Gewährleistung bzw Garantie ist, dass man niemals reparieren lässt bevor nicht die Kostenfrage geklärt ist.Nur so fürs nächste Mal
Zitat:ZitatEben deshalb sind Leuchtmittel grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen. :
Nein, entgegen eines hartnäckigen Gerüchtes sind Leuchtmittel grundsätzlich von der Gewährleistung eingeschlossen. Genau wie das Brot vom Bäcker oder die Wurst vom Metzger.
Es vergeht kaum ein Tag, wo man nicht dazulernt. Gewährleistung soll jetzt ja auch Sachmangelhaftung heißen.
ZitatDie erste Regel in Fragen der Gewährleistung bzw Garantie ist, dass man niemals reparieren lässt bevor nicht die Kostenfrage geklärt ist.Nur so fürs nächste Mal :
Keine Regel ohne Ausnahme: wer einäugig herumfährt, riskiert ein Bußgeld. Wenn man dem Polizisten dann noch treuherzig gesteht "Ich weiß, daß das Licht kaputt ist. Ich muß aber erst klären, wer die Reparatur bezahlt", wäre das Vorsatz und das Bußgeld kann verdoppelt werden.
ZitatHallo, :
Zitat:
Eine Frage an den TE, hat man dir in der Werkstatt nur einen Brenner ausgewechse´lt und nicht gleich beide?
Nein nur die defekte Seite.
Und wo siehst du jetzt einen Unterschied zu einer normalen Glühbirne?ZitatAlso das würde ich jetzt so pauschal nicht sagen. So ein Austausch kann jeh nach Fahrzeug schon eine Weile dauern. Jeh nach Fahrzeug kommt man kaum an die Brenner dran. Da kann der Wechsel schonmal teurer werden, wenn z.B die Scheinwerfer dazu ausgebaut werden müssen. :
Der Wechsel IST genauso einfach wie der eines "normalen" Leuchtmittels. Lediglich der Preis der HID (Xenon) Brenner wird, insbesondere in Autohäusern, künstlich hoch gehalten.
ZitatDer Wechsel IST genauso einfach wie der eines "normalen" Leuchtmittels. :
Vielleicht bei Deinem Auto, aber pauschal ist das falsch.
In vielen Fahrzeugen ist ganz einfach durch die zusätzlich notwendige Elektronik für Xenon viel weniger Platz im Motorraum als bei Standardscheinwerfern.
Ich kann schön mit meinem Nachbarn vergleichen, fährt das selben Modell ohne Xenon.
Er: Motorhaube auf, Deckel ab, Lampe wechseln, fertig (mit Schere suchen um die Verpackung des Xenonbrenners auf zu bekommen) 5 Minuten arbeit.
Ich: Motorhaube auf, Stoßfänger vorne demontieren um an die Schrauben des Scheinwerfers zu kommen, Scheinwerfer demontieren, Deckel ab, Lampe wechseln, Rückbau, fertig (ca. 1 - 2 Std. Arbeit, ja nach Widerspenstigkeit diverser Klipse und Halter).
-- Editiert von spatenklopper am 04.01.2017 10:27
Du missverstehst mich. Auch bei einem HID Brenner wird einfach nur das Leuchtmittel aus der Halterung ausgeklipst und der neue Brenner eingesetzt. Da ist keinerlei Hexerei im Spiel. Wie zugänglich das ganze ist hat nichts damit zu tun ob der Wechsel selbst schwierig ist oder nicht, das ist einzig und alleine die Planung des Platzmanagements beim Entwurf des Fahrzeugs. Genauso gibt es auch Fahrzeuge mit normalen Glühbirnen bei denen man sich das Leben nimmt wenn man diese wechseln muss. Z.B. der alte Audi A2 ist da ein Paradebeispiel. Das liegt aber alles nicht am verwendeten Leuchtmittelsystem sondern einzig und alleine am Entwickler.
Hat er jetzt Xenon oder nicht???ZitatIch kann schön mit meinem Nachbarn vergleichen, fährt das selben Modell ohne Xenon. :
Er: Motorhaube auf, Deckel ab, Lampe wechseln, fertig (mit Schere suchen um die Verpackung des Xenonbrenners auf zu bekommen) 5 Minuten arbeit.
Mit gleichem Motor und gleicher Ausstattung? Welcher Wagen? Dann haben die Entwickler einfach Mist gebaut, hat aber nichts damit zu tun, dass es schwieriger wäre einen HID Brenner zu ersetzen.Zitatfährt das selben Modell ohne Xenon. :
-- Editiert von micbu am 04.01.2017 11:08
ZitatGewährleistung soll jetzt ja auch Sachmangelhaftung heißen. :
Stimmt, seit ein paar Jahren soll das schon so sein
ZitatDu missverstehst mich. :
Dann haben wir tatsächlich aneinander vorbei geschrieben.
ZitatWie zugänglich das ganze ist hat nichts damit zu tun ob der Wechsel selbst schwierig ist oder nicht :
Für mich irgendwie schon, sogar essentiell.
ZitatHat er jetzt Xenon oder nicht??? :
Hat er nicht, ersetze Xenonbrenner durch H4.
ZitatMit gleichem Motor und gleicher Ausstattung? :
Gleicher Motor ja, Ausstattung nein, da Xenon ein Bestandteil des Ausstattungspakets ist.
ZitatWelcher Wagen? :
In meinem Fall ein Mazda 6, die Mercedes E-Klasse ist aber auch ein Klasse Beispiel dafür.
ZitatGenauso gibt es auch Fahrzeuge mit normalen Glühbirnen bei denen man sich das Leben nimmt wenn man diese wechseln muss. Z.B. der alte Audi A2 ist da ein Paradebeispiel. :
Die Zeiten in denen man zum Glühlampenwechsel zu zweit im Motorraum sitzend arbeiten konnte, sind bis auf wenige russische Ausnahmen vorbei, heute kann man froh sein, wenn irgendwo noch eine Hand reinpasst......
ZitatIn meinem Fall ein Mazda 6, :
ZitatIch: Motorhaube auf, Stoßfänger vorne demontieren um an die Schrauben des Scheinwerfers zu kommen, Scheinwerfer demontieren, Deckel ab, Lampe wechseln, Rückbau, fertig (ca. 1 - 2 Std. Arbeit, ja nach Widerspenstigkeit diverser Klipse und Halter). :
Dann gebe ich dir einen Tip: Beim Mazda 6 braucht man einfach nur die Radhausverkleidung abzubauen, das dauert gerade mal 5 Minuten, dann kommt man problemlos an die verbauten D2S Brenner.
-- Editiert von micbu am 04.01.2017 12:26
Zitat:
ZitatHat er jetzt Xenon oder nicht??? :
Hat er nicht, ersetze Xenonbrenner durch H4.
Es hat mich zwar keiner gefragt, aber weil viele das nicht wissen, möchte ich mir einen kleinen Hinweis erlauben:
Es gibt zwar ein paar Ausnahmen aus der "Anfangszeit des Xenon-Lichts", aber grundsätzlich gilt:
Bei Xenon ist eine automatische Leuchtweitenregelung (mit Sensorik an den Achsen) zwingend vorgeschrieben. H4 / H7 - Scheinwerfer haben eine manuelle Verstellung. Mal einfach den Xenon-Brenner raus und eine herkömmliche Glühlampe einsetzen dürfte nicht gehen. Zudem sind Scheinwerfer bauartgenehmigte Teile. Da müßte dann der komplette Scheinwerfer getauscht werden.
Die bei Xenon ebenfalls vorgeschriebene Scheinwerferreinigungsanlage kann natürlich drin bleiben und müßte in diesem Fall noch nicht einmal funktionieren. Bei Xenon sehr wohl.
Zitat:
Ich: Motorhaube auf, Stoßfänger vorne demontieren um an die Schrauben des Scheinwerfers zu kommen, Scheinwerfer demontieren, Deckel ab, Lampe wechseln, Rückbau, fertig (ca. 1 - 2 Std. Arbeit, ja nach Widerspenstigkeit diverser Klipse und Halter).
