Hallo an alle,
mitte Januar habe ich über mobile.de einen schönen BMW E46 gefunden, der Halter (21 Jahre alt) war im Schreibverkehr nett und wir tauschten Nummern aus um über Whats app kommunizieren zu können. Da er etwa 300km entfernt wohnte bot ich an,dass ich einen Betrag von 300eu ( der Wagen war für 3500Eu inseriert) überweise, damit er mir das Auto reserviert, schließlich dauert so eine Fahrt zum Standort des Wagens und muss ein paar Tage vorher geplant werden und bevor er an jemand anderen verkauft, reservierte ich den Wagen somit. Im Vorfeld fragte ich mehrmals nach dem technischen Zustand, die gewohnten Krankheiten, er versicherte mir das technisch absolut alles in Ordnung wäre, nur die eine Bremsbacke würde ab und zu schleifen, das würde er aber reparieren.Zudem sei der Tüv frisch gemacht worden im Dezember 2016 und der Wagen hätte somit Tüv bis 12/2018. Für mich bestand also rein vom schreiben her kein Zweifel, dass etwas nicht in Orndung wäre, ich hatte es im Verlauf ja schwarz auf weiss "technisch 100% in Ordnung". Ich willigte ein, fuhr hin, kaufte das Fahrzeug und fuhr damit heim. Schon auf der Fahrt heim merkte ich dass die bremse immernoch schleift. Dies wurde mit jedem Kilometer immer schlimmer. Daheim angekommen rief ich ihn an was das soll, er habe nichts repariert, die Bremse schleife immernoch. Er meinte er habe es repariert und wenn es immernoch schleift soll ich doch einfach den Bremssattel bisschen aufsägen so das es passt. Mit diesem Satz war für mich klar dass ich eine absolute Pfuscherkarre gekauft hatte. Ich ließ die Bremse mitsamt dem Sattel in einer Fachwerkstatt für 350 Eu reparieren und versuchte den jungen Mann wieder zu erreichen. Doch weit gefehlt, auf einmal war ich überall blockiert, per anruf , whatsapp und sms keine Chance. Nun etwa knapp 8 Wochen später komme ich in eine Routinekontrolle bei der die Polizei die das Auto aufgrund seiner Tieferlegung dem Tüv vorfuhren, da sie meinten er sei zu tief. Hierbei ist zu sagen ,dass ich seit dem Kauf nicht verändert habe an dem Fahrzeug, ich fahre es genau so,wie ich es gekauft habe. Die tieferlegung wurde als unbedenklich erklärt aber es folgte ein Tüvbericht mit etwa 20 Positionen an massiven Mängeln, die wie schon erwähnt vom Vorbesitzer stammen müssen, und das Trotz GTÜ Tüv vom Dezember 2016... Um mal ein paar Mängel aufzulisten:
1.) Verkehrsunsicher: Reifen 2. Achse links beschädigt mit unmittelbarer Verkerhsgefährdung
2.) Erheblicher Mängel : Schweller links beschädigt
3.) Erheblicher Mängel: Schwingungsdämpfer 2. Achse links Anschlagsgummi beschädigt
4.) Erheblicher Mängel: Schalldämpfer mitte unsachgemäß repariert
5.) Erheblicher Mängel: Schweller rechts Befestigung mangelhaft
6.) Erheblicher Mängel: Kennzeichenbeleuchtung nicht zulässig
7.) Erheblicher Mängel: Rad 2. Achse links und rechts beschädigt
8.) Erheblicher Mängel: Federn alle unsachgemäß montiert ( Anmerkung, das Fahrwerk wurde von der GTÜ so eingetragen)
9.) Erheblicher Mängel: Abblendlichtscheinwerfer rechts Reflektor beschädigt , Hitzeblasen und Spuren
Dies ist wie gesagt nur ein Auszug an Mängeln. Insgesamt sind es 20 Positionen und ich habe nicht geglaubt das ein junger Typ einen so über den Tisch ziehen kann. Ich werde mir auf jedenfall einen Anwalt zu Rate ziehen und möchte folgendes erreichen:
1. Entweder er holt sein Fahrzeug ab so wie es ist und ich bekomme den vollen Kaufpreis zurück
oder
2. Er kommt für die Beseitigung der Mängel auf die nachweislich von Ihm stammen ( eigentlich alle )
achso und den vom GTÜ ausgestellten Tüvbericht von dez 2016 möchte ich auch anzweifeln!!
Ist das zivilrechtlich realistisch eine der Beiden Lösungen zu erreichen? Kennt jemand einen guten Anwalt, der auf sowas spezialisiert ist? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
-- Editier von fb461033-44 am 02.03.2017 21:43
Gebrauchtwagen gekauft als
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
wurde die Gewährleisstung ausgeschlossen? Selbst wen nicht, hast du bei einigen Punkten grosse Probleme!
