Gebrauchtwagen beim Händler gekauft - nach 4 Wochen Motorschaden

27. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
jana122
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 20x hilfreich)
Gebrauchtwagen beim Händler gekauft - nach 4 Wochen Motorschaden

Hallo, wer kann mir einen Tip geben

Habe beim Händler einen Gebrauchtwagen gekauft und nun nach 1 Monat liegt ein Motorschaden vor. Das Problem ist aber ,der Händler will einen gebrauchten Motor kostengünstig einbauen. Das bedeutet für mich ich soll zahlen. Dieses kann ich aber nicht und sehe es eigendlich auch nicht ein ( es gibt ja die Gewährleistungsgarantie ). Ich erwege vom Kaufvertrag zukück zu treten. Wie soll ich mich verhalten?
Danke für die Mühe.

Problem nach Autokauf?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> ( es gibt ja die Gewährleistungsgarantie) <hr size=1 noshade>


So einfach ist es aber nicht, dazu müsste man erstmal wissen, was überhaupt ursächlich für den Motorschaden ist.

Hier nochmal ausführlicher:

Mangel oder Verschleiß

Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen - in der Regel durch Sachverständigengutachten - , ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festgelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.
Nach neuester Rechtsprechung BGH (Az: VIII ZR 329/03 ) hat der Käufer allerdings darzulegen und zu beweisen, ob ein Sachmangel überhaupt vorliegt.

Heisst zu gut Deutsch Sie müssen beweisen das nicht Sie ursächlich (falsche Behandlung) für den Motorschaden sind.


Versuchen Sie sich mit dem Händler zu einigen, selbst wenn es ein Gewährleistungsfall sein sollte, hätten Sie eh nur Anspruch auf einen gebrauchten Motor, da Ihnen der VK ja auch nur ein funktionstüchtigen Gebrauchtwagen schuldet.

Viel Erfolg !

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jana122
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 20x hilfreich)

Unsere Schuld war es nicht und das räumt der Händler auch ein. Ich habe auch nicht gegen einen gebrauchten Motor. Mein Problem ist das ICH dieses Bezahlen soll.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Was ist ursächlich für den Motorschaden, lt Werkstatt ?

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jana122
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 20x hilfreich)

Irgendwie ein Kolben ist fest oder defekt.

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"jana122"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jazzfan
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

man merkt schon, Gewährleistung bei gebrauchten Kfz ist meistens für die Katz!

Händler rechtfertigen ihren Preis ja eben auch durch Gewährleistung, im Fall der Fälle wird man aber nur mit Anwalt und Klage erfolg haben!

da lieber einiges sparen, Auto von privat kaufen, auf Herz und Nieren prüfen lassen und gut ist.............!

***nur meine Meinung***

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

@ jazzfan

Wie immer im Leben hängt alles vom Einzelfall ab. ;)

Pauschalierungen helfen wenig weiter. Ich kenne genug Privatkäufe wo Leute überzogene Preise gezahlt haben und alles gänzlich ohne jegliche Gewährleistung.

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jana122
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 20x hilfreich)

Was kann ich nun denn eigendlich tun, der Motor ist kaputt - unserer Meinung nach waren Anzeichen dafür vorhanden. Der Verkäufer will einen Ausfallsausgleich für sich da wir ja das Fahrzeug immer hin 1 Monat gefahren sind oder andere Wahl des Verkäufers - er will das Fahrzeug mit dem defekten Motor verkaufen und die Differenz zum Kaufpreis will er uns geben. In beiden Fällen büßen wir nur ein. Was kann ich tun? HILFE BITTE

-----------------
"jana122"

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo,

angenommen Ihr gebt das Auto zurück, steht dem Händler zumindest eine Nutzungspauschale zu, da das Fahrzeug ja auch genutzt wurde. Diese kann je nach gefahrenen Kilometern nicht alzu viel sein.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jana122
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 20x hilfreich)

War beim Händler um eine Klärung mal zu bekommen. 0 Punkte ich habe gesagt das ich vom Vertrag zurücktreten möchte und eine eine Nutzungspauschale in kauf nehmen würde. Der Hammer ist aber für mich er will mir nur noch ca. 350 Euro zurückgeben für das Fahrzeug das mich knapp 1000 Euro gekostet hat und mit dem ich knapp 1 Monat vor Motorschaden fahren durfte.Erlich gesagt mir blieb die Sprache weg - 1 Monat fahren für 650 Euro das past nicht.

Wer kann Helfen und mir einen Tipp geben.

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"jana122"

10x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jana122
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 20x hilfreich)

War beim Händler um eine Klärung mal zu bekommen. 0 Punkte ich habe gesagt das ich vom Vertrag zurücktreten möchte und eine eine Nutzungspauschale in kauf nehmen würde. Der Hammer ist aber für mich er will mir nur noch ca. 350 Euro zurückgeben für das Fahrzeug das mich knapp 1000 Euro gekostet hat und mit dem ich knapp 1 Monat vor Motorschaden fahren durfte.Erlich gesagt mir blieb die Sprache weg - 1 Monat fahren für 650 Euro das past nicht.

Wer kann Helfen und mir einen Tipp geben.

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"jana122"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Ist schon OK so.
Sie haben ja ein Auto gekauft, dass keinen Motorschaden hatte.
Nun ist es in der Zeit in der Sie es genutzt haben ein hoher Schaden entstanden.
Somit ist der Rückkauf für 350,- i.O.
Wenn Sie es an jemand anderen verkaufen würden, gibt es gar nichts für sowas.

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

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