Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?

22. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
chris2407
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)
Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?

Hallo zusammen,

ich möchte mir jetzt demnächst ein Gebrauchtes KFZ kaufen mit einem ungefähren Wert von 8000€. Da ich mich im KFZ Bereich nicht sehr gut auskenne und Angst habe einen Fehlkauf zu machen möchte ich mich gerne über die Rechtslage informieren.

Wie sieht es aus wenn ich mir das KFZ kaufe und nach 1-2 Tagen nachdem ich den Wagen in einer Werkstatt durchchecken lasse feststelle, dass der Wagen mängel aufweist.. also kein Unfall sondern dass z.b. ein schaden am Motor oder Stoßdämpfern oder sonstigen unangenehmen sachen besteht. Habe ich da ein Rückgaberecht ? Denn wenn ich etwas im Geschäft kaufe habe ich ja auch ein 14 Tägiges Rückgaberecht oder? Oder was kann ich tun um beim Autokauf möglichst auf nummer sicher zu gehen?

Vielen Dank, Christian

Problem nach Autokauf?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

1. Es gibt kein 14-tägiges Rückgaberecht beim Barkauf. Es gibt lediglich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für eine Finanzierung.
2. Das Auto wird nicht nach dem Kauf durchgecheckt, sondern VORHER!!!
3. Gut, dass Sie VORHER hier posten, damit sind Sie schon auf dem richtigen Weg zu einem guten Kauf.

Gruß, W.H.

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#2
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Völlig Richtig so

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
2. Das Auto wird nicht nach dem Kauf durchgecheckt, sondern VORHER!!!


Ein seriöser Händler erstellt auch vorher einen sogenannten Zustandsbericht von einen "unabhängigen
Dritten anerkannten Sachverständiger!!". Sollte er es nicht mit mit anbieten, auf jeden Fall die Finger weglassen!

-----------------
"Gruss, Toppi ;)

...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
machen Sie nach Besichtigung einen Termin zur Probefahrt. Diese sollte so gestaltet werden, dass Sie die Möglichkeit haben, mit dem Auto zur Dekra, Tüv o.ä. zu fahren. Also vorher mit diesen den Termin absprechen.
Dort haben Sie die Möglichkeit dabei zu sein, wenn man das Auto Checkt.
Hier können Sie gezielt Fragen stellen. Dieses sollte die Kosten wert sein. Aber vorher selber gut überlegen und alle Funktionen prüfen, den Preis absprechen u.s.w.
Wenn Sie dann sicher sind, das dies Ihr neues Auto sein soll, dann kanns los gehen zum Gutachten.
Sie können das natürlich auch den Verkäufer machen lassen. Nachteil, dass Sie meist nicht anwesend sind und in der Regel das Auto dann schon gekauft haben, also erst später das Gutachten bekommen.

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn der Verkäufer ehrlich ist und zum guten Zustand des Kfz steht, dann wird er nicht gegen eine Prüfung VOR dem Kaufvertrag durch einen Dachverständigen haben (z.B. TÜV, DEKRA). Das kostet zwar etwas (ca. € 150,-), ich glaube aber bei € 8.000,- lohnt sich das.
Falls der Verkäufer dieser Überprüfung nicht zustimmt, dann könnte etwas faul sein.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
chris2407
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

ok soweit hab ich alles verstanden. Aber angenommen ich kaufe nun das Fahrzeug ohne ein vorheriges Gutachten oder sonstiges und das Fahrzeug weist nun Mängel auf die nicht im Kaufvertrag festgelegt sind und die mir auch nicht mitgeteilt wurden. Kann ich dann vom Kaufvertrag zurück treten? Ich rede dabei von einem Barkauf bei einem Händler.

Ich habe gelesen dass bis nach 6 Monaten der Händler in der Beweislast steht und somit bei schäden am Fahrzeug oder Mängel beweisen muss dass diese beim Kauf des Fahrzeugs nicht vorhanden waren.. und dass nur von der Gewährleistung bestimmte Sachen ausgeschlossen werden können die dem Käufer beim Kauf des Fahrzeuges bekannt waren...

dies ist doch so richtig oder? Also wenn ich nun z.b. ein Fahrzeug kaufe und stelle fest dass dort etwas defekt ist und mir dies nicht bekannt gemacht wurden ist habe ich anspruch auf Reparatur bzw. austausch des Ersatzteils richtig? Würde mich sehr über Ihre tips bzw. Ratschläge freuen.

10x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Mein Tipp:

KAUFEN SIE SICH EINEN N E U W A G E N !!