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!Zitat:1.) Verkehrsunsicher: Reifen 2. Achse links beschädigt mit unmittelbarer Verkerhsgefährdung
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!Zitat:2.) Erheblicher Mängel : Schweller links beschädigt
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!Zitat:3.) Erheblicher Mängel: Schwingungsdämpfer 2. Achse links Anschlagsgummi beschädigt
Da müsste man erstmal wissen, was unsachgemäss ist!Zitat:4.) Erheblicher Mängel: Schalldämpfer mitte unsachgemäß repariert
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!Zitat:5.) Erheblicher Mängel: Schweller rechts Befestigung mangelhaft
Ein Punkt wo sich der VK drum kümmern müsste, trotzdem wärst du erstmal wieder in der Beweispflicht, dass das auch bei Übergabe so war.Zitat:6.) Erheblicher Mängel: Kennzeichenbeleuchtung nicht zulässig
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!Zitat:7.) Erheblicher Mängel: Rad 2. Achse links und rechts beschädigt
Evtl mal die GTÜ kontaktieren, was diese zu der Eintragung sagen! Sollte es ein Gefälligkeitsgutachten sein, hast du gute Chancen, ist es das aber nicht, dann sind deine Chancen eher schlecht.Zitat:8.) Erheblicher Mängel: Federn alle unsachgemäß montiert ( Anmerkung, das Fahrwerk wurde von der GTÜ so eingetragen)
Ich behaupte das ist passiert während du das Auto hattest, DU bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist und der VK es auch gewusst hat und arglistig verschwiegen hat!Zitat:9.) Erheblicher Mängel: Abblendlichtscheinwerfer rechts Reflektor beschädigt , Hitzeblasen und Spuren
Du siehst du hast einige Probleme, wie kannst du was beweisen?
Zitat:
Du siehst du hast einige Probleme, wie kannst du was beweisen?
warum reagiert er nicht auf nachrichten, blockiert nummern. warum rät er mir ne bremse aufzusägen damit es passt, hab ja seine verläufe was er da alles schreibt. ich bin natürlich in der Beweispflicht aber innerhalb von nichtmal 8 Wochen verursache ich alle diese Mängel?? Wäre schade wenn man so entscheidet
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Ich habe mir die Textwand jetzt nicht durchgelesen, sondern nur den letzen Teil.
Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...
ZitatEr kommt für die Beseitigung der Mängel auf die nachweislich von Ihm stammen :
Dann weise das mal nach, denn die volle Beweislast liegt bei Dir.
Da wäre auch wichtig, was genau da bezüglich des technischen Zustandes vereinbart wurde.
Und ob er dieGewährleisung ausgeschlossen hat.
Zitatachso und den vom GTÜ ausgestellten Tüvbericht von dez 2016 möchte ich auch anzweifeln!! :
Das kann man.
Ist aber nutzlos, wenn man nicht nachweisen kann das die Mängel so schon bei der letzen HU vorhanden waren.
Vielleicht, weil er einfach nicht mit dir sprechen will und sich durch dich gestört fühlt? Evtl hat sich dein VK aber auch hier ans Forum gewendet und hat von uns den Rat bekommen, Kommunikation einstellen, auch das wäre möglich.Zitat:warum reagiert er nicht auf nachrichten, blockiert nummern
Wen du ihm irgendwas mitteilen willst, dann geh den ordentlichen Weg eines Einwurfeinschreibens.
Wieso schade? Das ist korrekt so. Du hättest auch bei einem Händler kaufen können und dir somit etwas mehr Sicherheit kaufen können. Aber selbst bei einem Händler wären nicht alle Punkte durch die Gewährleisstung abgedeckt, einige sind schlichtweg auch Verschleiss...Zitat:ich bin natürlich in der Beweispflicht aber innerhalb von nichtmal 8 Wochen verursache ich alle diese Mängel?? Wäre schade wenn man so entscheidet
Zitat1.) Verkehrsunsicher: Reifen 2. Achse links beschädigt mit unmittelbarer Verkerhsgefährdung :
2.) Erheblicher Mängel : Schweller links beschädigt
5.) Erheblicher Mängel: Schweller rechts Befestigung mangelhaft
7.) Erheblicher Mängel: Rad 2. Achse links und rechts beschädigt
9.) Erheblicher Mängel: Abblendlichtscheinwerfer rechts Reflektor beschädigt , Hitzeblasen und Spuren
Solche Dinge sieht man normal bei der Besichtigung, und es ist nicht ausgeschlossen das diese Mängel nach Übergabe erst fabriziert wurden. Mängel 9 ist auch doch Sichtbar, und für ein Auto in dem Alter eigentlich schon normal.
Zitatich bin natürlich in der Beweispflicht aber innerhalb von nichtmal 8 Wochen verursache ich alle diese Mängel? :
Da braucht es nicht mal 8 Wochen, das kann viel schneller geschehen.
Zitat3.) Erheblicher Mängel: Schwingungsdämpfer 2. Achse links Anschlagsgummi beschädigt :
Genau das deutet wohl auf ein heftiges Schlagloch hin, was mit den anderen Mängel auch zusammen passt.
Zitat:2. Er kommt für die Beseitigung der Mängel auf die nachweislich von Ihm stammen ( eigentlich alle )
Was für Nachweise hast du denn genau?
Zitat:Ist das zivilrechtlich realistisch eine der Beiden Lösungen zu erreichen?
Vielleicht fängst du mal mit den wichtigen Details an: Wie ist der Kaufvertrag formuliert? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen.
Zu den Mängeln: Vieles davon ist normaler Verschleiß. Wer sich ein altes Auto kauft, muss damit rechnen. Darüber hinaus sind Mängel dabei, die bei gründlicher Begutachtung hätten auffallen müssen. Und für das, was übrig bleibt, musst du den Nachweis bringen, dass dies schon bei Übergabe vorhanden war - und wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, dann sogar noch dass der Verkäufer davon wusste und dir verschwiegen hat.
Unterm Strich also recht aussichtslos.
Ok dann anders. Ich habe den verlauf wo er sagt die bremse hat er repariert. Hat er aber nicht. Wurde 1 tag später festgestellt, dass diese heissgelaufen ist dadurch dass sie geschliffen hat. Er schreibt in whtass aop ich soll sie doch aufsägen bisschen. Am ende Wurde sie von MIR instandgesetzt! Wer zahlt das
Und wieso ist es nutzlos das GTÜ Tüvgutachten anzuzweifeln wenn die es waren die das Fahrwerk eingetragen haben im dezember 2016. und jetzt 8 wochen später heisst es im tüv rheinland , alle federn und dämpfer unsachgemäß installiert. Es wurde doch von ihm eingebaut und er hats bei gtü eintragen lassen.
Verstehe nicht wie mans so nem bengel so leicht machen kann. Ich kläre das später mit einem adac anwalt. Danke für eure hilfe ...
.
ZitatAm ende Wurde sie von MIR instandgesetzt! Wer zahlt das :
Du, denn du hättest ihm wenn dann zumindest die Möglichkeit geben müssen die Sachen in Ordnung zu bringen.
gruß charly
PS: Trotz mehrmaliger Nachfrage wissen wir immer noch nicht, ob die Gewährleistung ausgeschloßen wurde.
Die Gewährleistung wurde standartmäßig ausgeschlossen , klar. Und auch der verkäufer kommt mit dem argument "gekauft wie gesehen" . Aber es kann nicht sein, dass das gang und gebe ist jemanden so zu verarschen. Die bremse zu reparieren hatte er gesagt macht er, hat er aber nicht. Bei 300km entfernung schwer ihm dann nochmal die chance zu geben oder
Zitates folgte ein Tüvbericht mit etwa 20 Positionen an massiven Mängeln :
Zitat1.) Verkehrsunsicher: Reifen 2. Achse links beschädigt mit unmittelbarer Verkerhsgefährdung :
Wurde das Fahrzeug stillgelegt/entstempelt?
gruß charly
ZitatIch willigte ein, fuhr hin, kaufte das Fahrzeug und fuhr damit heim. :
Probefahrt und/oder mal 60 Euro für eine Vorführung/Check beim TÜV sind nicht drin? Verstehe das immer nicht.
Einziger Anhaltspunkt:
ZitatEvtl mal die GTÜ kontaktieren, was diese zu der Eintragung sagen! :
ZitatHat er aber nicht. :
Muss man beweisen.
Denn das
ZitatWurde 1 tag später festgestellt, dass diese heissgelaufen ist dadurch dass sie geschliffen hat. :
beweist nur, das ein Defekt da war, aber nicht das er den verursacht hat bzw. bei Übergabe schon latent vorlag.
ZitatEs wurde doch von ihm eingebaut :
Auch das wäre zu beweisen.
Du hättest ja in den 8 Wochen was dran machen können.
ZitatUnd wieso ist es nutzlos das GTÜ Tüvgutachten anzuzweifeln :
Hatte ich schon geschrieben:
ZitatIst aber nutzlos, wenn man nicht nachweisen kann das die Mängel so schon bei der letzen HU vorhanden waren. :
Ein "ich glaube das nicht" ist in der Kirche ein Argument, aber kein Argument vor Gericht.
