Hallo Zusammen,
ich habe mir vor gut einer Woche einen Gebrauchtwagen gekauft.
Bei dem ist mir bei Kauf aufgefallen, dass nur ein Schlüssel von den zweien das Auto korrekt schließt und aufmacht.
Beim anderen Schlüssel konnte ich lediglich das Auto öffnen, aber nicht schließen.
Der Händler sagte zu mir, dass da Akkus drin sein, die sich bei längerer Fahrt wieder laden würden. Nun bin ich länger gefahren, heißt so 500 km aber schließen geht immer noch nicht. Nur wie vorher das Öffnen ist möglich.
Nach einiger Recherche im Internet scheint es wohl so, dass an dem Schlüssel der Kontakt zum schließen abgebrochen bzw. defekt ist.
Liegt es nun in den Händen vom Händler einen Ersatzschlüssel zu beschaffen?
Direkt im Kaufvertrag
steht nicht drin, dass das Auto mit 3 Schlüsseln übergeben wird. Heißt 2 normale und ein Werkstattschlüssel.
Meiner Meinung nach, ist ein Schlüssel ja kein Verschleißteil oder? Besonders weil es bereits bei Kauf nicht funktioniert hat.
Leider war ich so blöd und hab dem Verkäufer das geglaubt, was in 90 % der Fällen bei dem Schlüssel auch wohl stimmt.
Kann mir einer dazu was sagen? Bevor ich beim Händler anrufe?
Viele Grüße
Timo
Gebrauchtwagen Schlüssel
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Dann würde ich erstmal in Erfahrung bringen welche herstellerseititgen Einschräkungen der Werkstattschlüssel bei dem von Dir erworbenen KfZ hat.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Hallo,
einen BMW ...
2 normale Schlüssel ... 1 funktionierenden 1 mit den Funktionen wie von mir beschrieben.
der Werkstattschlüssel ist lediglich zum Öffnen des Autos. Dieser behinhaltet nicht die Funktion zum Starten des KFZs.
Also ist ein Schlüssel von den beiden defekt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Weiß nun einer ob es definitv in der Gewährleistung inbegriffen ist?
Ja natürlich deckt die Gewährleistung das ab. Der Schlüssel ist defekt und nicht nur entladen.
-----------------
" "
Das ist nach derzeitiger Sachlage ein Gewährleistungsfall.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten