Gebrauchtwagen´gekauft - Frage: Mangelbeseitigung

23. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
KatOrt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen´gekauft - Frage: Mangelbeseitigung

Hallo,

eine Freundin hat einen gebrauchten PKW (Mercedes B-Klasse, Preis: 15.000 Euro, 70.000km, Bj:2011) bei einem Händler (kein Vertragshändler, "grüne Wiese" ohne eigene Werkstatt, Entfernung zum Wohnort rund 100km) gekauft. Nach 4 Wochen Benutzung zeigt das Display einen Fehler an, das Fahrzeug fährt nicht mehr. Mercedes stellt ein defektes Getriebesteuergerät fest (Preis inkl. Wechsel rund 2.000 Euro, das Ganze wäre kulanzfähig gewesen). Kann passieren, Elektronikbauteile gehen kaputt, dafür kann kein Händler/Käufer etwas.

Nun hat sie den Händler angerufen und den Mangel mitgeteilt. Nach einigem hin und her, lautete das Ergebnis: Der Händler möchte den Wagen selbst reparieren lassen (nicht bei Mercedes, keine Angabe zur Werkstatt) und ein gebrauchtes Steuergerät verbauen lassen. Das Auto wurde auf Kosten des Händlers abgeholt und soll nun repariert werden. Den nötigen Wechsel des Getriebeöls soll sie zahlen.

Die Verwendung von Gebrauchtteilen ist korrekt, soviel habe ich hier im Forum schon gelesen. Wie lange aber hat der Verkäufer Zeit den Mangel zu beheben? Bei Mercedes wäre die Reparatur an einem Tag erledigt gewesen. Das Auto steht nun seit letzter Woche nicht zur Verfügung, der Händler meldet sich nicht.

Ich habe hier gelesen, dass dem Verkäufer eine Frist gesetzt werden soll. Leider hat sie dies nicht von Anfang an gemacht. Kann sie das nachholen und wenn ja, welche Frist ist angemessen? Reicht eine E-Mail oder ist ein Einschreiben besser?

Durch den Rücktransport/die Rückfahrt entstehen erneute Kosten, hat sie einen Anspruch darauf das diese durch den Händler/Verkäufer getragen werden?

Ich hoffe alle relevanten Dinge aufgeschrieben zu haben.

Beste Grüße
Kathrin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

ich würde eine Frist von sieben Tagen setzen, innerhalb dieser sollte sowas machbar sein (Vergleich Fachwerkstatt: ein Tag). Am besten per Einschreiben.

Jegliche Transportkosten in dieser Hinsicht hat der Verkäufer zu tragen. Ebenfalls würde ein Mietwagen für die Zeit vom Verkäufer zu zahlen sein.

Grüße
pro_forma

-- Editiert pro_forma am 24.04.2014 00:02

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Luisa_858
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

würde auch sagen, maximal eine Woche...ein Steuergerät als Austauschgerät dürfte fix bekommen zu sein...und alle anderen kosten die entstehen, wie eben das hin und her-gekutsche usw., gehen zu lasten des Verkäufers


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

quote:
Jegliche Transportkosten in dieser Hinsicht hat der Verkäufer zu tragen. Ebenfalls würde ein Mietwagen für die Zeit vom Verkäufer zu zahlen sein.


Wenn der Wagen wieder fahrbereit ist, dann hat der Händler die Wegekosten der Abholung zu zahlen, meines Wissens 30 Cent pro KM für Hin- und Rückweg. Die Zeit, die für Abholung benötigt wird, ist Privatvergnügen und nicht zu vergüten.

Für die Pflicht zur Zahlung eines Leihwagens haben Sie sicher eine Quelle, oder? Meiner Meinung nach ist diese Aussage nämlich schlicht falsch ...

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"0o--v--o0"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hast recht, ist Quark. Hatte an dem Tag wohl mal wieder zu viel intus.

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1x Hilfreiche Antwort

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