Gebrauchtwagenkauf Gewährleistung Rücktritt

28. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
klagl0s
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf Gewährleistung Rücktritt

Hallo Leute,

ich bitte um Tipps in folgender Angelegenheit.

Privater Käufer kaufte im Mai ein Gebrauchtfahrzeug in einem Autohaus. Das Autohaus räumte im Kaufvertrag eine „Verschleißteilgarantie" ein.

Im Juli versagte die Kupplung. Der ADAC stellte eine Fehlmenge Bremsflüssigkeit fest, die durch den Mechaniker des ADAC sofort ergänzt wurde. Der Mangel wurde vom Käufer im Autohaus reklamiert. Der Kunde machte per EMail „Gewährleistungs- bzw Garantieansprüche entsprechend den gesetzlichen bzw. vertraglichen Bestimmungen geltend", das Fahrzeug wurde in die Werkstatt des Autohauses gefahren. Die Mechaniker des Autohauses konnten jedoch keinen Fehler feststellen.

Im November versagte die Kupplung wieder, die Bremsflüssigkeit wies wieder einen Fehlstand auf. Ohne den Fehlstand auszugleichen wurde das Fahrzeug sofort in die Werkstatt des Autohauses gebracht. Dieses Mal wurde der Fehler bestätigt, das Autohaus tauschte ein Bauteil der Kupplung auf Gewährleistung oder Garantie (ist nicht eindeutig).

Da der Käufer weitere Probleme mit der Kupplung befürchtete, prüfte er nun ständig die Bremsflüssigkeit. Der Flüssigkeitsstand im Behälter war nicht auffällig. Während der Weihnachtsfeiertage wurde das Fahrzeug in einem Parkhaus abgestellt. Nun stellt der Käufer täglich eine geringe Menge Bremsflüssigkeit auf dem glatten Boden fest, die darauf schließen lässt, dass in wenigen Monaten wieder die Kupplung durchfallen dürfte.

Das Fahrzeug war zwar zweimal für insgesamt ca. sechs Wochen in der Werkstatt des Autohauses, jedoch wurde beim ersten Mal kein Mangel festgestellt. Des Weiteren hat sich der Käufer bei der ersten Reklamation im Juli nicht eindeutig auf Gewährleistung berufen sondern „Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche" geltend gemacht.

Der Käufer würde gern vom Kaufvertrag zurücktreten. Wäre ein Anspruch auf Wandlung unter den geschilderten Umständen gerechtfertigt?

Vielen Dank vorab …

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