Gebrauchtwagenkauf - Wandlung (Teil 2)

2. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Harald Tovote
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf - Wandlung (Teil 2)

Neuer Sachverhalt (ansonsten s. Eintrag im Forum vom 30.04.):
Der Vorbesitzer meines vor 3 Wochen erstandenen gebrauchten Autos teilte mir heute mit, dass in das Kfz vor 3 Monaten ein (gebrauchter) Austauschmotor eingebaut wurde (Anm.: da dieser vermutlich nicht "richtig" eingestellt wurde - und zudem kein Originalmotor ist - läuft das Auto schlecht).

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich den Kauf jetzt sofort wandeln kann, oder muss auch hier zunächst dem Händler das Recht auf Nachbesserung eingeräumt werden?
Wie sieht es vor allen Dingen aus, wenn der Händler behaupten würde, dass er von dem Austauschmotor nichts gewusst habe (Anm.: Mittlerweile weiss ich, dass ein Fachmann das per Augenschein sofort erkennen sollte)?

Harto

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Tovote,

nach wie vor kommt es im Hinblick auf eine Wandlung darauf an, ob hinsichtlich Motor entweder eine Zusicherung (z.B. Originalmotor, Motorlaufleistung ...) erfolgte oder ein arglistiges Verschweigen (z.B. Austauschmotor) vorliegt.
Was steht diesbezüglich im KV? Hat der Vorbesitzer den Verkäufer über den ATM vielleicht informiert?

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Vielleicht hilft das:

"Die Angabe von Marke und Typ bei Gebrauchtwagen durch einen Händler führt zur Zusicherung, das der vom Hersteller vorgesehene typgerechte Motor eingebaut ist".
(BGH in NJW 1983, S. 217)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harald Tovote
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke zunächst für die prompte Beantwortung. Das finde ich echt super.

Im (dürftigen) Kaufvertrag steht unter Bezeichnung des Fahrzeugs:
FORD FIESTA, EZ 12. April 94, 115.000 km, unfallfrei, TÜV/ASU neu.

Ob der Vorbesitzer den Händler darüber informierte, dass in das Auto ein Austauschmotor eingebaut wurde, konnte ich noch nicht herausfinden. Bei Augenscheinnahme des Motors sollte ein Kfz-Händler mit eigener Werkstatt, mit dem ich es hier zu tun habe, dies aber eigentlich erkennen können (sichtbar: abgeklemmte Ventile); na ja, allerdings sagte mir der Händler auch, das Auto fahre mit Normal-Benzin - tatsächlich brauche ich (vielmehr das Auto) Super-Benzin...

Noch das Kleingedruckte (oder eher Fettgedruckte in diesem Vertrag):
"... gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung Im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die StatthaftIgkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörtelle oder Fahrzeugveränderungen."


Harto

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