Gebrauchtwagen gekauft als

2. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb461033-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebrauchtwagen gekauft als

Hallo an alle,
mitte Januar habe ich über mobile.de einen schönen BMW E46 gefunden, der Halter (21 Jahre alt) war im Schreibverkehr nett und wir tauschten Nummern aus um über Whats app kommunizieren zu können. Da er etwa 300km entfernt wohnte bot ich an,dass ich einen Betrag von 300eu ( der Wagen war für 3500Eu inseriert) überweise, damit er mir das Auto reserviert, schließlich dauert so eine Fahrt zum Standort des Wagens und muss ein paar Tage vorher geplant werden und bevor er an jemand anderen verkauft, reservierte ich den Wagen somit. Im Vorfeld fragte ich mehrmals nach dem technischen Zustand, die gewohnten Krankheiten, er versicherte mir das technisch absolut alles in Ordnung wäre, nur die eine Bremsbacke würde ab und zu schleifen, das würde er aber reparieren.Zudem sei der Tüv frisch gemacht worden im Dezember 2016 und der Wagen hätte somit Tüv bis 12/2018. Für mich bestand also rein vom schreiben her kein Zweifel, dass etwas nicht in Orndung wäre, ich hatte es im Verlauf ja schwarz auf weiss "technisch 100% in Ordnung". Ich willigte ein, fuhr hin, kaufte das Fahrzeug und fuhr damit heim. Schon auf der Fahrt heim merkte ich dass die bremse immernoch schleift. Dies wurde mit jedem Kilometer immer schlimmer. Daheim angekommen rief ich ihn an was das soll, er habe nichts repariert, die Bremse schleife immernoch. Er meinte er habe es repariert und wenn es immernoch schleift soll ich doch einfach den Bremssattel bisschen aufsägen so das es passt. Mit diesem Satz war für mich klar dass ich eine absolute Pfuscherkarre gekauft hatte. Ich ließ die Bremse mitsamt dem Sattel in einer Fachwerkstatt für 350 Eu reparieren und versuchte den jungen Mann wieder zu erreichen. Doch weit gefehlt, auf einmal war ich überall blockiert, per anruf , whatsapp und sms keine Chance. Nun etwa knapp 8 Wochen später komme ich in eine Routinekontrolle bei der die Polizei die das Auto aufgrund seiner Tieferlegung dem Tüv vorfuhren, da sie meinten er sei zu tief. Hierbei ist zu sagen ,dass ich seit dem Kauf nicht verändert habe an dem Fahrzeug, ich fahre es genau so,wie ich es gekauft habe. Die tieferlegung wurde als unbedenklich erklärt aber es folgte ein Tüvbericht mit etwa 20 Positionen an massiven Mängeln, die wie schon erwähnt vom Vorbesitzer stammen müssen, und das Trotz GTÜ Tüv vom Dezember 2016... Um mal ein paar Mängel aufzulisten:

1.) Verkehrsunsicher: Reifen 2. Achse links beschädigt mit unmittelbarer Verkerhsgefährdung
2.) Erheblicher Mängel : Schweller links beschädigt
3.) Erheblicher Mängel: Schwingungsdämpfer 2. Achse links Anschlagsgummi beschädigt
4.) Erheblicher Mängel: Schalldämpfer mitte unsachgemäß repariert
5.) Erheblicher Mängel: Schweller rechts Befestigung mangelhaft
6.) Erheblicher Mängel: Kennzeichenbeleuchtung nicht zulässig
7.) Erheblicher Mängel: Rad 2. Achse links und rechts beschädigt
8.) Erheblicher Mängel: Federn alle unsachgemäß montiert ( Anmerkung, das Fahrwerk wurde von der GTÜ so eingetragen)
9.) Erheblicher Mängel: Abblendlichtscheinwerfer rechts Reflektor beschädigt , Hitzeblasen und Spuren


Dies ist wie gesagt nur ein Auszug an Mängeln. Insgesamt sind es 20 Positionen und ich habe nicht geglaubt das ein junger Typ einen so über den Tisch ziehen kann. Ich werde mir auf jedenfall einen Anwalt zu Rate ziehen und möchte folgendes erreichen:

1. Entweder er holt sein Fahrzeug ab so wie es ist und ich bekomme den vollen Kaufpreis zurück

oder

2. Er kommt für die Beseitigung der Mängel auf die nachweislich von Ihm stammen ( eigentlich alle )

achso und den vom GTÜ ausgestellten Tüvbericht von dez 2016 möchte ich auch anzweifeln!!

Ist das zivilrechtlich realistisch eine der Beiden Lösungen zu erreichen? Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf sowas spezialisiert ist? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

-- Editier von fb461033-44 am 02.03.2017 21:43

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wurde die Gewährleisstung ausgeschlossen? Selbst wen nicht, hast du bei einigen Punkten grosse Probleme!

Zitat:
1.) Verkehrsunsicher: Reifen 2. Achse links beschädigt mit unmittelbarer Verkerhsgefährdung
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!
Zitat:
2.) Erheblicher Mängel : Schweller links beschädigt
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!
Zitat:
3.) Erheblicher Mängel: Schwingungsdämpfer 2. Achse links Anschlagsgummi beschädigt
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!
Zitat:
4.) Erheblicher Mängel: Schalldämpfer mitte unsachgemäß repariert
Da müsste man erstmal wissen, was unsachgemäss ist!
Zitat:
5.) Erheblicher Mängel: Schweller rechts Befestigung mangelhaft
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!
Zitat:
6.) Erheblicher Mängel: Kennzeichenbeleuchtung nicht zulässig
Ein Punkt wo sich der VK drum kümmern müsste, trotzdem wärst du erstmal wieder in der Beweispflicht, dass das auch bei Übergabe so war.
Zitat:
7.) Erheblicher Mängel: Rad 2. Achse links und rechts beschädigt
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!
Zitat:
8.) Erheblicher Mängel: Federn alle unsachgemäß montiert ( Anmerkung, das Fahrwerk wurde von der GTÜ so eingetragen)
Evtl mal die GTÜ kontaktieren, was diese zu der Eintragung sagen! Sollte es ein Gefälligkeitsgutachten sein, hast du gute Chancen, ist es das aber nicht, dann sind deine Chancen eher schlecht.
Zitat:
9.) Erheblicher Mängel: Abblendlichtscheinwerfer rechts Reflektor beschädigt , Hitzeblasen und Spuren
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!

Du siehst du hast einige Probleme, wie kannst du was beweisen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb461033-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):



Du siehst du hast einige Probleme, wie kannst du was beweisen?


warum reagiert er nicht auf nachrichten, blockiert nummern. warum rät er mir ne bremse aufzusägen damit es passt, hab ja seine verläufe was er da alles schreibt. ich bin natürlich in der Beweispflicht aber innerhalb von nichtmal 8 Wochen verursache ich alle diese Mängel?? Wäre schade wenn man so entscheidet

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich habe mir die Textwand jetzt nicht durchgelesen, sondern nur den letzen Teil.
Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...



Zitat (von fb461033-44):
Er kommt für die Beseitigung der Mängel auf die nachweislich von Ihm stammen

Dann weise das mal nach, denn die volle Beweislast liegt bei Dir.

Da wäre auch wichtig, was genau da bezüglich des technischen Zustandes vereinbart wurde.
Und ob er dieGewährleisung ausgeschlossen hat.



Zitat (von fb461033-44):
achso und den vom GTÜ ausgestellten Tüvbericht von dez 2016 möchte ich auch anzweifeln!!

Das kann man.
Ist aber nutzlos, wenn man nicht nachweisen kann das die Mängel so schon bei der letzen HU vorhanden waren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
warum reagiert er nicht auf nachrichten, blockiert nummern
Vielleicht, weil er einfach nicht mit dir sprechen will und sich durch dich gestört fühlt? Evtl hat sich dein VK aber auch hier ans Forum gewendet und hat von uns den Rat bekommen, Kommunikation einstellen, auch das wäre möglich.
Wen du ihm irgendwas mitteilen willst, dann geh den ordentlichen Weg eines Einwurfeinschreibens.

Zitat:
ich bin natürlich in der Beweispflicht aber innerhalb von nichtmal 8 Wochen verursache ich alle diese Mängel?? Wäre schade wenn man so entscheidet
Wieso schade? Das ist korrekt so. Du hättest auch bei einem Händler kaufen können und dir somit etwas mehr Sicherheit kaufen können. Aber selbst bei einem Händler wären nicht alle Punkte durch die Gewährleisstung abgedeckt, einige sind schlichtweg auch Verschleiss...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb461033-44):
1.) Verkehrsunsicher: Reifen 2. Achse links beschädigt mit unmittelbarer Verkerhsgefährdung
2.) Erheblicher Mängel : Schweller links beschädigt
5.) Erheblicher Mängel: Schweller rechts Befestigung mangelhaft
7.) Erheblicher Mängel: Rad 2. Achse links und rechts beschädigt
9.) Erheblicher Mängel: Abblendlichtscheinwerfer rechts Reflektor beschädigt , Hitzeblasen und Spuren

Solche Dinge sieht man normal bei der Besichtigung, und es ist nicht ausgeschlossen das diese Mängel nach Übergabe erst fabriziert wurden. Mängel 9 ist auch doch Sichtbar, und für ein Auto in dem Alter eigentlich schon normal.
Zitat (von fb461033-44):
ich bin natürlich in der Beweispflicht aber innerhalb von nichtmal 8 Wochen verursache ich alle diese Mängel?

Da braucht es nicht mal 8 Wochen, das kann viel schneller geschehen.
Zitat (von fb461033-44):
3.) Erheblicher Mängel: Schwingungsdämpfer 2. Achse links Anschlagsgummi beschädigt

Genau das deutet wohl auf ein heftiges Schlagloch hin, was mit den anderen Mängel auch zusammen passt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
2. Er kommt für die Beseitigung der Mängel auf die nachweislich von Ihm stammen ( eigentlich alle )


Was für Nachweise hast du denn genau?

Zitat:
Ist das zivilrechtlich realistisch eine der Beiden Lösungen zu erreichen?


Vielleicht fängst du mal mit den wichtigen Details an: Wie ist der Kaufvertrag formuliert? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen.

Zu den Mängeln: Vieles davon ist normaler Verschleiß. Wer sich ein altes Auto kauft, muss damit rechnen. Darüber hinaus sind Mängel dabei, die bei gründlicher Begutachtung hätten auffallen müssen. Und für das, was übrig bleibt, musst du den Nachweis bringen, dass dies schon bei Übergabe vorhanden war - und wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, dann sogar noch dass der Verkäufer davon wusste und dir verschwiegen hat.

Unterm Strich also recht aussichtslos.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb461033-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dann anders. Ich habe den verlauf wo er sagt die bremse hat er repariert. Hat er aber nicht. Wurde 1 tag später festgestellt, dass diese heissgelaufen ist dadurch dass sie geschliffen hat. Er schreibt in whtass aop ich soll sie doch aufsägen bisschen. Am ende Wurde sie von MIR instandgesetzt! Wer zahlt das

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb461033-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wieso ist es nutzlos das GTÜ Tüvgutachten anzuzweifeln wenn die es waren die das Fahrwerk eingetragen haben im dezember 2016. und jetzt 8 wochen später heisst es im tüv rheinland , alle federn und dämpfer unsachgemäß installiert. Es wurde doch von ihm eingebaut und er hats bei gtü eintragen lassen.

Verstehe nicht wie mans so nem bengel so leicht machen kann. Ich kläre das später mit einem adac anwalt. Danke für eure hilfe ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von fb461033-44):
Am ende Wurde sie von MIR instandgesetzt! Wer zahlt das


Du, denn du hättest ihm wenn dann zumindest die Möglichkeit geben müssen die Sachen in Ordnung zu bringen.


gruß charly



PS: Trotz mehrmaliger Nachfrage wissen wir immer noch nicht, ob die Gewährleistung ausgeschloßen wurde.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb461033-44
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Gewährleistung wurde standartmäßig ausgeschlossen , klar. Und auch der verkäufer kommt mit dem argument "gekauft wie gesehen" . Aber es kann nicht sein, dass das gang und gebe ist jemanden so zu verarschen. Die bremse zu reparieren hatte er gesagt macht er, hat er aber nicht. Bei 300km entfernung schwer ihm dann nochmal die chance zu geben oder

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von fb461033-44):
es folgte ein Tüvbericht mit etwa 20 Positionen an massiven Mängeln



Zitat (von fb461033-44):
1.) Verkehrsunsicher: Reifen 2. Achse links beschädigt mit unmittelbarer Verkerhsgefährdung



Wurde das Fahrzeug stillgelegt/entstempelt?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb461033-44):
Ich willigte ein, fuhr hin, kaufte das Fahrzeug und fuhr damit heim.


Probefahrt und/oder mal 60 Euro für eine Vorführung/Check beim TÜV sind nicht drin? Verstehe das immer nicht.

Einziger Anhaltspunkt:
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Evtl mal die GTÜ kontaktieren, was diese zu der Eintragung sagen!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb461033-44):
Hat er aber nicht.

Muss man beweisen.
Denn das
Zitat (von fb461033-44):
Wurde 1 tag später festgestellt, dass diese heissgelaufen ist dadurch dass sie geschliffen hat.

beweist nur, das ein Defekt da war, aber nicht das er den verursacht hat bzw. bei Übergabe schon latent vorlag.



Zitat (von fb461033-44):
Es wurde doch von ihm eingebaut

Auch das wäre zu beweisen.
Du hättest ja in den 8 Wochen was dran machen können.



Zitat (von fb461033-44):
Und wieso ist es nutzlos das GTÜ Tüvgutachten anzuzweifeln

Hatte ich schon geschrieben:
Zitat (von Harry van Sell):
Ist aber nutzlos, wenn man nicht nachweisen kann das die Mängel so schon bei der letzen HU vorhanden waren.

Ein "ich glaube das nicht" ist in der Kirche ein Argument, aber kein Argument vor Gericht.



