Gebrauchtwagen gekauft und nach 100km defekt

9. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
Gebrauchtwagen gekauft und nach 100km defekt

Hallo Leute,
evtl. kann mir hier wer ein paar Tipps zur weiteren vorgehensweise geben.

Mein kleiner Bruder (großer Bruder war ebenfalls dabei) hat sich heute ein gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft. Der Händler meinte noch da das Auto jetzt 3 Monate gestanden ist füllt er noch Öl nach. Im Kaufvertrag steht zwar irgendwie was das er es als Bastlerauto verkauft. Dennoch kostet das Auto 1500 Euro und hat noch TÜV. Bruder freut sich natürlich, gutes Auto 150t km und der Händler füllt sogar noch Öl nach.

Okay gesagt getan, Bruder bezahlt und fährt nach Hause. Nach 100km geht der Wagen kaputt. Er wird abgeschleppt und die Leute in der Werkstatt sagen ihm das der Wagen wegen einem Motorschaden liegen geblieben ist. Die Leute in der Werkstatt sagen ihm das anstatt einem Motoröl ein Getriebe- und Servoöl nachgefüllt wurde und es darum zum Motorschaden kam. Der Getriebeöllkanister liegt sogar noch im Kofferraum, weil ihm der Händler den Rest mitgab.

So jetzt ist die Frage was zu tun ist und ob mein Bruder überhaupt was machen kann? Für Ihn sind 1500€ ein haufen Geld das jetzt natürlich komplett weg ist weil Reparatur wohl nicht lohnt.

Vielleicht kann mir ja wer helfen ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt für meinen Bruder was er unternehmen kann.

VIelen Dank im vorraus.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Durch den Zusatz "Bastlerauo" wollte der Händler wahrscheinlich die gesetzliche Gewährleistung ausschliessen. Das ist jedoch nicht ohne weiteres möglich.
Der zwischen den Parteien geschlossene Kaufvertrag ist – weil Sie bzw. Ihr Bruder Verbraucher und der Händler Unternehmer - als Verbrauchsgüterkauf im Sinne der §§ 474 ff BGB zu qualifizieren. Dies bedeutet, dass der Händler die Gewährleistung für etwaige Mängel grundsätzlich nicht ausschließen kann und dass Umgehungen dieses Verbotes unwirksam sind (§ 475 I 2 BGB ). Die Bezeichnung des Autos als Bastlerfahrzeug stellt m. E. eine solche Umgehung des § 475 I 1 BGB dar.
Ich an Ihrer Stelle würde den Händler schriftlich auffordern, die Mängel auf seine Kosten zu beseitigen (vgl. § 439 BGB Nacherfüllung). Sollte sich der Händler dem widersetzen bzw. nicht reagieren, können Sie den Kaufvertrag Zug-um-Zug rückabwickeln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Ob der Händler mit dem Zusatz Bastlerfahrzeug eine zulässige Beschaffenheitsvereinbarung getroffen hat, kommt auch darauf an, welchen Wert ein vergleichbares Fahrzeug normalerweise hat.

Beispiel: Ein VW Golf aus 1997 mit 90.000 Km kostet üblicherweise 3.000,00 Euro, bzw. sein Wiederbeschaffungswert ist so anzusetzen.
Sie kaufen so einen Wagen jetzt für 1.500,00 weil mit Mängeln behaftet.
In meinem Beispiel hätte der Händler gute Karten, weil der Wagen eben auch deutlich unter dem "normalen" Preis verkauft wurde. Dieser geringe Preis kann ja nur durch negative Abweichungen der üblichen Beschaffenheit zustande kommen.

Aber, "Bastlerfahrzeug" ist eine Pauschalisierung, die wiederum von Richtern nicht gerne gesehen wird.

Was für ein Auto, Bj, Gesamtfahrleistung?


-----------------
" --- OO ---"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

auch hier schliesse ich mich der Meinung von GSXR#90 an.

Dennoch würde ich mal den Händler kontaktieren und fragen warum er Getriebeöl ins Motoröl kippt. Das sich das nicht miteinander verträgt kann schon sein, von daher sehe ich hier schon ein verschulden des Händlers, sofern es sich auch so zugetragen hat.

Gruß
DemIhm

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.014 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen