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Gebrauchtwagenkauf - Rücktrittserklärung

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Gebrauchtwagenkauf - Rücktrittserklärung

Hallo,

Es wäre hilfreich, falls mir jemand zwei kurze Fragen beantworten könnte:

1 ) ist es notwendig in einer Rücktrittserklärung - noch bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, die passenden Paragraphen mit einzubinden,- auch wenn man zusätzlich zur Rückerstattung des Kaufpreises, eine Rückerstattung der bereits erbrachten Leistung verlangt (z.B. neue Bremse, Ölwechsel, TÜV-Check, etc.)?

2 ) Mal angenommen, ein VK wird die gesetzte Frist in der Rücktrittserklärung ohne Rückmeldung verstreichen lassen. Wäre vielleicht eine Strafanzeige sinnvoller als der sofortige Gang zum Anwalt? Begründung solcher Entscheidung: es besteht ebenso ein Verdacht auf einen Betrug eines früheren Besitzers, mit dem man vertraglich zwar nicht direkt verbunden ist – durch die Strafanzeige aber das betrügerische Treiben von Früher evtl. aufdecken könnte.

Danke und Gruß
H@rry

-- Editiert am 07.07.2011 13:03


von h@rry am 07.07.2011 11:49
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Gebrauchtwagenkauf - Rücktrittserklärung
quote:
ist es notwendig in einer Rücktrittserklärung - noch bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, die passenden Paragraphen mit einzubinden,- auch wenn man zusätzlich zur Rückerstattung des Kaufpreises, eine Rückerstattung der bereits erbrachten Leistung verlangt (z.B. neue Bremse, Ölwechsel, TÜV-Check, etc.)?


Nein, auf Schönheit oder gar §§en kommt es nicht an.

Es muss klar sein, was du willst und eine klare Frist gesetzt werden. Zahlung Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos.

Erst wenn VK damit in Verzug gerät, schuldet er nach Fristablauf als Verzugsschaden die RA-Kosten. Knickt er schon vorher aufgrund eines RA-Schreibens ein, sind dessen Kosten dein Privatvergnügen.

Alles Andere folgt aus deinem anderen thread.

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von flawless am 07.07.2011 14:54
Status: Tao (6248 Beiträge)
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