Zitat (von charlyt4):
Du, denn du hättest ihm wenn dann zumindest die Möglichkeit geben müssen die Sachen in Ordnung zu bringen.

Hat er doch, als Antwort kam "Bremse ansägen".
Ich bin kein Autoexperte, aber anden Bremsen wird nicht gesägt ...
Dieser unsachgemäse Vorschlag ist gleichbedeutend mit einer Verweigerung, damit wäre er verpflichtet die Kosten zu tragen. Aber: Beweisproblem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Es wurde doch von ihm eingebaut und er hats bei gtü eintragen lassen.


Der VK hat damit einen perfekten Beweis, dass er von Mängeln nichts wusste - immerhin hat ihm das die GTÜ ja schriftlich gegeben.

Zitat:
Am ende Wurde sie von MIR instandgesetzt! Wer zahlt das


Wenn man selbst Hand anlegt, erlischt das Recht auf Nachbesserung -> zahlst also du

Zitat:
Die Gewährleistung wurde standartmäßig ausgeschlossen , klar.


Dann gibt es aus meiner Sicht keine Chance für dich. Die Bremse hat dich 300 Euro gekostet, dafür hast du nun ein neues Bauteil. Aus meiner Sicht ein Defekt, mit dem man bei einem Gebrauchten jederzeit rechnen muss.

Und bei allen anderen Defekte wirst du kaum nachweisen können, dass der Verkäufer diese bewusst verschwiegen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb461033-44):
BMW E46
Der Wagen wurde lt. Wikipedia zwischen 1998 und 2001 gebaut, ist also zwischen 16 und 19 Jahren alt.


Zitat (von fb461033-44):
der Halter (21 Jahre alt)
Der Halter hatte das Auto noch nicht mal 25% seines Autolebens gehabt. Es ist also unbekannt was für Typen die Karre noch so getreten, getunt und verbeult haben.


Zitat (von fb461033-44):
Die Gewährleistung wurde standartmäßig ausgeschlossen
Der einzige Hebel wäre imho eine arglistige Täuschung. Die musst du aber nachweisen. Nahezu unmöglich.


Zitat (von fb461033-44):
Aber es kann nicht sein, dass das gang und gebe ist jemanden so zu verarschen.
Doch, genau das ist der Sinn eines Gewährleistungsausschluss. Der sagt nämlich aus, dass egal was mit dem Fahrzeug ist, der Vorbesitzer nichts damit zu tun haben wird. Quasi dein Auto - dein Problem.



Zitat (von fb461033-44):
1. Entweder er holt sein Fahrzeug ab so wie es ist und ich bekomme den vollen Kaufpreis zurück
Junge, es ist deine Karre, nicht seine. Für dein Begehr sehe ich keine Anspruchsgrundlage.


Zitat (von fb461033-44):
2. Er kommt für die Beseitigung der Mängel auf die nachweislich von Ihm stammen ( eigentlich alle )
Sehe ich keine Anspruchslage, da kein Nachweis einer arglistigen Täuschung vorliegt.


Zitat (von fb461033-44):
Ist das zivilrechtlich realistisch eine der Beiden Lösungen zu erreichen?
Fantastereien


Zitat (von Retels):
Verstehe das immer nicht.
Ich auch nicht


Zitat (von Harry van Sell):
Dieser unsachgemäse Vorschlag ist gleichbedeutend mit einer Verweigerung, damit wäre er verpflichtet die Kosten zu tragen
Diee Ansicht finde ich irgendwie lustig

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

"Produktionszeitraum: 1998–2007" lt wikipedia - aber immer noch ne alte Chaise.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Eintrag in der wikipedia auch beim Thema "Schwachstellen" - aber lesen Sie selbst: https://de.m.wikipedia.org/wiki/BMW_E46 ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Produktionszeitraum: 1998–2007" lt wikipedia - aber immer noch ne alte Chaise.

2005 kam schon der E90 / 91 heraus, einzig das Cabrio gab es noch ein Jahr länger, seltsam wie Wiki auf das kommt, gut vielleicht den M3.
Allerdings gab es 2002 den Facelift, die alten waren in der Tat richtig anfällige Karren auch der Facelift hatte schon als neues Fahrzeug seine Krankheiten, den hatte ich selbst nur 5 Jahre, danach war es Zeit mit 150 tsd km den zu verkaufen.
Aus dem Grund kann man nicht verstehen, wer sich den heute gebraucht kauft, wird immer eine Baustelle kaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Die genannten Mängel haben doch nichts mit dem Modell zu tun.

Die Liste könnte auch von jedem Mercedes, Opel oder Nissan stammen.
Ich glaube bei den genannten Mängeln kann das Fahrzeug am wenigsten dafür.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

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