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
chris2407
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

dieser Tipp bringt mich absolut nicht weiter. Ich hatte doch einige Fragen gestellt und wollte einfach nur wissen ob dies richtig ist und inwiefern dies richtig ist. Ich bin 20 Jahre und student da kann man sich keinen Neuwagen leisten. Außerdem finde ich es sowieso absoluten Quatsch sich einen Neuwagen zu kaufen da in den ersten 2 Jahren sowieso nie etwas passiert und man viel zu viel für einen Neuwagen zahlt. Würde mich sehr freuen wenn jemand noch zu meinem vorherigen Beitrag Stellung nimmt... Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>>>...Aber angenommen ich kaufe nun das Fahrzeug ohne ein vorheriges Gutachten oder sonstiges<<<

Verstehen Sie nicht? DAS MACHT MAN NICHT!!!
Haben Sie ein Problem, den Wagen vorher checken zu lassen? Riskieren Sie lieber einen langwierigen Rechtstreit mit ungewissem Ausgang statt eine Stunde Zeit und ein paar Euro für Ihre Sicherheit zu investieren?
Und Sie studieren??? Wollen Sie in die Politik?

Ratlos, W.H.


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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Noch`n Tipp:

Ihrem Alter entsprechend ;)

Fahren Sie Bus und Bahn

Dann haben wir`n bischen mehr Platz auf den Strassen und die Umwelt schont es auch. :) :)

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
chris2407
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

In was für einem Forum bin ich hier gelandet? Ich dachte dass man hier vernünftige Rechtsauskünfte bekommt und keine "tips" die niemanden weiter bringen. Ich weiss auch dass man ein Auto am besten vorher checken muss bevor man es kauft aber wenn dies nunmal nicht möglich ist dann kann man das auch nicht machen. Ich interessiere mich für die Rechtslage wie es aussieht im Fall falls Mängel festgestellt werden die bereits beim Kauf vorhanden waren.

vendere-mobile Wenn sie sich mit der Rechtslage nicht auskennen dann geben Sie doch bitte auch nicht Ihren Sempf dazu ab. Ich weiss selber dass man einen Wagen im optimal Fall vorher durchchecken lassen sollte wenn dies nicht möglich ist dann ist es nunmal nicht möglich. Ich habe ein paar explizite genaue Fragen gestellt und die möchte ich beantwortet haben und keine Tips wie fahren sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder sonstiges.

@ krull14 Meinem Alter entsprechend verdien ich auch viel zu VIEL. Da ich Neben meinem Studium selbstständig bin und da brauche ich ein Auto. Also meine Herren bitte immer sachlich bleiben und nicht vom Thema abkommen. Am besten Sie überlassen es mir zu entscheiden welche Fortbewegungsmethode für mich die beste ist. Wenn niemand auf meine Fragen Antworten kann dann lasst es bitte. Es gibt keine Dummen fragen es gibt nur dumme Antworten.

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Dann kaufen Sie`n Toyota, da ist auch nichts unmöglich. :)

Bischen Streitsüchtig, oder ?





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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
chris2407
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

nee überhaupt nicht. Was sollen solche kommentare allein schon Fahren sie Bus und Bahn. Warum machen Sie das nicht selber wenn sie etwas für die Umwelt tun wollen? Es ist doch jedem selber überlassen was man tut.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Nach einem neuen Urteil heißt es wie folgt:

Jeder gebrauchte PKW weist eine Vielzahl von Teilen auf, die sich in einem mehr oder weniger fortgeschrittenen Verschleißzustand befinden. Etwas anders kann und darf der Gebrauchtwagenkäufer auch nicht erwarten.Er muss daher grundsätzlich damit rechnen, dass bereits stark verschlissene, aber noch gebrauchsfähige Teile auch kurz nach Übernahme des KFZ einen Zustand erreichen, in dem sie ausgetauscht werden
müssen.
Sinn des § 476 BGB ist jedenfalls nicht, dass der Gebrauchtwagenkäufer die Fahrzeuge innerhalb von 6 Monaten auf Kosten des Verkäufers in Neuwagen umwandeln lassen können.

Gruß Spezi

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
chris2407
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

ja das ist mir klar... aber wenn ich ein Fahrzeug kaufe mit einem Baujahr 99 oder 2000 und bei diesem sind nun beispielsweise die Stoßdämpfe, der Auspuff oder sonstige sachen hin und ich wusste dies zum Zeitpunkt des Kaufs nicht dann habe ich doch Anspruch auf reparatur.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Bringen wir es doch auf den Punkt:
Der VK hat die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf das Produkt zu erfüllen.
Er kann dies bei gebraucht KFZ auf 12 Monate reduzieren, die ersten 6 Monate steht er in der beweispflicht, d.h. er müsste beweisen, daß der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war, danach geht die Beweislast auf den Käufer über.
Evtl lässt sich auch eine Anschölußgarantie abschliessen, die dann nochmal 6 Monate übernimmt.
Ausgenommen natürlich Verschleißteile wie Bremsen u. Kupplung u. ä. (Tankfüllung ? :) ).
Allerdings frage ich mich schon, was gegen eine Durchsicht beimTÜV/Dekra spricht, denn nach dem Kauf, wenn der VK sein Geld erhalten hat, wird es schwierig seine Rechte durchzusetzen.


Gruß

Michael

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sandra_s
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

nur mal kurz, ich bind es auch ein bisschen doof da so sprüche ab zu lassen. wir sind hier in einem forum und hier kann jeder was fragen, oder? und hier "kann" jeder ne antwort geben, wenn man ein thema doof findet oder den autor für naiv oder was weiß immer hält, dann muss man ja nicht schreiben.

ich bin 27 und verdiene als informatikkauffrau auch nicht schlecht und habe keinen bericht machen lassen, weil ich es nicht besser wußte. ok, blond und frau.... :-)

zum thema:
wenn du dir den wagen gekauft hast, fahr zu einer werkstatt und lass den einfach mal checken. das kostet meistens nicht so viel wie beim tüv, hab ich auch gemacht.
wenn du ihn noch nicht gekauft hast und dir das geld zu schade ist, dann mach ne probefahrt und lass ihn checken, braucht der verkäufer ja nicht wissen. die sagen dir meistens für nen 10er ob der wagen sein geld wert ist.
ansonsten sind die tips mit dem tüv natürlich besser, hätte ich es besser gewußt, hätte ich es auch gemacht. hab aber sehr wahrscheinlich nochmal glück gehabt.

viel glück beim autokauf. und als tip, schau dass du früh genug ne rechtschutzversicherung abschließt, im falle des falles kann man damit auch immer toll drohen :-), hat bei mir auch geholfen.

sandra

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
chris2407
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für eure Beiträge nun wurden endlich all meine Fragen beantwortet und ich fühl mich um einiges sicherer :)

Ich denke auch dass ich bei einer Probefahrt kurz in eine nahe gelegene Werkstatt fahren werde nur was wenn der Verkäufer darauf besteht mit zu fahren bei der Probefahrt? Dann siehts wohl schlecht aus...

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>>>Wenn sie sich mit der Rechtslage nicht auskennen dann geben Sie doch bitte auch nicht Ihren Sempf dazu ab.<<<

Mein täglich Brot ist der Autohandel (im übrigen hauptsächlich von privat an privat) und umfassende Kenntnisse der Rechtslage auf diesem Gebiet sind eine der Voraussetzungen für diese Arbeit.

>>>Ich weiss selber dass man einen Wagen im optimal Fall vorher durchchecken lassen sollte wenn dies nicht möglich ist dann ist es nunmal nicht möglich.<<<

Wenn ES nicht möglich ist, warum??? Will der Verkäufer das nicht? Dann Hände weg. Ein seriöser Verkäufer hat nichts gegen einen unabhängigen Check einzuwenden - ein unseriöser schon.

>>>Ich denke auch dass ich bei einer Probefahrt kurz in eine nahe gelegene Werkstatt fahren werde nur was wenn der Verkäufer darauf besteht mit zu fahren bei der Probefahrt? Dann siehts wohl schlecht aus... <<<

Warum sieht das schlecht aus? Stört es Sie, wenn der Verkäufer dabei ist? Ich verstehe das Problem nicht.

Wenn Sie im Nachhinein mit Hilfe Justitias den technischen Zustand Ihres Autos verbessern wollen, dann viel Spass. Was meinen Sie wie viele unseriöse Händler sich einen Dreck um die Rechtslage scheren? Es sind reichlich - meist jene, die einen Vorabcheck verhindern möchten. Viele davon tümmeln sich im übrigen bei Ebay als "private" rum, falls Ihnen das hilft.
Wenn Sie jetzt immer noch vorhaben, ein Auto OHNE Vorabcheck zu kaufen, dann sollten Sie wirklich in die Politik gehen. Dort wird auch immer generell das gemacht, wovon Experten abraten.

Gruß, W.H.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:
nee überhaupt nicht. Was sollen solche kommentare allein schon Fahren sie Bus und Bahn. Warum machen Sie das nicht selber wenn sie etwas für die Umwelt tun wollen? Es ist doch jedem selber überlassen was man tut.


Weil ich mir die Fahrzeuge v o r h e r anschaue und durchchecke.

Ihnen wurden auch zahlreiche gute und nützliche Tipps gleich zu Anfang gegeben, aber Sie scheinen zu der Sorte Mensch zu gehören, die für ihr tun keinesfalls die Verantwortung übernehmen möchten und die Fehler grundsätzlich bei anderen sehen.
Ich habe das Gefühl, extra für diesen Schlag von Menschen ist dieser § ins BGB mit aufgenommen worden.

§ 442 Kenntnis des Käufers

(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.


quote:
.....und bei diesem sind nun beispielsweise die Stoßdämpfe, der Auspuff oder sonstige sachen hin und ich wusste dies zum Zeitpunkt des Kaufs nicht dann habe ich doch Anspruch auf reparatur.


Ein klares Nein

Hierzu wurde bereits ein Urteil in diesem Thread reingestellt und es gibt noch mehr !!!!

BGH aus 2004

Der KÄUFER MUß in jedem Fall darlegen und BEWEISEN, dass ein Sachmangel überhaupt vorliegt.

Also so einfach wie Sie sich das vorstellen ist das nicht.

Übrigens meine Vorschläge waren durchaus ernst gemeint, für die Art und Weise wie Sie beabsichtigen sich ein Gebrauchtfahrzeug zuzulegen, wäre es in der Tat besser sich ein Neufahrzeug anzuschaffen, da können Sie getrost auf den Vorabcheck verzichten, zudem Sie ja aus welchen Gründen auch immer, keine Lust zu haben schein.

U N D

Sie waren es, der um Rat gebeten hat und ihn auch zahlreich bekommen hat.

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sandra_s
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich würde dem Verkäufer das ruhig sagen dass Du den checken lassen willst wenn er denn unbedingt mit will. Sollte er wirklich was dagegen haben, dann ist es wirklich so, dass man die Finger davon lassen sollte. Vorteil ist halt, wenn Du den in eine Werkstatt bringst und der schaut drunter der meistens was findet, und wenn es nur ein Loch im Auspuff ist (das man je nach Größe einfach schweißen lassen kann, kostet so 5 EURO). Da kann man immer schön den Preis drücken. Also ich Probe gefahren bin wollte der auch nicht mit. Nehme am besten jemand mit der sich mit Autos ein bisschen auskennt und lasse ihn fahren. Oft merkt man schon beim Fahren wenn was nicht stimmt.

Sandra

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
ok soweit hab ich alles verstanden


S I C H E R !?

Wahnsinn, was das hier für beängstigende Ausmaßen angenommen hat!

Hier noch ein letzter (Link) Versuch:

<A href='http://www.bvfk.de/presse/MEDECHO1061381153Informationspapier%20zum%20Kaufrecht200803.pdf' Target=_Blank>Link</a>


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"Gruss, Toppi ;)

...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."

-- Editiert von Toppi am 27.08.2004 22:44:25

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Peugeot207
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Abend.

Habe auch mal eine Frage..
habe anfang September einen Wagen bei einem Händler gekauft. Nach einer Woche merkte ich das er nicht normal anspringt.. Vor 3 Wochen hat der Händler jetzt auf seine Kosten die Temperaturfühler ausgetauscht. Danach lief der Wagen ohne Probleme. Gestern hatte ich das gleiche Phänomen aber erneut. Auch heute sprang der Wagen schlecht/gar nicht an. Was kann man da machen? Kann man einen Teil des Kaufpreises verlangen oder sogar die Rücknahme des Fahrzeugs?

Danke im Voraus

MfG Tabea

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2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also du kannst ja mal fragen, ob er eine nPreisnachlass gewährt, aber einen Anspruch darauf hast du nicht.

Erst nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen kannst du vom Kauf zurücktreten, bekommst aber dann auch nicht alles Geld zurück, da du den Wagen ja auch eine Zeit lang genutzt hast...

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Peugeot207
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen.

okay danke. Dann werde ich mal mein Glück versuchen.


MfG

Tabea

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Michelle01
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 35x hilfreich)

in der regel bieten gebrauchtwagenhändler von sich aus eine garantie (z. B. ein jahr) für das gekaufte fahrzeug an. das sollte jedoch im kaufvertrag festgehalten werden. wie die geseztliche lage ist, kann ich dir leider nicht beantworten, aber ich denke, dass es dort regelungen zur garantie in bezug auf kfz gibt.

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