Und nicht vergessen, alle Lampen prophylaktisch auszutauschen, die dann erreichbar sind. Sonst schraubt man ein paar Tage später wegen einer durchgebrannten Standlichtlampe wieder alles ab.
Steht sogar in einigen Betriebsanleitungen für Autos so drin. Ungelogen, habe ich selbst gesehen.
Zum Wechsel der Standlichtlampe Werkstatt aufsuchen mit der Empfehlung, alle Lampen auszutauschen.
-- Editiert von BudWiser am 04.01.2017 12:46
Du hast den von dir zitierten Beitrag völlig falsch verstanden.ZitatMal einfach den Xenon-Brenner raus und eine herkömmliche Glühlampe einsetzen dürfte nicht gehen :
Zitat:Du hast den von dir zitierten Beitrag völlig falsch verstanden.ZitatMal einfach den Xenon-Brenner raus und eine herkömmliche Glühlampe einsetzen dürfte nicht gehen :
Danke für den Hinweis. Klar, bedeutet: ersetze das Wort "Xenon" durch "H4".
(Auf mich bezogen) Stimmt, nur weil man eine Uhr hat, muß ja nicht jedem auf die Nase binden, wie spät es ist.
-- Editiert von BudWiser am 04.01.2017 13:00
ZitatMal einfach den Xenon-Brenner raus und eine herkömmliche Glühlampe einsetzen dürfte nicht gehen. :
Abgesehen von den unterschiedlichen Sockeln, funktioniert das garantiert nicht, oder nur seeeeeehr kurz.
Standardbeleuchtung 12 V
Xenon 24.000 V
-- Editiert von spatenklopper am 04.01.2017 13:43
Korrektur: Xenon (HID) ca.85VZitatXenon 24.000 V :
Bei Neonröhren gibt ja auch niemand die Zünd- sondern lediglich die Brennspannung an.
Die ca. 20.000V ist lediglich die Zündspannung. Und aus Erfahrung kann ich sagen, dass diese ca. 20.000V ganz schön zwicken!
ZitatSteht sogar in einigen Betriebsanleitungen für Autos so drin. Ungelogen, habe ich selbst gesehen. :
Also den Anleitungen meiner letzten drei Autos (unterschiedliche Marken) stand bezüglich Lampenwechsel nur drin "muss in Werkstatt"
ZitatIch tue mir sehr schwer hier überhaupt von einer Reparatur zu reden. 82.000km und 3(4) Jahre ist für mich im normalen Rahmen. :
Die gehen selbst bei Premiummarken wie BMW nach sogar oft 2,5 Jahren übern Jordan.
ZitatAlso den Anleitungen meiner letzten drei Autos (unterschiedliche Marken) :
Oh Gott was sind das für Automarken?
Zitat:ZitatIch tue mir sehr schwer hier überhaupt von einer Reparatur zu reden. 82.000km und 3(4) Jahre ist für mich im normalen Rahmen. :
Die gehen selbst bei Premiummarken wie BMW nach sogar oft 2,5 Jahren übern Jordan.
Gerade wenn man ein Fahrzeug mit Lichtautomatik hat, muss man aufpassen. Da sind die Xenons ziemlich schnell hinüber, da die Automatik gern mal bei Schatten/in Unterführungen kurz das Licht ein- und wieder ausschaltet. Konnte ich mal schön eines späten Nachmittags bei bereits tiefstehender Sonne im Rückspiegel beobachten, als das Auto hinter mir bei jeder Fahrt an einem Waldstück entlang das Licht einschaltete und sobald der Wald aufhörte, wieder aus. Und das hat sich so alle ein/zwei Kilometer wiederholt.
Zitat:ZitatAlso den Anleitungen meiner letzten drei Autos (unterschiedliche Marken) :
Oh Gott was sind das für Automarken?
Alles "Premium". Bei meinem aktuellen steht in der Betriebsanleitung:
"Das Wechseln von Glühlampen erfordert fachmännisches Geschick.
LED- und Xenon-Leuchtmittel sind wartungsfrei und können nicht gewechselt werden. Für Reparaturen wenden Sie sich an einen Fachbetrieb."
Und jetzt?
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