ZitatDu, denn du hättest ihm wenn dann zumindest die Möglichkeit geben müssen die Sachen in Ordnung zu bringen. :
Hat er doch, als Antwort kam "Bremse ansägen".
Ich bin kein Autoexperte, aber anden Bremsen wird nicht gesägt ...
Dieser unsachgemäse Vorschlag ist gleichbedeutend mit einer Verweigerung, damit wäre er verpflichtet die Kosten zu tragen. Aber: Beweisproblem.
Zitat:Es wurde doch von ihm eingebaut und er hats bei gtü eintragen lassen.
Der VK hat damit einen perfekten Beweis, dass er von Mängeln nichts wusste - immerhin hat ihm das die GTÜ ja schriftlich gegeben.
Zitat:Am ende Wurde sie von MIR instandgesetzt! Wer zahlt das
Wenn man selbst Hand anlegt, erlischt das Recht auf Nachbesserung -> zahlst also du
Zitat:Die Gewährleistung wurde standartmäßig ausgeschlossen , klar.
Dann gibt es aus meiner Sicht keine Chance für dich. Die Bremse hat dich 300 Euro gekostet, dafür hast du nun ein neues Bauteil. Aus meiner Sicht ein Defekt, mit dem man bei einem Gebrauchten jederzeit rechnen muss.
Und bei allen anderen Defekte wirst du kaum nachweisen können, dass der Verkäufer diese bewusst verschwiegen hat.
Der Wagen wurde lt. Wikipedia zwischen 1998 und 2001 gebaut, ist also zwischen 16 und 19 Jahren alt.ZitatBMW E46 :
Der Halter hatte das Auto noch nicht mal 25% seines Autolebens gehabt. Es ist also unbekannt was für Typen die Karre noch so getreten, getunt und verbeult haben.Zitatder Halter (21 Jahre alt) :
Der einzige Hebel wäre imho eine arglistige Täuschung. Die musst du aber nachweisen. Nahezu unmöglich.ZitatDie Gewährleistung wurde standartmäßig ausgeschlossen :
Doch, genau das ist der Sinn eines Gewährleistungsausschluss. Der sagt nämlich aus, dass egal was mit dem Fahrzeug ist, der Vorbesitzer nichts damit zu tun haben wird. Quasi dein Auto - dein Problem.ZitatAber es kann nicht sein, dass das gang und gebe ist jemanden so zu verarschen. :
Junge, es ist deine Karre, nicht seine. Für dein Begehr sehe ich keine Anspruchsgrundlage.Zitat1. Entweder er holt :sein Fahrzeug ab so wie es ist und ich bekomme den vollen Kaufpreis zurück
Sehe ich keine Anspruchslage, da kein Nachweis einer arglistigen Täuschung vorliegt.Zitat2. Er kommt für die Beseitigung der Mängel auf die nachweislich von Ihm stammen ( eigentlich alle ) :
FantastereienZitatIst das zivilrechtlich realistisch eine der Beiden Lösungen zu erreichen? :
Ich auch nichtZitatVerstehe das immer nicht. :
Diee Ansicht finde ich irgendwie lustigZitatDieser unsachgemäse Vorschlag ist gleichbedeutend mit einer Verweigerung, damit wäre er verpflichtet die Kosten zu tragen :
"Produktionszeitraum: 1998–2007" lt wikipedia - aber immer noch ne alte Chaise.
Interessant ist in diesem Zusammenhang der Eintrag in der wikipedia auch beim Thema "Schwachstellen" - aber lesen Sie selbst: https://de.m.wikipedia.org/wiki/BMW_E46
ZitatProduktionszeitraum: 1998–2007" lt wikipedia - aber immer noch ne alte Chaise. :
2005 kam schon der E90 / 91 heraus, einzig das Cabrio gab es noch ein Jahr länger, seltsam wie Wiki auf das kommt, gut vielleicht den M3.
Allerdings gab es 2002 den Facelift, die alten waren in der Tat richtig anfällige Karren auch der Facelift hatte schon als neues Fahrzeug seine Krankheiten, den hatte ich selbst nur 5 Jahre, danach war es Zeit mit 150 tsd km den zu verkaufen.
Aus dem Grund kann man nicht verstehen, wer sich den heute gebraucht kauft, wird immer eine Baustelle kaufen.
.
Die genannten Mängel haben doch nichts mit dem Modell zu tun.
Die Liste könnte auch von jedem Mercedes, Opel oder Nissan stammen.
Ich glaube bei den genannten Mängeln kann das Fahrzeug am wenigsten dafür.
gruß charly
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