Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

42028 Aufrufe

Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?

Hallo zusammen,

ich möchte mir jetzt demnächst ein Gebrauchtes KFZ kaufen mit einem ungefähren Wert von 8000€. Da ich mich im KFZ Bereich nicht sehr gut auskenne und Angst habe einen Fehlkauf zu machen möchte ich mich gerne über die Rechtslage informieren.

Wie sieht es aus wenn ich mir das KFZ kaufe und nach 1-2 Tagen nachdem ich den Wagen in einer Werkstatt durchchecken lasse feststelle, dass der Wagen mängel aufweist.. also kein Unfall sondern dass z.b. ein schaden am Motor oder Stoßdämpfern oder sonstigen unangenehmen sachen besteht. Habe ich da ein Rückgaberecht ? Denn wenn ich etwas im Geschäft kaufe habe ich ja auch ein 14 Tägiges Rückgaberecht oder? Oder was kann ich tun um beim Autokauf möglichst auf nummer sicher zu gehen?

Vielen Dank, Christian


von chris2407 am 22.08.2004 12:06
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?
1. Es gibt kein 14-tägiges Rückgaberecht beim Barkauf. Es gibt lediglich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für eine Finanzierung.
2. Das Auto wird nicht nach dem Kauf durchgecheckt, sondern VORHER!!!
3. Gut, dass Sie VORHER hier posten, damit sind Sie schon auf dem richtigen Weg zu einem guten Kauf.

Gruß, W.H.

-----------------
"www.vendere-mobile.de"


von vendere-mobile am 22.08.2004 13:47
Status: Legende (418 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?
Völlig Richtig so


von krull14 am 22.08.2004 14:15
Status: Unsterblich (1035 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gebrauchtwagen Rьckgaberecht bei Hдndler?
quote:
2. Das Auto wird nicht nach dem Kauf durchgecheckt, sondern VORHER!!!

Ein seriöser Händler erstellt auch vorher einen sogenannten Zustandsbericht von einen "unabhängigen
Dritten anerkannten Sachverständiger!!". Sollte er es nicht mit mit anbieten, auf jeden Fall die Finger weglassen!

-----------------
"Gruss, Toppi

...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."


von Toppi am 22.08.2004 16:33
Status: Senior (166 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?
Hallo,
machen Sie nach Besichtigung einen Termin zur Probefahrt. Diese sollte so gestaltet werden, dass Sie die Möglichkeit haben, mit dem Auto zur Dekra, Tüv o.ä. zu fahren. Also vorher mit diesen den Termin absprechen.
Dort haben Sie die Möglichkeit dabei zu sein, wenn man das Auto Checkt.
Hier können Sie gezielt Fragen stellen. Dieses sollte die Kosten wert sein. Aber vorher selber gut überlegen und alle Funktionen prüfen, den Preis absprechen u.s.w.
Wenn Sie dann sicher sind, das dies Ihr neues Auto sein soll, dann kanns los gehen zum Gutachten.
Sie können das natürlich auch den Verkäufer machen lassen. Nachteil, dass Sie meist nicht anwesend sind und in der Regel das Auto dann schon gekauft haben, also erst später das Gutachten bekommen.

Gruß Spezi


von Spezi am 22.08.2004 18:56
Status: Unsterblich (1319 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?
Wenn der Verkäufer ehrlich ist und zum guten Zustand des Kfz steht, dann wird er nicht gegen eine Prüfung VOR dem Kaufvertrag durch einen Dachverständigen haben (z.B. TÜV, DEKRA). Das kostet zwar etwas (ca. € 150,-), ich glaube aber bei € 8.000,- lohnt sich das.
Falls der Verkäufer dieser Überprüfung nicht zustimmt, dann könnte etwas faul sein.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."


von ikarus02 am 22.08.2004 19:06
Status: Unsterblich (4513 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 26 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?
ok soweit hab ich alles verstanden. Aber angenommen ich kaufe nun das Fahrzeug ohne ein vorheriges Gutachten oder sonstiges und das Fahrzeug weist nun Mängel auf die nicht im Kaufvertrag festgelegt sind und die mir auch nicht mitgeteilt wurden. Kann ich dann vom Kaufvertrag zurück treten? Ich rede dabei von einem Barkauf bei einem Händler.

Ich habe gelesen dass bis nach 6 Monaten der Händler in der Beweislast steht und somit bei schäden am Fahrzeug oder Mängel beweisen muss dass diese beim Kauf des Fahrzeugs nicht vorhanden waren.. und dass nur von der Gewährleistung bestimmte Sachen ausgeschlossen werden können die dem Käufer beim Kauf des Fahrzeuges bekannt waren...

dies ist doch so richtig oder? Also wenn ich nun z.b. ein Fahrzeug kaufe und stelle fest dass dort etwas defekt ist und mir dies nicht bekannt gemacht wurden ist habe ich anspruch auf Reparatur bzw. austausch des Ersatzteils richtig? Würde mich sehr über Ihre tips bzw. Ratschläge freuen.


von chris2407 am 26.08.2004 02:06
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?
Mein Tipp:

KAUFEN SIE SICH EINEN N E U W A G E N !!

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."


von krull14 am 26.08.2004 10:21
Status: Unsterblich (1035 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?
dieser Tipp bringt mich absolut nicht weiter. Ich hatte doch einige Fragen gestellt und wollte einfach nur wissen ob dies richtig ist und inwiefern dies richtig ist. Ich bin 20 Jahre und student da kann man sich keinen Neuwagen leisten. Außerdem finde ich es sowieso absoluten Quatsch sich einen Neuwagen zu kaufen da in den ersten 2 Jahren sowieso nie etwas passiert und man viel zu viel für einen Neuwagen zahlt. Würde mich sehr freuen wenn jemand noch zu meinem vorherigen Beitrag Stellung nimmt... Vielen Dank


von chris2407 am 26.08.2004 12:07
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?
>>>...Aber angenommen ich kaufe nun das Fahrzeug ohne ein vorheriges Gutachten oder sonstiges<<<

Verstehen Sie nicht? DAS MACHT MAN NICHT!!!
Haben Sie ein Problem, den Wagen vorher checken zu lassen? Riskieren Sie lieber einen langwierigen Rechtstreit mit ungewissem Ausgang statt eine Stunde Zeit und ein paar Euro für Ihre Sicherheit zu investieren?
Und Sie studieren??? Wollen Sie in die Politik?

Ratlos, W.H.


-----------------
"www.vendere-mobile.de"


von vendere-mobile am 26.08.2004 12:27
Status: Legende (418 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Gebrauchtwagen Rückgaberecht bei Händler?
Noch`n Tipp:

Ihrem Alter entsprechend

Fahren Sie Bus und Bahn

Dann haben wir`n bischen mehr Platz auf den Strassen und die Umwelt schont es auch.


-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."


von krull14 am 26.08.2004 12:36
Status: Unsterblich (1035 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online