Gebrauchtwagenkauf - Rücktrittserklärung
Hallo,
Es wäre hilfreich, falls mir jemand zwei kurze Fragen beantworten könnte:
1 ) ist es notwendig in einer Rücktrittserklärung - noch bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, die passenden Paragraphen mit einzubinden,- auch wenn man zusätzlich zur Rückerstattung des Kaufpreises, eine Rückerstattung der bereits erbrachten Leistung verlangt (z.B. neue Bremse, Ölwechsel, TÜV-Check, etc.)?
2 ) Mal angenommen, ein VK wird die gesetzte Frist in der Rücktrittserklärung ohne Rückmeldung verstreichen lassen. Wäre vielleicht eine Strafanzeige sinnvoller als der sofortige Gang zum Anwalt? Begründung solcher Entscheidung: es besteht ebenso ein Verdacht auf einen Betrug eines früheren Besitzers, mit dem man vertraglich zwar nicht direkt verbunden ist – durch die Strafanzeige aber das betrügerische Treiben von Früher evtl. aufdecken könnte.
Danke und Gruß
H@rry
-- Editiert am 07.07.2011 13:03
von h@rry am 07.07.2011 11:49
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