Gebrauchtwagenkauf/ Garantieauschluss

4. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
UteW
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf/ Garantieauschluss

Hallo,
wir haben uns Ende September 2002 einen 6 Jahre alten scheckheftgepflegten Geländewagen gekauft. Da der Händler ziemlich weit von uns entfernt ist, ist er im Preis etwas 'runtergegangen und hat dafür im Kaufvertrag die Garantie ausgeschlossen. Begründung: die Strecke würden Sie für Reparaturen eh' nicht fahren! Das haben wir auch so akzeptiert!
Jetzt steht der Wagen schon das 2.Mal bei einer Fachwerkstatt und die Rechnungen belaufen sich mittlerweile auf fast 5.000,00 Euro(!). (Die Ölpumpe ist hin, ebenso der komplette Auspuff, an der Hinterachse waren Bodenbleche am Durchrosten, die Ölwanne war undicht etc.) Haben wir eine Möglichkeit gegen den Kaufvertrag nachträglich anzugehen, bzw. die Reparaturkosten vom Händler erstattet zu bekommen.

Schon mal vielen Dank!
Ute

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Ute,

die gesetzliche Gewährleistung kann bei einem hier wohl vorliegendem Verbrauchsgüterkauf nicht wirksam ausgeschlossen werden. Liegt binnen 6 Monaten ein Mangel vor, der keine Verschleißerscheinung ist, muß der Verkäufer beweisen, dass der Wagen bei Übergabe die vertragsgemäße Beschaffenheit hatte. Nach mehr als 6 Monaten ab Übergabe des Fahrzeuges besteht auch weiterhin eine Gewährleistung, jedoch muß dann der Käufer das Vorliegen des Mangels beweisen.

Also, schnell handeln. ggf. Anwalt aufsuchen!

MfG

Birgit Raupers

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