Hallo,
wir haben uns Ende September 2002 einen 6 Jahre alten scheckheftgepflegten Geländewagen gekauft. Da der Händler ziemlich weit von uns entfernt ist, ist er im Preis etwas 'runtergegangen und hat dafür im Kaufvertrag die Garantie ausgeschlossen. Begründung: die Strecke würden Sie für Reparaturen eh' nicht fahren! Das haben wir auch so akzeptiert!
Jetzt steht der Wagen schon das 2.Mal bei einer Fachwerkstatt und die Rechnungen belaufen sich mittlerweile auf fast 5.000,00 Euro(!). (Die Ölpumpe ist hin, ebenso der komplette Auspuff, an der Hinterachse waren Bodenbleche am Durchrosten, die Ölwanne war undicht etc.) Haben wir eine Möglichkeit gegen den Kaufvertrag nachträglich anzugehen, bzw. die Reparaturkosten vom Händler erstattet zu bekommen.
Schon mal vielen Dank!
Ute
Gebrauchtwagenkauf/ Garantieauschluss
4. März 2003
Thema abonnieren
Frage vom 4. März 2003 | 13:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf/ Garantieauschluss
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. März 2003 | 09:49
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 36x hilfreich)
Hallo Ute,
die gesetzliche Gewährleistung kann bei einem hier wohl vorliegendem Verbrauchsgüterkauf nicht wirksam ausgeschlossen werden. Liegt binnen 6 Monaten ein Mangel vor, der keine Verschleißerscheinung ist, muß der Verkäufer beweisen, dass der Wagen bei Übergabe die vertragsgemäße Beschaffenheit hatte. Nach mehr als 6 Monaten ab Übergabe des Fahrzeuges besteht auch weiterhin eine Gewährleistung, jedoch muß dann der Käufer das Vorliegen des Mangels beweisen.
Also, schnell handeln. ggf. Anwalt aufsuchen!
MfG
Birgit Raupers
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten